Herr de Maizière, haben Sie Widerspruch dagegen eingelegt, dass Google Street View Ihr Haus zeigt?
Ich bin kein Hauseigentümer, aber ich hätte nichts dagegen, wenn das Haus, in dem ich wohne, gezeigt würde. Das wissen ohnehin viele.
Online: Bis zum 15. September können die Einwohner der 20 größten Städte im Internet unter www.google.de/streetview beantragen, ihre Häuserfotos unkenntlich zu machen. Wer außerhalb dieser Städte wohnt, kann vorsorglich Widerspruch gegen eine Veröffentlichung in der Zukunft einlegen.
Schriftlich: Google nimmt Widersprüche auch schriftlich entgegen. Die Adresse: Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Musterschreiben stellt das Verbraucherministerium unter www.bmelv.de bereit. Einsendeschluss für das jetzt angelaufene Verfahren ist der 21. September.
Per Mail: Der Internet-Konzern hat zugesichert, auch elektronisch versandte Einsprüche zu berücksichtigen. Die Adresse lautet: streetview-deutschland@google.de
Telefonisch: Google Deutschland hat sich bislang geweigert, eine Hotline einzurichten. Daran haben auch zahlreiche Appelle von Datenschützern und Politikern nichts geändert. Auch eine Verlängerung der derzeit auf vier Wochen angesetzten Widerspruchsfrist ist bislang nicht in Sicht. Zuletzt hatte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) verlangt, die Einspruchsfrist müsse mindestens zwei Monate betragen. fra
Verstehen Sie die Bedenken?
Ja, durchaus. Aber bei der aktuellen Diskussion über Google Street View muss man bedenken: Eine Fassade ist etwas Öffentliches, sie ist der Straße zugewandt. Es gibt jede Menge Bücher und Veröffentlichungen über Fassaden wie etwa Reiseführer oder Bildbände. Es gibt öffentliche Berichterstattung über Plätze, Fassaden und Menschen. Ich finde: Der Blick in den Garten ist ein größeres Problem als der auf die Fassade.
Mit Google Earth geht das zum Beispiel. Aber darüber regt sich bislang niemand auf.
In der Tat. Auch das muss geregelt werden. Deswegen brauchen wir eine umfassende Lösung. Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz: Personenbezogene Daten dürfen verwendet werden, wenn sie allgemein zugänglich sind – es sei denn, es verletzt das Persönlichkeitsrecht. Dieser Grundsatz ist richtig. Er muss jetzt an das Internetzeitalter angepasst werden. Wenn Klingelschilder erkennbar sind oder Kellerfenster gezeigt werden, die zu Einbrüchen einladen, kommt dies einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gleich. Das gilt auch für Gärten und Aufsichten auf Dachterrassen. Eine etwas entfernte Darstellung einer Fassade tut das nicht.
Reichen Widerspruchsregeln aus?
Ich rate zur Vorsicht bei der Einführung von generellen Widerspruchsregeln. Wenn alles erst dann erlaubt wird, wenn es vorher eine Frist für Widersprüche gibt, könnte das die Presseberichterstattung erschweren. Wenn sie die Tagesschau im Internet haben, haben sie auch eine Verbreitung übers Internet.
In Fernsehberichten sind Häuser ja selten mit Adressen angegeben, sondern dienen als Kulisse.
Wenn irgendwo ein Lkw in ein Haus fährt oder wenn ein Haus abbrennt, kommen die Medien und filmen und fotografieren auch alle Nachbarhäuser. Ich bin nicht gegen eine Regelung, ich halte das sogar für regelungsbedürftig. Aber ich bin dagegen, Schnellschüsse zu übernehmen, die dann etwas anrichten, was wir nicht wollen. Die Grundfrage ist fast philosophischer Art: Haben wir im Zeitalter des Internets noch die Trennung zwischen öffentlichem und privatem Raum?
Was glauben Sie?
