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Mehr als Ein-Euro-Jobs

Der DGB schlägt vor, den Arbeitsagenturen und Argen/Optionskommunen einen großen Entscheidungsspielraum bei der Zuordnung von Personen und beim Umfang der Maßnahmen zu belassen.

Aus Sicht des DGB erscheint es sinnvoll, Beschäftigungsprojekte im "ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt" insbesondere für rentennahe Jahrgänge und für Personen mit starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzubieten. Als Vorbild kann das erfolgreiche Programm "Aktiv zur Rente" in Sachsen-Anhalt in seiner ursprünglichen Form als fünfjährige Strukturanpassungsmaßnahme dienen. Inzwischen wurde es als Folge der Änderungen im Arbeitsförderungsrecht weitgehend auf sog. Ein-Euro-Jobs umgestellt. Ein-Euro-Jobs für maximal drei Jahre am Ende eines Berufslebens werden von den Beteiligten aber vielfach als würdelos empfunden.

Zwei Wege

Zur Organisation eines "ehrlichen zweiten Arbeitsmarktes" bieten sich zwei Durchführungsformen an.

Die erste zielt auf eine dauerhafte geförderte Beschäftigung in Betrieben, die sich auf dem ersten Arbeitsmarkt bewegen, also auch in Konkurrenz zu anderen Unternehmen stehen. Die Subventionierung der Arbeitskosten stellt einen gewissen Ausgleich zum Minderleistungspotenzial der geförderten Beschäftigten dar und wirkt einem dadurch entstehenden Wettbewerbsnachteil dieser Betriebe entgegen. Ein Vorbild findet diese Form der Beschäftigung in den Integrationsfirmen, die derzeit rund 26 000 schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Ein begrenzter Ausbau dieser Plätze über den Kreis der Behinderten hinaus ist möglich. Aber auch Betriebe, die direkt zusätzliche Arbeitsplätze für den in Frage kommenden Personenkreis anbieten, sollen gefördert werden.

Zusätzlich können Unternehmen, die speziell für ältere Arbeitssuchende zusätzliche Beschäftigung bis zum Rentenübergang anbieten, aus einem umlagenfinanzierten Fonds nach dem Bonus-Malus-Prinzip gefördert werden.

Die zweite Organisationsform zielt auf Beschäftigung im Non-Profit-Bereich. Dabei sollen zusätzliche, gesellschaftlich sinnvolle Arbeiten, die die öffentliche Hand (vor allem die Kommunen) nicht übernehmen können und die für Privatwirtschaft uninteressant sind, durch gemeinnützige Organisationen erledigt werden. Hier sind vor allem die Wohlfahrtsverbände und Vereine als potenzielle Arbeitgeber angesprochen.

Ein solches Beschäftigungsprogramm soll im Unterschied zu den sog. Ein-Euro-Jobs an reguläre Beschäftigungsverhältnisse angelehnt werden. Auch über mehrere Jahre bis zum Rentenübergang soll eine als sinnvoll empfundene Beschäftigung angeboten werden.

Die Argen bzw. Optionskommunen sollen mit der Non-Profit-Organisation eine Vereinbarung über Zielgrößen, Förderhöhe und -dauer schließen. Dadurch ist die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und besonderer Erfordernisse des konkreten Personenkreises möglich. Die Möglichkeit der Erzielung eigener Einnahmen für die bereitgestellten Dienstleistungen soll möglich sein. Die Non-Profit-Organisationen sollen im Gegenzug auch einen Eigenanteil (z.B. zehn Prozent) an den Personalkosten tragen. Die Beschäftigten sind in einem regulären Arbeitsverhältnis mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Um Mitnahme und Verdrängungseffekte möglichst zu verhindern müssen die örtlichen Arbeitsmarktakteure (Gewerkschaften und Arbeitgeber) zwingend an der Ausgestaltung der Programme beteiligt werden. Dabei entscheiden die örtlichen Akteure über Inhalt und Umfang der Beschäftigung nicht aber über die konkrete Zuweisung von Personen. Die Erfahrungen bei ABM zeigen, dass sich ein solcher Konsens finden lässt, wenn keine ungezielte Förderung in unmittelbarer Nähe des Handwerks oder Dienstleistungsgewerbes stattfindet. Um die Tätigkeiten von ehrenamtlicher Tätigkeit abzugrenzen, müssen ebenfalls Vereinbarungen mit den Non-Profit-Organisationen erfolgen. Ehrenamtliche Arbeit soll ergänzt aber nicht ersetzt werden.

Kosten kaum höher

Die Kosten für öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung unter Einschluss von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zumindest bei Singlehaushalten nicht teurer als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs). Der DGB kann dies in Modellrechnungen belegen.

Der Bundesrechungshof stellt in seinem Prüfbericht zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (19.5.2006) ebenfalls fest: "Unter Berücksichtigung der Maßnahmekostenpauschale und einer Mehraufwandsentschädigung für den Hilfebedürftigen von durchschnittlich 180 Euro neben den übrigen Kosten der Grundsicherung waren Arbeitsgelegenheiten nicht zwingend kostengünstiger als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden."

Für einen "ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt" ist eine Überwindung der Schnittstelle SGB III-SGB II sinnvoll. Beim Arbeitslosengeld II müssen finanzielle Fehlanreize beseitigt werden. Bisher findet bei den SGB II-Trägern ein kameralistisches "Töpfchendenken" in aktiven und passiven Einzelbudgets statt, die nicht deckungsfähig sind. Für die SGB II Träger sind deswegen vor allem die Ein-Euro-Jobs finanziell attraktiv.

Dies führt zu Fehlsteuerungen. Der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II weist bisher einen klaren Schwerpunkt bei den Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (Ein-Euro-Jobs) auf. Im Laufe des Jahres 2005 haben 630 000 Arbeitslose eine Arbeitsgelegenheit aufgenommen. Das ist etwa das Zehnfache von ABM-Geförderten. Arbeitgelegenheiten in der Entgeltvariante (mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) spielen mit etwa fünf Prozent der gesamten Arbeitgelegenheiten kaum eine Rolle.

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Autor:  Annelie Buntenbach
Datum:  2 | 10 | 2006
Seiten:  1 2
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