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Pro&Contra Reformvertrag - Teil 1: Mehr oder weniger Demokratie?

Macht der Reformvertrag von Lissabon die EU wirklich demokratischer? Oder werden die Wähler künftig noch weniger Einfluss auf EU-Gesetze haben? Pro & Contra von Jo Leinen und Dietrich Murswiek.

Bekommt die Stimme von EU-Bürgern durch den Reformvertrag mehr Gewicht?
Bekommt die Stimme von EU-Bürgern durch den Reformvertrag mehr Gewicht?
Foto: ddp

Pro

Mehr Demokratie

Was sich ändert
Der Weg zum Vertrag

Der Reformvertrag soll die EU demokratischer machen. Das Europäische Parlament (EP) gilt als Gewinner. Es kann auf mehr Feldern gleichberechtigt an der Gesetzgebung mitarbeiten.

Das Parlament entscheidet künftig mit gleichen Rechten über den EU-Etat. Die Einsetzung der Kommission kann es stärker beeinflussen. Das Recht, Gesetze von sich aus anzustoßen, erhält das EP nicht.

Die Bürger erhalten effektivere Informationsrechte. Sie können die EU zum Handeln zwingen. Dafür brauchen sie mindestens eine Million Unterschriften aus einer erheblichen Zahl von Staaten. Indirekt werden sie gestärkt, weil im Rat der Mitgliedsländer deren Bevölkerungszahl berücksichtigt wird.

Im Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs einen "Entwurf für einen Vertrag über eine Verfassung für Europa". Er trat aber nicht in Kraft, weil Franzosen und Niederländer ihn mehrheitlich ablehnten.

Ende 2007 wurde in Lissabon ein abgespeckter Reformvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag von Lissabon wurde in 23 der 27 EU-Staaten ratifiziert. Es fehlen Polen, Tschechien und Deutschland. Im Herbst stimmen die Iren erneut über das Regelwerk ab, das sie vor einem Jahr abgelehnt haben.

Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Klagen gegen den Reformvertrag. wal

Jo Leinen (SPD)  sitzt seit 1999 im Europäischen Parlament. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle  Fragen. Der Sozialdemokrat gehörte von Mai bis September 2000 der Delegation des Parlaments zu dem Konvent an, der die EU-Grundrechtecharta ausarbeitete.
Jo Leinen (SPD) sitzt seit 1999 im Europäischen Parlament. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen. Der Sozialdemokrat gehörte von Mai bis September 2000 der Delegation des Parlaments zu dem Konvent an, der die EU-Grundrechtecharta ausarbeitete.
Foto: dpa

Von Jo Leinen

Der Vertrag von Lissabon schließt das Demokratie-Defizit in der EU in erheblichem Umfang. Er stärkt das Europäische Parlament ebenso wie die nationalen Volksvertretungen. Die Abgeordneten erhalten einen erheblichen Zuwachs an Kompetenzen. Etwa weil "Lissabon" politischen Einfluss vom Rat, der Institution der Mitgliedstaaten, zum Parlament verschiebt.

Dietrich Murswiek vertritt vor dem Bundesverfassungsgericht die Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler. Murswiek ist Staatsrechtler und Professor in Freiburg. Der Christdemokrat hat den Lehrstuhl des früheren Bundesverfassungsrichters Wolfgang Böckenförde (SPD) übernommen.
Dietrich Murswiek vertritt vor dem Bundesverfassungsgericht die Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler. Murswiek ist Staatsrechtler und Professor in Freiburg. Der Christdemokrat hat den Lehrstuhl des früheren Bundesverfassungsrichters Wolfgang Böckenförde (SPD) übernommen.
Foto: privat

Ein Beispiel: Die EU kann seit langem Entscheidungen gegen grenzüberschreitende Schwerstkriminalität treffen. Genauer: Die Minister der Mitgliedstaaten können das. Erst der neue Vertrag garantiert die Mitsprache der EU-Abgeordneten. Übrigens auch die stärkere Kontrolle der nationalen Parlamente. Die erhalten Informationsrechte bei allen Gesetzgebungsverfahren der EU. So bringt der Vertrag eine doppelte parlamentarische Kontrolle in die Europapolitik. Deshalb ist der Vorwurf falsch, Lissabon bedeute Zentralisierung ohne demokratische Teilhabe.

In der EU sorgen das Straßburger Parlament als Bürgerkammer und der Brüsseler Rat mit den Ministern der Mitgliedsländer als Staatenkammer für die Gesetzgebung. "Lissabon" gibt beiden Institutionen eine kluge Balance. Sie entkräftet die Kritik an der "Disproportionalität" im Europaparlament. Gemeint ist, dass ein deutscher Abgeordneter viel mehr Bürger vertritt als etwa sein Luxemburger Kollege - beide aber eine Stimme haben. In der Gesamtschau ist das akzeptabel. Denn in der Staatenkammer sind die großen Mitgliedsländer begünstigt.

Deutschland hat dort Vorteile durch das Prinzip der doppelten Mehrheit. Das heißt, ein Gesetz kommt nur zustande, wenn die Mehrheit der Staaten - von den 27 also 14 - aber auch mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung dahinter stehen. Die Bundesrepublik mit 82 Millionen Einwohnern kann viel leichter eine Sperrminorität organisieren und eine Entscheidung blockieren als kleinere Länder.

Die selben Kritiker, die sich über die "Disproportionalität" erregen, sprechen dem Europäischen Parlament gleichzeitig Bedeutung ab, weil es keine gesetzgeberische Initiative entfalten könne. Dabei hat das Parlament seit 1999 ein indirektes Initiativrecht. Wenn die Abgeordneten den starken Willen für ein Gesetz zum Ausdruck bringen, veranlasst das die Kommission, den Gesetzgebungsprozess einzuleiten. Praktisch gibt es das Initiativrecht des Parlaments durch diese Abmachung. Übrigens sollten wir nicht vergessen: In den Mitgliedstaaten haben die Regierungen quasi ein Initiativmonopol. Wahrscheinlich kommen in Deutschland mehr als 90 Prozent aller Gesetze aus der Exekutive.

Ich bin überzeugt, dass der Lissabon-Vertrag einen Quantensprung nach vorne darstellt: für mehr Demokratie und mehr Bürgerrechte in der Europapolitik.

Aufgezeichnet von Werner Balsen

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Datum:  26 | 6 | 2009
Seiten:  1 2
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