Dass die Flüchtlinge Yonas Haile Mehari und Petros Aforki Mulugeta über Monate in eritreischen Kerkern gequält wurden, hätte ihnen erspart werden können. Beide mussten zweimal unter Lebensgefahr tausende Kilometer fliehen – nur um am Ende doch noch in Deutschland Schutz zu finden. Ihren zweijährigen Horrortrip haben sie dem Flughafenverfahren im deutschen Asylrecht zu verdanken. Gäbe es das Schnellverfahren nicht, wäre es für die zuständigen Beamten nicht so einfach gewesen, sie zurück nach Eritrea zu schicken.
Beim Versuch in Deutschland Asyl zu beantragen, lassen die Behörden Mulugeta wie auch Mehari gar nicht erst einreisen. Nachdem ihre Asylanträge im Flughafenverfahren als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden, bringt man sie am 14. Mai 2008 schließlich gefesselt in einem zu diesem Zweck gecharterten Privatflugzeug zurück nach Eritrea. Bei zwei vorherigen Zwangsflügen hatten die Piloten die Mitnahme verweigert, da Mehari und Mulugeta Widerstand leisteten.
Als das Flugzeug, das sie nach Eritrea zurückbringen soll, in Asmara landet, warten schon die Polizisten auf sie. Stundenlang verhören sie die beiden Deserteure. „Du bist ein Verräter“, werfen sie Mulugeta vor. Der 20-Jährige ist vom Militärdienst getürmt, weil er die berechtigte Angst hatte, bis ins hohe Alter dienen zu müssen.
Ohne Prozess kommen sie in Gefängnisse inmitten der Wüste nahe der Hafenstadt Massawa. Der 26-jährige Mehari wird in eine Zisterne unter der Erde gesperrt. Mit schätzungsweise 400 anderen Gefangenen ist er auf engstem Raum in großer Hitze beisammen. Mehari schläft nächtelang nicht. Pro Tag bekommt er drei kleine Hirsebrötchen. Medizinisch versorgt wird er nicht, obwohl sein ganzer Körper „mit Wunden und Blasen bedeckt war“. Nach acht Monaten wird Mehari ausgehungert und mit Hämorrhoiden geplagt in ein Militärkrankenhaus eingeliefert. Kurz darauf flüchtet er, bis er die Grenze nach Äthiopien erreicht.
Traumatisiert und wütend
Mit eigenen Augen, berichtet Mulugeta, habe er gesehen, dass 20 Menschen bei Fluchtversuchen getötet wurden. Andere Mitgefangene seien verrückt geworden oder schwer erkrankt. Mulugetas rechte Körperseite vereitert schließlich so sehr, dass er nach 15 Monaten in ein Krankenhaus kommt. Auch sein Fluchtversuch gelingt. Gegen Geld bringen ihn Schlepper in den Sudan.
Nur mit großem Glück gelingt es beiden Eritrea zu verlassen und dem Tod zu entkommen. Erst dann erfahren sie, dass ihr Asylantrag, den ihre Anwältin in ihrer Abwesenheit weiter betrieben hatte, in Deutschland zwischenzeitlich anerkannt wurde. Der Grund: Die eritreische Regierung hatte bestätigt, dass die Deserteure verhaftet wurden.
Seit wenigen Monaten sind die Flüchtlinge nun wieder in Deutschland. Sie sind traumatisiert – und wütend, was ihnen die deutschen Behörden zugemutet haben. Entschuldigt hat sich bei ihnen von den Verantwortlichen noch niemand. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilt auf Anfrage mit, zu Einzelfällen keine Auskünfte zu geben. Dem Bundesamt, das über den Asylantrag entschied, wie auch dem beteiligten Frankfurter Verwaltungsgericht, wirft Rudi Friedrich, Geschäftsführer des Vereins Connection, vor, die erhebliche Gefährdung der zwei Afrikaner nicht erkannt zu haben – „obwohl sie im wehrpflichtigen Alter waren“. Dabei sei damals auch aufgrund eindringlicher Warnungen von Amnesty International bereits bekannt, dass in Eritrea Deserteure als politische Gegner behandelt werden und ihnen willkürliche Haftstrafen ohne jedwedes Verfahren oder Folter drohen, betont Friedrich, der Kriegsdienstverweigerer aus aller Welt betreut.
Da Eritrea bereits nach Abschiebungen aus Malta 2002 und Libyen 2004 mit Massenverhaftungen der zurückgeführten Flüchtlinge reagiert hatte, empfahl damals schon das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) allen Regierungen, abgelehnte Asylbewerber nicht nach Eritrea abzuschieben oder zumindest zeitweise darauf zu verzichten.
Für Bernd Mesovic, Referent von Pro Asyl, ist das Schicksal der Eritreer der Beleg, was für „hohe Risiken“ das Flughafenverfahren für Flüchtlinge birgt. Es sei eine „Katastrophe, dass der Rechtsstaat Deutschland Asylsuchenden derartigen Gefahren aussetzt.“ Das Schnellverfahren am Flughafen dauert bei Ablehnung des Asylantrags in der Regel nur 19 Tage dauert. Umso wichtiger sei es, „jeden einzelnen Fall mit absoluter Sorgfalt zu prüfen“, betont Mesovic. Er hat aber den Eindruck, dass der Fall auch für die Verantwortlichen ein Schock war, und die Behörden seitdem von zügigen Abschiebungen zurückhaltender Gebrauch machen. Seit 2008 sind die Anerkennungsquoten von Asylbewerbern aus Eritrea rapide angestiegen. Im ersten Halbjahr 2010 wurden drei von vier Flüchtlingen Asyl gewährt.
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