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Interview zu Luftangriff in Kundus: "Das war ein Kriegsverbrechen"

Der Linken-Politiker und Richter Wolfgang Neskovic äußert sich im FR-Interview über rechtliche Folgen des Angriffs: Nach dem Völkerrecht könnte der verantwortliche Offizier für ein Kriegsverbrechen angeklagt werden.

Der Richter und Linken-Sprecher Neskovic glaubt an ein Kriegsverbrechen.
Der Richter und Linken-Sprecher Neskovic glaubt an ein Kriegsverbrechen.
Foto: rtr

Herr Neskovic, hat sich die juristische Prüfung des Luftschlags von Kundus nicht mit dem Rücktritt von Franz Josef Jung (CDU) erledigt?

Natürlich tragen Parlament und Regierung die politische Verantwortung dafür, dass sich die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan befinden. Das entbindet die Soldaten aber nicht von ihrer persönlichen Verantwortung. Menschen sterben nicht, nur weil sich Soldaten in ihrem Land befinden, sondern in der Regel durch die konkrete Entscheidung eines Soldaten zu töten. Deshalb ist die beste Rechtssicherheit für Soldaten, aus Afghanistan abzuziehen.

Spezial: Afghanistan

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Wolfgang Neskovic ist ehemaliger  Bundesrichter  und rechts-politischer Sprecher der Linksfraktion.
Wolfgang Neskovic ist ehemaliger Bundesrichter und rechts-politischer Sprecher der Linksfraktion.
Foto: ddp

Die Bundeswehr ist aber in Afghanistan. Stellt sich die Frage, welches Strafrecht gilt dort?

Genau diese Frage beschäftigt im Augenblick die Bundesanwaltschaft. Zwei Möglichkeiten kommen in Betracht. Zum einen das Völkerstrafgesetzbuch, das bei bewaffneten Konflikten, sprich im Krieg, zählt. Die Bundesregierung hat es bislang abgelehnt, in Afghanistan von einem bewaffneten Konflikt zu sprechen. Der Bundeswehreinsatz am Hindukusch wird dort als Stabilisierungseinsatz bezeichnet. Die Soldaten würden quasi als Entwicklungshelfer agieren. Wenn die Bundsanwälte von einem bewaffneten Konflikt ausgehen, ist das Völkerstrafgesetzbuch anwendbar.

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Ein Arzt versorgt einen Mann, der bei dem Luftangriff vom 4. September in Kundus verletzt wurde.
Ein Arzt versorgt einen Mann, der bei dem Luftangriff vom 4. September in Kundus verletzt wurde.
Foto: rtr

Und der deutsche Oberst würde nicht belangt werden?

Ist das Völkerstrafrecht anwendbar, kann man ihn wegen Kriegsverbrechen belangen. Aber auch wenn kein Kriegsverbrechen vorliegt, kann er nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch verfolgt werden. Dafür wäre die Staatsanwaltschaft Dresden zuständig. Für die Anwendung des allgemeinen Strafrechts gilt, dass der Oberst nach den neuesten Erkenntnissen aus Kundus nicht alles Mögliche getan hat, um zivile Opfer zu vermeiden. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb er das Angebot der beiden US-Piloten abgelehnt hat, zunächst im Tiefflug über die Tanklaster hinwegzudonnern und die Leute zu warnen.

Und sollten die Karlsruher Anwälte doch entscheiden, dass in Afghanistan Krieg herrscht?

Dann erhalten die Kommandeure vor Ort rein rechtlich zwar einen größeren Spielraum. Doch Krieg ist kein rechtsfreier Raum, auch dann kämen konkrete Straftatbestände in Betracht. Kurz gesagt, bei jedem Bundeswehreinsatz ist die Staatsanwaltschaft mit dabei.

Was hieße das für den Kommandeur, der den Luftschlag anordnete?

Sollten die Schilderungen zutreffen, die zu lesen waren, kommt ernsthaft ein Kriegsverbrechen in Betracht.

Glauben Sie, dass der Verteidigungsausschuss das richtige Gremium ist, diese Angelegenheit politisch aufzuarbeiten?

Ich halte den Verteidigungsausschuss als Untersuchungsgremium für absolut ungeeignet, weil er geheim tagt. Die Regierung hat aber Offenheit und Transparenz gelobt. Meines Erachtens ist es deshalb zwingend geboten, einen eigenständigen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der Zeugen öffentlich befragt. Die jetzt beschlossene Regelung ist meines Erachtens grundgesetzwidrig.

Interview: Steffen Hebestreit

Datum:  2 | 12 | 2009
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