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Karim Popal im Porträt: Freund und Vetter

Als 19-Jähriger flüchtete er nach Deutschland. Heute kämpft Karim Popal, Bremer Rechtsanwalt afghanischer Herkunft, für die Angehörigen der Opfer des Luftangriffs von Kundus. Von Eckhard Stengel

Karim Popal, 53, Bremer Rechtsanwalt afghanischer  Herkunft,  hilft tatkräftig den Opfern von Kundus.
Karim Popal, 53, Bremer Rechtsanwalt afghanischer Herkunft, hilft tatkräftig den Opfern von Kundus.
Foto: dpa

Manche Advokaten glauben, sie könnten mit Lautstärke und Rüpeleien am meisten für ihre Mandanten herausschlagen. Ganz anders Karim Popal. Der Bremer Rechtsanwalt, stets korrekt mit Anzug und Krawatte, wirkt meist sehr höflich. Trotzdem oder deshalb hat der gebürtige Afghane in den vergangenen Tagen viel erreicht: Gemeinsam mit drei deutschen Kollegen hat er dem Verteidigungsministerium die Zusage abgerungen, dass Deutschland die zivilen Opfer des Luftangriffs von Kundus entschädigt. Darüber sei er "sehr glücklich", sagte der 53-Jährige, bevor er zu Verhandlungen nach Berlin aufbrach. Voraussichtlich am kommenden Wochenende fliegt er dann zum wiederholten Mal nach Afghanistan, um sich erneut mit seinen Mandanten zu besprechen.

1976 reiste der Sohn eines afghanischen Politikers in umgekehrter Richtung: Als 19-Jähriger flüchtete er allein nach Deutschland. Nach dem Jurastudium ließ er sich 1992 als Anwalt in Bremen nieder. Ob internationale Geschäfts- oder Ehestreitigkeiten, ob Asyl- oder Strafrecht - der Zweistaatler ist auf vielen Gebieten zu Hause.

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Aber seine alte Heimat lässt ihn nicht los. Der Vetter von Präsident Hamid Karsai möchte die Afghanen gern von den Vorzügen der Demokratie überzeugen und hat dafür jahrelang Juristen und hohe Polizisten am Hindukusch geschult, im Auftrag des Heidelberger Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

Kurz nach dem tödlichen Luftangriff vom 4. September dann der Anruf eines afghanischen Freundes: "Du musst herkommen und uns helfen." Popal ließ sich nicht lange bitten, sondern reiste sofort an - auf eigene Kosten, wie er sagt. Er bahnte Kontakte zu Überlebenden und Hinterbliebenen an, ließ sich Vollmachten für Schadenersatzforderungen ausstellen und suchte mit einer örtlichen Recherche-Kommission nach Beweisen dafür, dass es sich bei den Opfern fast nur um Zivilisten handelte. Ja, so war es, ist er nach wiederholten Reisen in die nordafghanische Provinz überzeugt. 179 Tote, Verletzte und Vermisste stehen auf der Zivilopfer-Liste seines Anwaltsteams. Ein von Deutschland bezahlter Fonds, so wünscht er es sich, soll den Witwen und Waisen dauerhaft das Überleben ermöglichen.

Wenn die Bundesregierung wirklich zahlt, wäre das aus Popals Sicht "eine starke Faust in das Gesicht der Taliban". Denn damit würde belegt, dass nicht Deutschland als Ganzes ein mörderischer Staat sei, sondern dass hier lediglich ein Oberst einen schweren Fehler gemacht habe und der demokratische Rechtsstaat für Wiedergutmachung sorge.

So hilft der Pendler zwischen den Welten letztlich beiden Seiten.

Autor:  Eckhard Stengel
Datum:  8 | 12 | 2009
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