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Gastbeitrag: Der Staat sperrt Unschuldige ein

Der Resozialisierungsgedanke zeichnet unser Strafrecht aus. Die Gesetze zur Sicherungsverwahrung dürfen nicht verschärft werden, sagt der frühere Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Nešković.


Foto: ddp

Die Koalition hat Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zwingt sie dazu. Die Unionsfraktionen laufen nun Sturm gegen den Beschluss der eigenen Regierung. Besonders wichtig ist den rechtspolitischen Scharfmachern aus CDU und CSU die Beibehaltung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Damit bekennen sich die Fraktionen zu einer nachhaltigen Abkehr vom Resozialisierungsgedanken, der unser Strafrecht auszeichnet.

Mit der Sicherungsverwahrung werden Inhaftierte für Taten bestraft, die sie noch gar nicht begangen haben. Sicherheitsverwahrte müssen nach Verbüßung ihrer Strafe unbegrenzt in Haft bleiben - allein aufgrund des bloßen Verdachts, rückfallgefährdet zu sein. Dies wird in der Regel bereits bei Verurteilung des Täters angeordnet. Das Rechtssystem präsentiert sich hier als Hellseher - und offenbart damit nur seine Machtlosigkeit. Denn niemandem von uns ist es möglich, die Entwicklung eines Menschen mit der notwendigen Sicherheit vorherzusagen.

Zur Person

Wolfgang Nešković ist Bundestagsabgeordneter für die Fraktion Die Linke und ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof.

Bei nachträglich Sicherheitsverwahrten liegt der Fall anders. Für sie wird Sicherungsverwahrung angeordnet, nachdem sie verurteilt worden sind und die Haft angetreten haben. Währenddessen haben sie sich keines neuen Verbrechens schuldig gemacht. Dennoch wird in einer Prognose über das zukünftige Verhalten der Inhaftierten davon ausgegangen, dass sie weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich seien.

Es muss bezweifelt werden, ob das Verhalten eines Menschen in Freiheit anhand seines Verhaltens in der Ausnahmesituation des Gefängnisses ausreichend seriös eingeschätzt werden kann. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen begehen 90 Prozent aller Sicherungsverwahrten nach ihrer Haftentlassung keine einschlägigen Straftaten mehr. Doch weil sie niemand von den zehn Prozent unterscheiden kann, die wieder straffällig werden, bleiben 100 Prozent in Haft.

Unser Staat sperrt also lieber neun Unschuldige ein, als einen gefährlichen Täter in Freiheit zu wissen. Die Gesellschaft gibt diese eigentlich wiedereingliederungsfähigen Menschen auf und beraubt sie ihres Lebens. So vergehen wir uns nicht nur am Leben einzelner Menschen, sondern auch an unseren rechtsstaatlichen Idealen.

Die Union möchte bei dieser Linie bleiben. Damit verletzt sie nicht nur die Prinzipien des liberalen Rechtsstaats, sondern auch das Gebot der Menschlichkeit. Erfahrene Strafrechtler wissen, dass viele notorisch rückfällige Straftäter plötzlich wieder rechtstreu werden. Die Gründe hierfür sind ebenso vielfältig wie unvorhersehbar. Es ist deshalb unverantwortlich, eine weitere Verschärfung der bestehenden Gesetze zu fordern.

Autor:  Wolfgang NeškoviC
Datum:  7 | 7 | 2010
Kommentare:  4
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