Heidelberg. Im Zeitalter des Web 2.0 ist ein solches Szenario der Alptraum aller Eltern: Bei Kontakten über ein Internet-Portal gewinnt ein Mann einen derart großen Einfluss auf das Kind, dass er es gefügig machen kann.
Ein 42-Jähriger aus Koblenz hat dies getan: Zum Prozessauftakt am Mittwoch gestand er vor dem Landgericht Heidelberg den sexuellen Missbrauch einer Zwölfjährigen. Sichtlich angespannt erklärte er, dass er sich die Tat selbst nicht erklären könne. Er schäme sich sehr für sein Verhalten, sagte er. "Ich versuche, dazu zu stehen und mich damit zu beschäftigen."
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Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Mann Ende März zunächst über ein Chat-Portal im Internet Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen. Dort gab er sich als 21-jähriger Student namens Tom aus. Sein Opfer schrieb als 14-Jährige zurück, ließ ihn jedoch wohl wissen, dass es sich hierbei in Wahrheit nicht um ihr richtiges Alter handelt. Im Verlauf weiterer Kontakte per E-Mail und über ein Instant-Messaging-Programm kam das Mädchen der Aufforderung des Angeklagten nach, Fotos von sich zu schicken. Auf einigen war sie völlig nackt zu sehen. Außerdem brachte "Tom" die Teenagerin mehrfach dazu, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.
Im vergangenen April kam es schließlich zu einem Treffen im Odenwald: Der 42-Jährige überredete das Mädchen dazu, nachts heimlich das Elternhaus zu verlassen. Auf einem abgelegenen Weg tauschten sie nach den Ermittlungen Zärtlichkeiten aus. Dabei blieb es allerdings nicht: Obwohl das Mädchen ihrem Peiniger den Sexualakt verwehrte, ließ dieser nicht davon ab, sich weiter an ihr zu vergehen. Zudem soll der Mann Nacktaufnahmen von seinem Opfer gemacht haben. Dann schärfte er dem Mädchen ein, über den Vorfall zu schweigen.
Seit einem halben Jahr sitzt der 42-Jährige in Untersuchungshaft. Gegenüber der Mutter seines Opfers, die als Zeugin vor Gericht vernommen wurde, brachte er mit glasigen Augen eine Entschuldigung hervor: "Was mich am meisten trifft, ist, dass sie jetzt Angst vor mir hat. Das macht mich total fertig", meinte der Angeklagte. Der Zwölfjährigen wird voraussichtlich eine Aussage vor Gericht erspart bleiben. Ihr Urteil wollen die Richter am 20. November sprechen. Der Angeklagte muss mit einer Haftstrafe von mindestens drei Jahren rechnen. Die Verteidigung kündigte an, auf Bewährung zu plädieren. (dpa)

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