Der scheidende Kommissar Jacques Barrot hat seinen Zeitplan eingehalten. Seit gestern liegen alle Bausteine für ein gemeinsames europäisches Asylrecht auf dem Tisch.
Barrot gab bei der Vorstellung seiner Richtlinienvorschläge zum Asylverfahren und zum Flüchtlingsbegriff einen Überblick zu seinen Blaupausen der zweiten Etappe der Harmonisierung des europäischen Flüchtlingsrechts.
Mehrfach benutzte er die Begriffe "Zivilisierung" und "Humanisierung" der Verhältnisse. Zumindest elementare internationale Standards kommen in den neuen Vorschlägen vor. So sollen Rechtsmittel in Zukunft in jedem Fall eine aufschiebende Wirkung haben.
Es wären aber große Schritte in Richtung mehr Rechtsstaatlichkeit für Flüchtlinge nötig. Die erste Harmonisierungsphase ab 1999 ist weitgehend gescheitert. Vereinfacht gesagt: Die EU-Mitgliedstaaten haben windelweiche Asyl-Richtlinien beschlossen, eine Art Kompendium schäbiger nationalstaatlicher Praktiken, die man als Kann-Bestimmungen in EU-Richtlinien hineinverhandelt hat.
Deutschland war dabei federführend; vor allem unter dem früheren Innenminister Otto Schily hat man bis aufs Komma jede Verschärfung im deutschen Ausländerrecht in eine EU-Richtlinie eingefügt. Zugleich wurde eine knüppelharte Verordnung geschaffen. So sieht die sogenannte Dublin II-Verordnung vor, dass in der EU derjenige Staat für die Asylprüfung zuständig ist, der die Einreise auf das Territorium der Gemeinschaft zugelassen hat. Der geographische Zufall führt dazu, dass Länder wie Griechenland, Malta und Zypern überproportional für die Flüchtlingsaufnahme zuständig sind, während Länder wie Deutschland eine bequeme Insellage einnehmen. Die Konsequenzen sind fatal.
Haft als Willkommensgruß
Im Jahr 2008 landeten nach Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR und der Menschenrechtsorganisation Fortress Europe etwa 70.000 Bootsflüchtlinge an den europäischen Küsten. Die verheerende Menschenrechtsbilanz 2008: mehr als 1500 dokumentierte Tote vor den Toren Europas. Und die Dunkelziffer ist hoch. 415 Flüchtlinge sind, nach Angaben der italienischen Tageszeitung La Stampa vom 4. September 2009, seit Beginn dieses Jahres allein im Kanal von Sizilien bei dem Versuch ums Leben gekommen, die Küsten Italiens zu erreichen. Entlang der europäischen Küsten entstehen immer mehr Haftanstalten für die neuankommenden überlebenden Flüchtlinge. Das ist der Willkommensgruß Europas.
Es kommt nahezu täglich zu völkerrechtswidrigen und lebensgefährdenden Zurückweisungen auf hoher See, so dass sich die Frage stellt: Gibt es den viel gepriesenen europäischen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", wenn der Versuch von Schutzsuchenden, diesen zu erreichen, bereits lebensgefährdend ist? Und wie viel ist ein verbrieftes europäisches Asylrecht noch wert, wenn sich die Mitgliedsstaaten mit zunehmender Brutalität der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz entledigen?
Den erklärten Absichten der Kommission muss deshalb mit Vorsicht begegnet werden, solange ihnen keine ernsthafte Kritik der europäischen Missstände vorangeht. Barrot hätte während seiner Amtszeit vielleicht mehr für den Flüchtlingsschutz erreichen können, wenn Völkerrechtsbrüche wie der von Italien sanktioniert worden wären. Viel scheitert zudem am Widerstand der einzelnen Nationalstaaten, die noch den kleinsten Vorschlag torpediert und auch zu den neuen Vorschlägen bereits ihren Widerstand angekündigt haben.
Karl Kopp ist Europa-Referent der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl.
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