Der EU-Ministerrat erhält den Big-Brother-Award für die von ihm verantwortete EU-Terrorliste. Darin werden zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen als "terroristisch" eingestuft und gravierenden Sanktionen unterworfen, die zwangsläufig zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen.
Diese Datensammlung ist weder demokratisch legitimiert noch unterliegt sie einer demokratischen Kontrolle. Lange Zeit ist den Betroffenen noch nicht einmal rechtliches Gehör gewährt, geschweige denn Rechtsschutz gegen die amtliche Stigmatisierung zugestanden worden.
Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist in Bremen, Vizepräsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte", Berlin, seit 2007 stellv. Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen sowie Mitglied und stellv. Sprecher der Deputation für Inneres der Bremer Bürgerschaft. Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren des Bundes- und von Landtagen, u.a. zu den Antiterror-Gesetzen.
Mitherausgeber des "Grundrechte-Reports". Mitglied in der Jury zur Vergabe des "BigBrotherAwards". Autor zahlreicher Sachbücher zu Bürger- und Menschenrechtsthemen, zuletzt: Menschenrechte in Zeiten des Terrors. Kollateralschäden an der "Heimatfront", Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2007.
Als Reaktion auf die Anschläge vom 11.09.2001 erließ die EU eine Verordnung (Nr. 2580/2001), nach der allen Mitgliedsstaaten, ihren öffentlichen und privaten Institutionen sowie allen Bewohnern untersagt wird, Terrorismusverdächtigen und deren Organisationen Gelder und sonstige Finanzmittel zur Verfügung zu stellen oder mit ihnen Geschäftskontakte zu knüpfen. Seitdem werden durch Beschlüsse des EU-Ministerrates Terrorverdächtige oder mutmaßliche Unterstützer in eine "Schwarze Liste" aufgenommen, die immer wieder aktualisiert wird.[1]
In ihr sind im Laufe der Jahre zwischen 35 und 46 Einzelpersonen aufgelistet worden sowie zwischen 30 und knapp 50 Organisationen:[2] Dazu gehören die baskische Un-tergrundorganisation ETA und ihr zugerechnete Einzelpersonen, die radikalislamische Hamas, die arabischen Al-Aqsa-Brigaden, die linksgerichtete türkische DHKP-C oder die kurdische Arbeiterpartei PKK - aber auch deren Nachfolgeorganisationen Kadek und Kongragel und zwar ungeachtet der Tatsache, dass diese in Europa immer wieder friedenspolitische Aktivitäten entfaltet haben; außerdem zählt dazu die iranische Widerstandsorganisation der Volksmudjahedin, obwohl diese in Europa keine Gewaltakte begeht, sich weitgehend friedlich und legal verhält.[3]
Aber auch Einzelpersonen sind betroffen - so etwa der philippinische Professor José Maria Sison. Der 66jährige Schriftsteller und Gründungsvorsitzende der philippinischen Kommunistischen Partei saß von 1977 bis 1986 unter dem philippinischen Diktator Marcos in Folterhaft und floh Ende der 80er Jahre vor der andauernden Verfolgung nach Holland, wo er seitdem als anerkannter politischer Flüchtling lebt. Der EU-Ministerrat setzte ihn am 28.10. 2002 als angeblich verantwortlichen Führer der militanten philippinischen Befreiungsbewegung New Peoples Army auf die Terrorliste. Diese Entscheidung ist dem Betroffenen damals offiziell nicht mitgeteilt worden.
Die EU-Terrorliste wird von einem geheim tagenden Gremium des Ministerrates erstellt. Die Entscheidungen erfolgen im Konsens, wobei die für eine Listung vorgebrachten Verdachtsmomente und Indizien zumeist auf dubiosen Geheimdienstinformationen einzelner Mitgliedsstaaten beruhen. Eine unabhängige Beurteilung der Fälle auf Grundlage von gesicherten Beweisen findet jedenfalls nicht statt - weshalb der vom Europarat beauftragte Sonderermittler, Dick Marty, mit Entsetzen feststellt: Er habe selten "etwas so Ungerechtes erlebt, wie die Aufstellung dieser Listen", deren Verfahren er als "pervers" bezeichnet.[4]
Dick Marty, der durch die Untersuchungen zu den illegalen CIA-Geheimflügen und -Gefängnissen bekannt geworden ist, hält das Listungsverfahren für höchst fehleranfällig: So reichten schon einfache Verdächtigungen aus oder es komme zu Namensverwechslungen, so dass auch völlig Unbeteiligte auf die Liste geraten können; in solchen Fällen müssen die Betroffenen unter widrigsten Umständen ihre Unschuld nachweisen.[5]
Bei Organisationen ist die Einschätzung oft schwierig, ob es sich um eine Terrorgruppe oder um berechtigten Widerstand gegen Diktaturen oder um eine legitime Befreiungsbewegung handelt - nicht selten hängt die Einstufung von politischen (Vor)Urteilen, in-ternationalen Beziehungen und ökonomisch-militärischen Interessen ab. So galt etwa der Befreiungskampf des militanten ANC gegen das südafrikanische Apartheidsystem im Westen lange Zeit als "terroristisch" - und Nelson Mandela landete als "Terrorist" auf der Terrorliste der USA, von der er erst dieses Jahr (2008), kurz vor seinem 90. Geburtstag, wieder gestrichen wurde.
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