Diesmal hat Roland Koch auf das eigentliche Problem der Hartz IV-Verwaltung reagiert. Noch vor drei Wochen hatte der hessische Ministerpräsident zum Thema Hartz IV lediglich nach schärferen Gesetzen und härteren Sanktionen gerufen. Inzwischen hat er wohl eingesehen, dass die schärfsten Gesetze nichts nützen, wenn es keine funktionierende Verwaltung gibt.
Deshalb hat er zu Recht die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gestoppt, durch die der bürokratische Aufwand von Hartz IV verdoppelt worden wäre.
Unser Autor: Michael Kanert ist Richter am größten deutschen Sozialgericht in Berlin.
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Die Bundesarbeitsministerin wollte die Jobcenter "trennen", so dass jeder Hartz IV-Empfänger künftig von zwei Behörden verwaltet worden wäre. Dann wären in Deutschland schätzungsweise 40 Millionen Bescheide pro Jahr verschickt worden. Mit dieser Papierschlange hätte man einmal die Welt umrunden können.
Immer mehr Politiker wollen das Grundgesetz ändern, um die Jobcenter zu erhalten. Diese leiden aber an einem Geburtsfehler, der mit dafür verantwortlich ist, dass immer mehr Bürger mit dieser Behörde unzufrieden sind, dass immer mehr Klagen bei den Sozialgerichten landen und dass viele Jobcenter inzwischen jeden zweiten Prozess zumindest teilweise verlieren.
Der Geburtsfehler der Jobcenter liegt in der "Mischverwaltung", bei der sich Bund und Kommunen das Kommando teilen. Das hatte kein Experte empfohlen. Kein Politiker hatte das gewollt. Im Gegenteil: Durch Hartz IV sollten "alle Leistungen aus einer Hand" kommen.
Aber Bundestag und Bundesrat konnten sich im Jahr 2004 nicht einigen, welche "Hand" es sein sollte: Der Bund mit seiner Agentur für Arbeit oder die Kommunen mit dem örtlichen Sozialamt. Also durften beide Hände eine "Arbeitsgemeinschaft" bilden, die in den meisten Städten Jobcenter genannt wird.
Außerdem blieb die Agentur für Arbeit erhalten (für die Kurzzeit-Arbeitslosen) und die Sozialämter auch (für die kranken Arbeitslosen). So gab es durch die Hartz-Reformen mehr Arbeitslosen-Behörden als vorher.
Für die Betroffenen heißt das: unverständliche Bescheide, verlorene Briefe, gravierende Fehler bei der Leistungsberechnung. Ein Beispiel: Im Gesetz steht, dass jeder Hartz-IV-Empfänger einen persönlichen Ansprechpartner haben soll. In vielen Jobcentern landen die "Kunden" aber zunächst bei einem Callcenter. Im Gebäude müssen sie zur "Theke", dann vielleicht in eine "Eingangszone", wo nicht einmal zehn Minuten pro Gespräch eingeplant sind.
Im Regelfall ist erst danach ist der Weg frei zu einem Sachbearbeiter. Auf diesen verschlungenen Wegen gehen viele Informationen verloren, entstehen Missverständnisse, die häufig erst im Gerichtssaal bereinigt werden können.
"Alles aus einer Hand?" Wenn das Jobcenter meint, es habe einem Arbeitslosen tausend Euro zu viel gezahlt, erlässt es einen Rückforderungsbescheid. Zahlen soll der Arbeitslose an eine andere Behörde, die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit. Die zwangsweise Eintreibung der Forderung übernimmt eine dritte Behörde, das Hauptzollamt.
Zumindest in Berlin kommt es zu vielen Gerichtsverfahren, weil die Bürger von der Behörde Nummer 3 mit einer Zwangsvollstreckung bedroht werden, obwohl Behörde Nummer 1 den Vorgang längst hätte stoppen müssen.
Bundesweit gehen laut Bundesregierung zwei Drittel aller Prozesse gegen Sanktionsbescheide für die Jobcenter verloren. Das liegt auch daran, weil ungeschulte Mitarbeiter unter dem Druck der vielen Arbeit die Akten nicht vollständig geführt haben oder zwingende Verfahrensvorschriften verletzt haben.
Wer trägt die politische Verantwortung für die Qualifikation und Arbeitsbelastung der Mitarbeiter, die nicht etwa das Jobcenter selbst aussucht, sondern die von den "Teilhabern" der Mischverwaltung geschickt werden? Wer trägt die Verantwortung dafür, dass bis heute das Computerprogramm der Jobcenter nicht zuverlässig funktioniert?
Was müsste sich der Bundesfinanzminister anhören, wenn seit fünf Jahren deswegen Fehler in den Steuerbescheiden aufträten? Im Gesetzentwurf der Bundesarbeitsministerin zur Jobcenter-Reform wird nur am Rande darauf hingewiesen, dass mit einem neuen Computerprogramm erst in den Jahren "2013/2014" zu rechnen ist.
Wenn zwei Leute am Lenkrad desselben Autos sitzen, gibt es schnell einen Unfall. Und hinterher ist nicht einmal klar, welcher Fahrer dafür die Verantwortung trägt. Das gilt auch für eine "Mischverwaltung". Gerade deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Jobcenter-Struktur für verfassungswidrig erklärt. Denn in einer Demokratie hat der Bürger das Recht zu wissen, welchen Politiker er bei der nächsten Wahl verantwortlich machen kann, so das Gericht.
Eine Reform der Jobcenter muss daher sicherstellen, dass die Verantwortung künftig wirklich "in einer Hand" liegt. Einer muss nachgeben: der Bund oder die Kommunen. Das bedeutet sicherlich Verlust von Macht und Einfluss. Aber wer von den Hartz IV-Empfängern Bescheidenheit und Effizienz erwartet, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
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