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Afghanistan: Schritt für Schritt zum Kriegsrecht

Die Bundesregierung bewertet die Situation in Nordafghanistan inzwischen als "bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerrechts"- eine Bezeichnung, die militärische Gewalt erlaubt. Im Kundus-Ausschuss verteidigt Oberst Klein den von ihm verantworteten Luftschlag.

Training in Feyzabad: Bundeswehrsoldaten bilden afghanische Polizisten aus.
Training in Feyzabad: Bundeswehrsoldaten bilden afghanische Polizisten aus.
Foto: rtr

Berlin. Während der Untersuchungsausschuss zum verheerenden Luftschlag in Kundus mit der Vernehmung der ersten Zeugen begonnen hat, bewertet die Bundesregierung die Lage in Nordafghanistan inzwischen als Bürgerkrieg. Nach sorgfältiger Prüfung qualifiziere die Bundesregierung die Situation als "bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts", sagte Außenminister Guido Westerwelle am Mittwoch in einer Regierungserklärung im Bundestag. "Ob uns das politisch gefällt oder nicht: So ist die Lage."

Das Wort Bürgerkrieg nahm Westerwelle zwar nicht in den Mund. Völkerrechtler sprechen heute aber nicht mehr von Krieg oder Bürgerkrieg, sondern von bewaffneten Konflikten zwischen Staaten beziehungsweise einem Staat und Aufständischen.

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Ein Bundeswehrsoldat  beobachtet während einer Patrouille das
Gelände von einem Höhenzug oberhalb von Bagram, rund 20 Kilometer
nördlich von  Kabul.
Ein Bundeswehrsoldat beobachtet während einer Patrouille das Gelände von einem Höhenzug oberhalb von Bagram, rund 20 Kilometer nördlich von Kabul.
Foto: ddp

"Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung mit Aufständischen und deren militärische Organisation führen uns zur Bewertung, die Einsatzsituation von Isaf auch im Norden Afghanistans als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts zu qualifizieren", sagte Westerwelle. Diese Lage klar beim Namen zu nennen, sei die Politik all denen schuldig, die sich in Afghanistan den damit verbundenen Gefahren aussetzten.

Anwendung militärischer Gewalt erlaubt

Die Klarstellung verbessert die rechtliche Lage der deutschen Soldaten im Norden Afghanistans. Anders als die Truppen zahlreicher anderer Staaten am Hindukusch sind sie in ihrem Vorgehen bisher dem zivilen Strafrecht unterworfen, das auf die Situation eines Bürgerkriegs aber nur begrenzt angewendet werden kann.

Mit Feststellung eines bewaffneten Konflikts gilt das Kriegsvölkerrecht, das die Anwendung militärischer Gewalt gestattet. Bei militärischen Angriffen dürfen laut Kriegsrecht als Nebenfolge auch Zivilisten umkommen, ihre Tötung darf aber nicht unverhältnismäßig sein. Dem deutschen Oberst Georg Klein dürfte die Anwendung des Kriegsrechts bei der juristischen Bewertung seines Falls zugutekommen. Er hatte im September einen Luftangriff nahe Kundus angeordnet, bei dem auch Zivilisten ums Leben kamen. Die Bundesanwaltschaft prüft die Einleitung von Ermittlungen, außerdem befasst sich ein Untersuchungsausschuss des Bundestags mit dem Fall.

Oberst Klein im Untersuchungsausschuss

In Berlin hat am Mittwoch der Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Luftschlag von Kundus mit den Zeugenvernehmungen begonnen. Der Bundeswehroberst Georg Klein hat das von ihm befohlene Bombardement zweier Tanklaster mit bis zu 142 Toten und Verletzten in Nordafghanistan als rechtmäßig verteidigt.

Unmittelbar vor seiner Aussage im Bundestags-Untersuchungsausschuss am Mittwoch wehrte er sich über eine Erklärung seines Anwalts gegen Vorverurteilungen. Es stehe objektiv fest, dass seine Entscheidung für den Angriff am 4. September "auf Grundlage der in der Nacht vorhandenen Informationen und Ressourcen rechtmäßig war".

Klein entschied sich überraschend dafür, den 31 Abgeordneten im Kundus-Untersuchungsausschuss Rede und Antwort zu stehen. Er hätte die Aussage auch verweigern können, weil die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn prüft.

Dem Oberst sei bewusst gewesen, "dass jede seiner Entscheidungen - auch Nicht-Handeln - weitreichende Folgen haben musste", hieß es in der Erklärung des Anwalts Bernd Müssig. Klein bedauere jedes Opfer des Afghanistan-Konflikts, insbesondere den Tod unschuldiger Zivilisten. "Jeder Tote ist einer zu viel", erklärte der Anwalt.

Klein ist inzwischen aus Afghanistan an seinen alten Dienstort Leipzig zurückgekehrt. Das Verteidigungsministerium hatte ihm für den Ausschuss eine Aussagegenehmigung erteilt und ihn sogar ermuntert, im Sinne "größtmöglicher Transparenz" Auskunft zu geben.

Neben Klein waren am Mittwoch drei weitere Soldaten vor den Ausschuss geladen, die im Bundeswehr-Feldlager in Kundus dabei waren, als der Befehl zum Angriff auf die Tanklaster gegeben wurde.

