Berlin. Der Göttinger Strafrechtsprofessor Kai Ambos sieht klare rechtliche Folgen aus dem Bekenntnis der Bundesregierung, dass der verheerenden Luftschlag auf zwei entführte Tanklaster in Kundus "militärisch nicht angemessen" gewesen sei. Mit diesen Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) "hat man implizit auch anerkannt, dass die Kriegshandlung", also der Luft-angriff, rechtswidrig gewesen sei, sagte Ambos am Mittwoch im Deutschlandfunk.
Nach Ansicht des Völkerrechtlers lassen sich daraus Entschädigungsansprüche der Opfer und ihrer Hinterbliebenen ableiten. Das Völkerrecht selbst ermöglicht es zivilen Opfern zwar nicht direkt selbst zu klagen, weil das Völkerrecht ein so genanntes Staatenrecht ist und als einzig handelnde Subjekte die Nationalstaaten kennt; nur Staaten können gegen andere Staaten klagen, nicht aber einzelne Opfer.
Die Betroffenen können sich allerdings aufgrund neuerer Rechtsprechung auf deutsche Gesetze berufen. Ansprüche ergeben sich durch die so genannte Amtshaftung. Der Staat haftet nach Artikel 34 Grundgesetz für rechtswidriges und schuldhaftes Fehlverhalten seiner Beamten und Bediensteten. Dabei ist der Anspruch aber auf Schadensersatzzahlungen und Schmerzensgeld beschränkt.
Guttenberg kannte RK-Bericht
Die afghanischen Opfer des Luftangriffs könnten ihre Ansprüche nach diesem Grundsatz vor einem deutschen Gericht einklagen, weil die Bundesregierung öffentlich eingestanden hat, dass der deutsche Kommandeur am 4. September einen militärisch nicht angemessenen Angriff angeordnet hatte. Zuständig wäre ein Landgericht, letzte Instanz somit der Bundesgerichtshof.
Verteidigungsminister Guttenberg hat bestätigt, dass er bereits vor seinem Auftritt am 6. November einen Bericht des Internationalen Roten Kreuzes zu dem Vorfall in Kundus gelesen habe, in dem von mehr als 70 zivilen Todesopfern durch den Luftschlag die Rede ist. Dennoch hatte er damals die Aktion als "militärisch angemessen" bezeichnet.
Der Minister hatte sich damals aber selbst auf "widersprüchliche Berichte" bezogen und den Rot-Kreuz-Bericht genannt, der deutlich höhere Opferzahlen nannte als die Bundeswehr. Guttenberg hatte zudem klar gesagt, dass es seines Erachtens zivile Opfer gegeben habe und er jedes von Herzen bedauere.
Am kommenden Mittwoch soll der Verteidigungsausschuss seinen Untersuchungsauftrag für den Fall Kundus beschließen.