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Ex-Generalinspekteur Kujat: "Katastrophale Folgen für die Bundeswehr"

Ex-Generalinspekteur Harald Kujat warnt im FR-Interview vor einem Strafverfahren gegen Oberst Georg Klein. Bereits die ganze Vorgeschichte sei ein einziger Skandal.

Harald Kujat, 67,General a.D. der Luftwaffe, war von 2000 bis 2002 Generalinspekteur der Bundeswehr.
Harald Kujat, 67,General a.D. der Luftwaffe, war von 2000 bis 2002 Generalinspekteur der Bundeswehr.
Foto: ddp

Herr Kujat, wie bewerten Sie die Dresdner Entscheidung?

Es ist ja nicht klar, ob man das Verfahren in Karlsruhe annimmt. Zudem ist das Ergebnis nicht sicher. Wenn das Verfahren allerdings dazu führen würde, dass alle Rahmenbedingungen unter die Lupe genommen werden, dann hätte es letztlich sein Gutes. Dabei muss auch der Beitrag der Politik deutlich werden. Insgesamt ist das Ganze eine unglückliche Geschichte, die von Anfang an und von allen Beteiligten hundsmiserabel gehandhabt wurde.

Zur Person

Harald Kujat (67),General a.D. der Luftwaffe, war von 2000 bis 2002 Generalinspekteur der Bundeswehr. Bis 2005 war er danach Vorsitzender des Militärausschusses der Nato.

Der Vorgänger des aktuellen Inspekteurs Wolfgang Schneiderhan ist davon überzeugt, dass der Fall des Luftschlags von Kundus langfristig enorme Folgen für die Streitkräfte haben wird. (sha)

Was würde ein Strafverfahren für die Bundeswehr bedeuten?

Für die Bundeswehr hätte es katastrophale Folgen. Denn jeder wird sich überlegen, ob er unter diesen Bedingungen noch Führungsverantwortung übernimmt. Bereits die ganze Vorgeschichte ist ein einziger Skandal.

Einsatz in Afghanistan

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Warum?

Da wird der Name des Betroffenen durch die Presse gezogen. Seine Familie und er werden einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Es wird im Detail diskutiert, von kompetenten und weniger kompetenten Leuten, was er richtig oder falsch gemacht hat. Das allein reicht schon aus, dass sich jeder Soldat überlegt: Wie würde es mir in einer vergleichbaren Situation ergehen? Das ist vollkommen unabhängig vom Ergebnis einer Gerichtsverhandlung.

Aber muss der Luftangriff denn nicht geahndet werden?

Das Geschehen muss rechtlich gewürdigt werden. Das ist in einem Rechtsstaat so. Das darf aber nicht verengt werden auf eine Person, sondern auf die Umstände, die die Person zu einer Entscheidung gebracht haben. Dass da Fehler passiert sind, ist ja ganz offenkundig. Doch wenn Fehler gemacht wurden, dann hat sie nicht nur einer gemacht. Das Problem liegt in den Verhältnissen und den Regeln, denen die Soldaten ausgesetzt sind. So fehlt es an modernen Aufklärungsmitteln. Mit ihnen wäre die Sache ganz anders verlaufen. Und Einsatzregeln, die auf dem innerstaatlichen Regelwerk der Notwehr und Nothilfe beruhen, sind für Kampfeinsätze unter kriegsähnlichen Bedingungen nicht brauchbar. Die bisherige Praxis hat im Übrigen nicht zur Verhaltenssicherheit beigetragen, sondern die Soldaten verunsichert. Dabei geht es immer, um mit Clausewitz zu reden, um Entscheidungen unter Friktionen. Dass eine Staatsanwaltschaft verfährt, wie sie verfahren muss, das kann man nicht kritisieren.

Kann der Fall denn überhaupt juristisch geklärt werden?

Ich bin äußerst neugierig zu sehen, ob die Kompetenz da ist, die Einsatzregeln beurteilen zu können. Da gibt es ja verschiedene Interpretationen. Teilweise sind die Einsatzregeln gar nicht veröffentlicht worden, sondern geheim. Das ist eine ganz schwierige Situation. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass der Fall langfristig enorme Auswirkungen auf die Streitkräfte haben wird.

Interview: Markus Decker

Datum:  6 | 11 | 2009
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