Die Sitzung des als Untersuchungsausschuss tagenden Verteidigungsausschusses fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Um die Zeugen von Kameras und Fotografen abzuschirmen, zog das Gremium ausnahmsweise in einen für Medien unzugänglichen Trakt im Reichstagsgebäude um.

Es war die erste von insgesamt drei Sitzungen, die der Sachaufklärung über die Vorgänge vor Ort dienen sollen. Erst ab dem 18. März sollen Spitzenpolitiker, darunter der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) und sein Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg auf die Zeugenliste gesetzt werden.

Dabei wird es unter anderem um die Verantwortung für Informationspannen in Bundeswehr und Regierung nach dem Bombardement gehen.

SPD warnt vor Neubewertung

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hat die Neubewertung des Afghanistan-Einsatzes durch die Bundesregierung kritisiert. Ob es sich dabei um einen "nicht-internationalen bewaffneten Konflikt" handele, sei nicht von der Bundesregierung zu enscheiden, sagte Steinmeier am Mittwoch im Bundestag. "Wir müssen uns gegenseitig nicht darüber belehren, wie die Lage in Afghanistan ist. Die unterschätzt hier im Hause niemand", sagte Steinmeier. "Aber wir sind auch der Meinung, dass wir nicht durch Eigenbewertungen zur Eskalation der Lage in Afghanistan beitragen sollten."

Steinmeier verwies darauf, dass auch Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) in der Antwort auf eine SPD-Anfrage dargelegt habe, dass die Bewertung des Konflikts nicht Sache der Bundesregierung sei. "Ich nehme an, dass sie sich in dieser Frage nicht schon wieder korrigieren wollen", sagte Steinmeier.

Grundlage der Parlamentsdebatte war das vom Kabinett am Dienstag beschlossene Afghanistan-Mandat. Darin wird zum einen die Neuausrichtung des deutschen Engagements am Hindukusch hin zu einer Verdoppelung der zivilen Hilfen festgeschrieben. Zum anderen wird die Truppenstärke um 850 Mann auf maximal 5350 Soldaten aufgestockt. Davon sollen 350 Soldaten eine "flexible Reserve" bilden, deren befristeter Einsatz einer zusätzlichen Zustimmungen von Bundestagsausschüssen unterliegt.

"Dieser Einsatz im Rahmen von Isaf dient vor allem dazu, unsere eigene Sicherheit zu schützen", sagte Westerwelle mit Blick auf das 2001 gestürzte Terrorregime der Taliban. Seitdem seien Erfolge erreicht worden, wenngleich die Bilanz gemischt ausfalle. Doch gehe es bei dem Einsatz am Hindukusch auch um eine Verpflichtung gegenüber den Afghanen: "Millionen Frauen und Männer setzen ihre Hoffnung in uns." Zugleich werde acht Jahre nach Einsatzbeginn eine "realistische Abzugsperspektive" gebraucht.

Steinmeier mahnte, klare Ziele für "das letzte Drittel des Einsatzes" festzulegen. Das heiße auch, ein Bekenntnis zu einem Abzug zwischen 2013 und 2015 abzulegen. Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionsvize Frithjof Schmidt, der zugleich "präzise Zwischenziele" forderte. Während Steinmeier eine ernsthafte Prüfung des Mandats durch die SPD zusicherte, sah Schmidt die Zweifel der Grünen an einem Strategiewechsel nicht ausgeräumt. Nach derzeitigem Stand könne er seiner Fraktion nicht empfehlen, dieses Mandat mitzutragen.

Linke-Fraktionsvize Jan van Aken kritisierte eine komplett falsche Weichenstellung. "Lassen sie das Militär außen vor", sagte van Aken und forderte, sich künftig auf den reinen zivilen Aufbau zu beschränken. Die Bundesregierung plane indes, 850 Mann zusätzlich für Afghanistan bereitzustellen. "Herr Westerwelle, hören Sie endlich auf, die Öffentlichkeit über den Krieg in Afghanistan zu täuschen."

Die Forderung der Linkspartei nach raschen Truppenabzug stieß auf Widerspruch aller anderen Fraktion. "Ein sofortiger und kopfloser Rückzug wäre eine Katastrophe für die Menschen in Afghanistan", warnte Steinmeier. Denn mit der Entscheidung des Bundestages von 2001, sich an der Internationalen Schutztruppe Isaf zu beteiligen habe Deutschland Verantwortung übernommen. Diese Haltung wurde von Union, FDP und Grünen geteilt.

Unions-Außenexperte Philipp Mißfelder (CDU) verteidigte zugleich das neue Konzept. Die Doppelstrategie aus mehr Soldaten und mehr zivilen Hilfen werde den Weg ebnen, die Truppenstärke absehbar zu reduzieren, ohne die erreichten Erfolge zu gefährden, sagte er. Und eine befristete Aufstockung der Zahl der Soldaten sei nötig, um das "Leben der Entwicklungshelfer nicht zu gefährden". Der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele sah hingegen in der Entsendung von mehr Soldaten eine "Intensivierung des Krieges".

Über den Antrag der Bundesregierung wird der Bundestag voraussichtlich im März entscheiden. Das neue Mandat ist bis zum 28. Februar kommenden Jahres befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Aufstockung werden auf 271,5 Millionen Euro geschätzt, wobei der Großteil mit 226,2 Millionen Euro noch für dieses Jahr veranschlagt ist. (dpa/ddp/afp)

Datum:  10 | 2 | 2010
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