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Studiengebühren müssen nicht sein

Natürlich bezahlt bei diesem Modell wiederum die Allgemeinheit die öffentliche Bildung. Allerdings gibt jeder, der das öffentliche Gut Bildung nutzt, dies mehrfach an die Gesellschaft zurück, nicht nur in Form einer höheren Einkommensteuerbelastung. Mehr zu diesem Aspekt im Folgenden:

Akademiker-Steuer

Eine weitere und durchaus einfachere Alternative ist die so genannte "Studie- oder Akademiker-Steuer", z. B. als Aufschlag von wenigen Prozentpunkten auf die Einkommensteuer, da sich die Rückzahlung des Beitrages im Gegensatz zu Studiengebühren auf ein ganzes Arbeitsleben erstreckt. Vorteile dieser nachgelagerten, einkommensabhängigen Akademiker-Steuer lägen darin, dass sie voraussichtlich keine Studien-Interessierte abschreckt, da die Finanzierung der eigenen Bildung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem man über das nötige Geld verfügt, und die Früchte der genossenen Bildung wieder an die Gesellschaft zurückgeben kann. Die Vorfinanzierung des öffentlichen Gutes Bildung durch die Allgemeinheit ist also als eine Art Investition in die Gesellschaft selbst anzusehen. (Gleichwohl ist Bildung ein Gut und keine Ware, Lernen ist etwas anderes als Konsumieren.) Außerdem belastet die Steuer nicht wie die Erhebung allgemeiner Studiengebühren alle Studenten gleich, sondern diejenigen am stärksten, die (finanziell) am meisten vom Studium profitieren, indem sie ein höheres Einkommen und damit eine höhere "Bildungsrendite" erzielen. Auch findet hierbei keine Mehrbelastung von Studierenden aus finanziell schwächeren Verhältnissen durch die Bürde eines Studienkredites statt. Wichtig ist allerdings, dass diese Steuerlast nicht durch Absetzen von Betriebs- und Arbeitskosten gemindert werden kann.

Fazit

Wie man sieht, gibt es ernst zu nehmende und sinnvolle Wege zur Hochschulfinanzierung, die ohne die Erhebung von Studienbeiträgen auskommen. Am sinnvollsten erscheinen dabei die nachgelagerten Modelle:

- Da ein entsprechender Studienbeitrag immer direkt an den Staat bzw. das Bundesland gezahlt wird, brauchen die Beiträge keine Umsatzspanne enthalten, wie die das bei einer Bank, die Studienkredite vergibt, nötig wäre. Bei einem gleichen Finanzrahmen erhielten die Hochschulen somit mehr Geld, bei gleicher Förderung der öffentlichen Bildung könnten die Beiträge entsprechend niedriger ausfallen. Das heißt, dass nachgelagerte Studienbeiträge "zinsgünstiger" und folglich effizienter sind. Es ist im Übrigen fraglich, warum das Bankwesen durch die Einführung von Studienbeiträgen und -krediten subventioniert werden muss.

- Finanziert man die Hochschulen über die Erhebung einer Akademiker-Steuer ist dies die gerechteste Lösung, denn man leistet seinen Beitrag proportional zum Nutzen, den man aus dem eigenen Studium zieht.

- Die Zahlung der Studienbeiträge erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Student tatsächlich wirtschaftlich dazu in der Lage ist, ein angemessenes "Schulgeld" zu bezahlen.

- Aus dem genannten Grund der Gerechtigkeit und dem Zeitpunkt der Rückzahlung ergibt sich, dass diese Modelle auf Studien Interessierte praktisch nicht abschreckend wirken dürften, alleine aus dem Grund, dass man sich nicht für das Land verschulden muss.

- Nachgelagerte Studienbeiträge sind nachhaltiger, da sie so ausgestaltet werden können, dass sie bis zum Ende des Arbeitslebens zu leisten sind. Zur Erhöhung der Hochschul-Etats im gleichen Maße wie durch die Erhebung allgemeiner Studienbeiträge müsste die jährliche Rückzahlung nur einen Bruchteil der Höhe der geplanten Studienbeiträge ausmachen: Bei einem zehnsemestrigen Master-Bachelor-Studiengang fallen nach 2010 maximal 9000 Euro an zusätzlichen Einnahmen für die Hochschule pro Student an. Erfolgt die Rückzahlung allerdings über Steuern, so verteilen sich diese 9000 Euro allerdings nicht auf einen Zeitraum von fünf, sondern vierzig Jahren, d. h. die jährliche Steuerbelastung braucht (inflationsbereinigt) nur etwa 250 Euro zu betragen, während die Belastung beim Beitragsmodell des HStubeiG durchschnittlich 900 Euro pro Jahr beträgt.

- Es ist bereits jetzt schon so, dass Akademiker die Kosten ihres Studiums im Falle einer gut bezahlten Arbeitsstelle durch eine höhere Einkommensteuer zurückzahlen.

Für Studierende, die lediglich zum Studieren nach Deutschland kommen und ihren Hauptwohnsitz dauerhaft nicht in Deutschland haben, ergibt sich bei den nachgelagerten Steuer-basierten Modellen allerdings eine Rückzahlungs-Problematik, da diese Akademiker eher keine Steuern an den deutschen Fiskus zahlen. Sinnvoll erscheint hierbei die Rückzahlung über einen Studienfonds, was, wie das schottische Beispiel zeigt, ebenfalls recht einfach möglich ist, oder Stipendienprogramme. Der angesprochene Studienfonds für ausländische Studierende könnte dabei aus entsprechend dimensionierten Reserven der angesprochenen Modelle finanziert werden. Schließlich bereichern ausländische Studenten die Universitäten interkulturell und wissenschaftlich, was zum Vorteil für die Qualität von Forschung und Lehre ist. Außerdem stellt ein kostenloses Studium für Studierende aus bestimmten Regionen der Erde eine effektive Entwicklungshilfe dar.

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Datum:  18 | 7 | 2006
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