Manchmal lohnt ein Blick in das Grundgesetz. In Artikel 65 heißt es, dass jeder Minister seinen Geschäftsbereich "selbstständig und unter eigener Verantwortung" leitet. In Artikel 65a heißt es ergänzend, dass der Bundesminister der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte hat. Franz Josef Jung ist von Hause aus Rechtsanwalt und Notar, er wird das Grundgesetz kennen.
Dennoch hat es der CDU-Politiker Jung in einer der dunkelsten Stunden der jüngeren Bundeswehr-Geschichte abgelehnt, als verantwortlicher Minister die politische Konsequenz zu ziehen. Seine Weigerung beweist, wie wenig der joviale Rheinhesse nach vier Jahren an der Spitze der Bundeswehr begriffen hat, welche Verantwortung ihm mit diesem schwierigen Amt zugefallen war. Jung kann nicht ernsthaft glauben, dass er seiner Verantwortung für das schwere Fehlverhalten der militärischen Führung des Landes dadurch entgeht, dass er inzwischen einem anderen Ministerium vorsteht. Verantwortung verfällt nicht am Wahltermin.
Franz Josef Jung ist kein Opfer in dieser hässlichen Geschichte des verheerenden Luftangriffs in Kundus. Eines Angriffs, den ein Bundeswehr-Oberst angeordnet hatte, dessen Motive sein örtlicher General, wie wir seit gestern wissen, früh infrage gestellt hat und dessen Folgen der Generalinspekteur zu kaschieren versuchte.
Der Bundesminister der Verteidigung hat die Öffentlichkeit wochenlang erst falsch, dann unvollständig informiert. Der Bundesminister der Verteidigung hat dabei den Eindruck erweckt, die Isaf-Führung in Kabul wolle sich auf Kosten eines armen Bundeswehr-Obersts und der deutschen Streitkräfte profilieren, denen aber nichts vorzuwerfen sei. Und der Bundesminister der Verteidigung hat bis zuletzt behauptet, die Bombardierung der entführten Tanklaster sei alternativlos gewesen.
Franz Josef Jung muss nicht (nur) für die Fehler seiner Untergebenen geradestehen, was der Kern politischer Verantwortung ist. Nein, Jung hat selbst genügend Fehler gemacht.
Nicht gänzlich frei von Schuld ist auch der neue Chef des Bendlerblocks, Karl-Theodor zu Guttenberg. Kurz nach Amtsantritt hatte sich der CSU-Politiker vollmundig dem Urteil von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan angeschlossen, dass der Angriff "militärisch angemessen" gewesen sei. Nichts deute darauf hin, so der Neue, dass trotz kleiner Fehler der Luftschlag vermeidbar gewesen wäre. Guttenberg ging so weit, mögliche disziplinarische Konsequenzen für den Oberst und die Militärführung auszuschließen. Natürlich hat sich der neue Minister dabei auf Schneiderhan und den Rest der Bundeswehr-Führung verlassen. Deshalb ist ihm nun gar nichts anderes übriggeblieben, als personelle Konsequenzen zu ziehen.
Damit gelangen wir zum Kern dieser Affäre: dem Versagen der Bundeswehr. Genauer gesagt: der Führung der Bundeswehr. Was mag in deren Köpfen vorgegangen sein? Hat Schneiderhan im Herbst seiner glanzvollen Bundeswehr-Karriere ernsthaft geglaubt, alle Unzulänglichkeiten, Fehleinschätzungen und Fehler des Luftangriffs mit seinen vielen, auch zivilen Opfern unter den Teppich kehren zu können? Hat er ernsthaft angenommen, dass Staatsanwaltschaft und Öffentlichkeit nicht ganz genau hinschauen würden, wie es zu dem fatalen Befehl des Kommandeurs in Kundus gekommen ist? Haben Schneiderhan und seine Untergebenen ernsthaft gedacht, damit durchzukommen?
Es geht in dieser Affäre erst in zweiter Linie um die Frage, ob der Bundeswehr-Oberst mit seinem Befehl richtig oder falsch gehandelt hat. Diese Frage müssen die Gerichte klären - dafür müssen ihnen Bundeswehr und Regierung alle erhältlichen Fakten zur Verfügung stellen, Entlastendes wie Belastendes.
Was den Vorfall zu einer Affäre von solch ungeheurer Bedeutung macht, dass ein Untersuchungsausschuss zwangsläufig ist, sind die Versuche der politischen und militärischen Führung, seine Umstände und Folgen zu verschleiern. Deshalb war der Rücktritt von Wolfgang Schneiderhan unvermeidlich und ist der Rücktritt von Franz Josef Jung überfällig.
Die Aufklärung darf damit aber nicht enden. Die Regierung muss ausleuchten, welche Strukturen im Ministerium, aber auch in der Bundeswehrspitze vorhanden sind, die solches Handeln ermöglichen. Dafür trägt Guttenberg nun die Verantwortung. So steht es im Grundgesetz, Artikel 65.