Contra
Die Lücke wächst
Von Dietrich Murswiek
Das Demokratiedefizit der EU ist lange bekannt: Hauptgesetzgebungsorgan ist nicht das Parlament, sondern der Rat, der sich aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt.
Dem Parlament fehlt sogar das Initiativrecht; es kann also nicht nach seinen eigenen Vorstellungen Gesetze gestalten. Das Initiativmonopol liegt bei der Kommission, bei der die von den Wählern ausgehende demokratische Legitimation nur noch in homöopathischer Verdünnung ankommt.
Die Wähler haben mit ihrer Stimme, die sie bei der Wahl zum Europaparlament abgeben, keinen wirklichen Einfluss auf die Gesetzgebung der EU. Sie können gar nicht abschätzen, was sie mit ihrer Stimme bewirken: Es fehlt in der EU an einem Gegenüber von Regierung und Opposition, und die Entscheidungsbildung lässt nicht erkennen, welche Parteien für welche europäischen Richtlinien, die daheim auf Ablehnung stoßen, eigentlich verantwortlich sind.
Somit leistet die Wahl zum Europaparlament nicht, was der Hauptzweck der demokratischen Wahl ist: dem Wähler die Möglichkeit zu geben, sich für eine Alternative zur augenblicklich herrschenden Politik zu entscheiden.
Diese Defizite werden durch den Vertrag von Lissabon noch vergrößert. Die demokratische Legitimation der EU-Gesetzgebung erfolgte bisher in erster Linie durch die Völker der Mitgliedstaaten: Diese wählen die nationalen Parlamente, welche die Regierungen wählen, die Vertreter in den Rat der EU entsenden. Diese Legitimationskette trägt jedoch nur, solange regelmäßig nach dem Einstimmigkeitsprinzip entschieden wird. Andernfalls lässt sich die Legitimation des betreffenden Gesetzes nicht auf die Völker der überstimmten Staaten zurückführen.
Der Vertrag von Lissabon aber macht das Mehrheitsprinzip zum Regelentscheidungsverfahren im Rat. Damit ist die Legitimationskette zerrissen. Die Legitimation der EU-Gesetze durch den Rat ist so nicht mehr möglich.
Dieser Defekt wird auch nicht dadurch beseitigt, dass der Vertrag die Zuständigkeiten des EU-Parlaments stärkt. Denn zum einen hat das Parlament nach wie vor kein Initiativrecht. Zum anderen wird es nicht nach demokratischen Prinzipien gewählt. Die europäischen Wähler haben nicht die gleiche Stimme, sondern die Wähler kleiner Mitgliedstaaten haben ein bis zu dreizehn Mal größeres Stimmgewicht als die Wähler großer Mitgliedstaaten.
Das ist ein Verstoß gegen die Grundlage der Demokratie, die staatsbürgerliche Gleichheit. Und wenn das europäische EU-Volk als Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger der Union die Völker der Mitgliedstaaten als neues Legitimationssubjekt ablösen sollte, hätte dies im übrigen verfassunggebender Volksentscheide in den Mitgliedstaaten bedurft.
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