Wir verhalten uns widersprüchlich. Wir wollen wissen, wie nah das Hotel in Italien wirklich am Meer liegt, und wir wollen sogar die Wege sehen, die zum Meer führen. Aber unser eigenes Haus, das soll keiner im Internet sehen können. Es gibt Leute, die einerseits ihr ganzes Privatleben twittern und erzählen, ob sie gerade spazieren gehen oder nicht – was mich ohnehin wundert –, sich jetzt aber andererseits gegen die Ablichtung ihrer Fassade wehren. Das ist absurd. Die Sache ist regelungsbedürftig. Aber wir sollten nicht hysterisch werden.
Über die Sicherungsverwahrung wird auch sehr aufgeregt debattiert. Hat das für Sie hysterische Züge?
Da passt der Begriff Hysterie nicht. Sicher ist die Argumentation von Betroffenen und von Angehörigen von Opfern besonders intensiv. Dafür muss aber jeder, der ein Herz hat, Verständnis haben. Die Sache ist so schwierig, weil hier zwei Prinzipien aufeinandertreffen, die beide für sich sehr wichtig sind. Erstens: Niemand kommt ohne Strafe hinter Gitter, erst recht, wenn er seine Strafe abgesessen hat. Zweitens: Der Staat hat die Pflicht, seine Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Diese beiden Grundsätze kollidieren hier. Die Diskussion darüber ist für den Rechtsstaat sinnvoll und notwendig. Und wenn die Politik sich hier schwertut, weil sie die Abwägung ernst nimmt, ist das ein Ausweis von Qualität.
Sie sagen, der Bund hat noch Handlungsmöglichkeiten, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Sicherungsverwahrung kassiert hat. Die Justizministerin widerspricht Ihnen. Welche Lücke haben Sie entdeckt?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 ein entsprechendes bayerisches Gesetz kassiert, weil es diese Materie wegen des Bezugs zum Strafrecht als Sache des Bundes ansah. Es gibt also durchaus Spielraum für die von mir vorgeschlagene Sicherungsunterbringung.
Kriegen Sie die Einigung wie geplant im August hin?
Wir sollten bis zum Ende der parlamentarischen Sommerferien ein politisches Ergebnis haben.
Bei Umfragewerten um 30 Prozent wird in der Union gern nach einer starken Hand gerufen. Da könnten Sie sich doch hervortun?
Künstliche Profilierungsdebatten, etwa über Konservatismus oder Modernisierung, bringen gar nichts. Konservatismus oder Patriotismus oder auch die Antwort auf moderne Entwicklungen vollzieht sich durch die Tat. Aus einer Reihe von Handlungen ergibt sich dann ein Profil. Wir tragen beispielsweise Entscheidungen durch, auch wenn sie nicht populär sind. Das ist im besten Sinne konservativ.
Das Innenministerium war doch immer ein Profilierungsministerium für die Union. Sehen Sie sich nicht als schwarzer Sheriff?
Nein. Einen Sheriff gab es im Wilden Westen. Dort galt das Faustrecht, und der Sheriff war froh, wenn der Richter weit weg war. Ihm war das Ergebnis wichtiger als der Weg. Und auch Verhältnismäßigkeitsgrundsätze sind mir aus Western ziemlich unbekannt. Deswegen ist der Sheriff kein zutreffendes Bild für einen Innenminister im modernen Rechtsstaat.
Sie haben zu Beginn Ihrer Amtszeit den Begriff innere Sicherheit relativiert. Setzen Sie absichtlich auf eine weichere Linie als Ihr Vorgänger Schäuble?
Nein. Ich habe den Zusammenhang von innerem Frieden und öffentlicher Sicherheit betont. Auch den Zusammenhalt durch öffentliche Sicherheit. Ich kann nicht erkennen, was daran besonders weich oder hart sein soll. Ich kann mit solchen Kategorisierungen sowieso nicht viel anfangen.
Interview: Daniela Vates und Holger Schmale

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