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BGH kippt Gas-Ölpreiskopplung: Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen

So geht's nicht, sagen die Juristen über einen alten Brauch: Wird das Öl teurer, folgt der Preis fürs Gas. Das bringe Konzernen Extra-Gewinne - und Kunden einen unangemessenen Nachteil. Von Ursula Knapp und Frank-Thomas Wenzel

Das Gas, mit dem hierzulande gekocht  wird, hat einen weiten Weg hinter sich.
Das Gas, mit dem hierzulande gekocht wird, hat einen weiten Weg hinter sich.
Foto: getty

Frankfurt a.M. So geht's nicht, sagt der Bundesgerichtshof über einen jahrzehntelangen Brauch: Wird das Öl teurer, folgt der Preis fürs Gas drei bis seche Monate später. Diese ausschließliche Gaspreisbindung an Heizöl bringe den Konzernen satte Gewinne, weil sie mehr als die zusätzlichen Kosten weitergeben können. Das benachteilige die Kunden unangemessen.

Einem Gerichtssprecher zufolge sind von dem Urteil weite Teile des gesamten Marktes betroffen. In den beiden entschiedenen Fällen hatten die Rheinenergie AG und die Stadtwerke Dreieich Gaspreise an die Preise für extra leichtes Heizöl gekoppelt, die monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden.


Foto: FR/Galanty

Das Gericht beurteilte diese Preisänderungsklausel als Benachteiligung für die Kunden. Unzulässige Profite seien möglich, weil mögliche Kostensenkungen bei Netz und Vertrieb nicht berücksichtigt würden. Und: Die Versorger müssten die Kosten transparent darstellen.

Prinzipiell untersagten die Richter eine Koppelung an den Ölpreis nicht. Die Unternehmen müssten auch planen und kalkulieren können, so die Richter. Als alleinige Grundlage taugt die Bindung an den Ölpreis nach dem BGH-Urteil jedoch nicht. Hintergrund: Mangels eines wirksamen Wettbewerbs gibt es derzeit noch keinen Marktpreis für Gas. Damit fehlen geeignete Faktoren, um Vergleiche anstellen zu können, wie sie gesetzlich erforderlich sind für entsprechende Preisklauseln.

Das Urteil wird nach Einschätzung der Branche deutliche Auswirkungen auf den Markt haben. Ein BGH-Sprecher erwartete, dass die Versorger ihre Klauseln umstellen und der Trend weg von der Ölpreisbindung gehen wird. Zahlreiche Gaskunden könnten zudem auf Rückzahlungen hoffen.

"Preiserhöhungen, die auf die für unwirksam erklärten Klauseln begründet sind, können zurückgefordert werden", sagte er. Weigerten sich die Versorger, müssten die Verbraucher allerdings klagen.

Das verbraucherfreundliche Urteil berührt weite Teile des gesamten Marktes. Allein in Dreieich sind laut dem Geschäftsführer der Stadtwerke, Wolfgang Lammeyer, 8000 von insgesamt 9000 Kunden betroffen. Die Energieversorger stehen nun vor dem Problem, Preisanpassungsklauseln zu entwickeln, die zum Gasbezugspreis weitere Preiselemente wie Netz-, Vertriebs- und Personalkosten für Kunden nachvollziehbar abbilden müssen, sagte Lammeyer. Diese Klauseln drohten aber so kompliziert zu werden, dass sie womöglich wegen Intransparenz gekippt werden könnten.

Der Rechtsvertreter und Anwalt der Stadt, Armin Dienst, geht wegen dieses Dilemmas davon aus, dass es künftig zu Sonderverträgen für Privatkunden mit kurzer Laufzeit und festen Gaspreisen kommen könnte. Bei einer fortschreitenden Liberalisierung der Gasnetze könne dies mittelfristig zu mehr Wettbewerb führen.

Auch der Bund der Energieverbraucher sieht in den bestehenden Regeln eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Denn es sei nicht zwingend, dass die Kosten der Gasversorger entsprechend der Heizölpreise steigen oder sinken.

Der BGH hatte bereits im November 2009 über die umstrittene Kopplung verhandelt. Die Frage: Sind die Energieträger Heizöl und Gas vergleichbar. Ist dies der Fall, ist auch die Kopplung rechtens. Die lange Beratungsdauer von vier Monaten hat den Verbrauchern aber Hoffnung gemacht, dass der VIII. Zivilsenat die Kopplung untersagen könnte.

Immerhin: Das Geschäft mit dem Gas wird gerade umgekrempelt und es entwickelt sich ganz anderes als der Markt der Mineralölprodukte. In der Krise ist die Gas-Nachfrage besonders in der Industrie eingebrochen, zugleich stieg das Angebot - dadurch dass verflüssigtes Gas in rauen Mengen in Europa angelandet und verkauft wurde. Beim Rohöl ist das anders.

Die Notierungen steigen, nicht nur wegen massiver Spekulationen, sondern auch weil die US-Amerikaner auf dem europäischen Markt verstärkt Sprit einkaufen. Insider gehen deshalb davon aus, dass die deutschen Gerichte wenn nicht jetzt, so doch in zwei, drei Jahren feststellen werden, dass Heizöl und Gas nicht mehr vergleichbar sind.

Vertrag mit Signalwirkung

Eon-Ruhrgas hat es erstmals geschafft, mit Gazprom Verträge auszuhandeln, die sich nicht mehr an den Ölpreis, sondern an den Gas-Notierungen an der Börse orientieren - die Kontrakte sollen demnächst unterschrieben werden.

Auch wenn es sich hier nur um eine recht bescheidene Menge handelt, der Deal hat Signalfunktion, zeigt er doch, dass einst mächtigen Produzenten wie Gazprom geschwächt sind und dass den Importeuren das einst risikolose Geschäft mit der Ölpreiskopplung nur noch wenig Spaß macht - da sie den Brennstoff billiger einkaufen könnten.

Der nächste Schritt wäre, dass auch kommunale Firmen mit Eon-Ruhrgas und weiteren Branchengrößen Lieferverträge anderer Art aushandeln - ebenfalls mit einer Kopplung ans Börsengas. Chefs von Stadtwerken denken schon darüber nach, selbst an der Börse Gas einzukaufen.

Was bedeutet das für die Verbraucher? Holger Krawinkel, Energieexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, erinnert daran, dass eine Orientierung an Börsenkursen "nicht immer positiv läuft".

Beispiel Strom: Viele Stadtwerke haben sich im Frühsommer 2008 verspekuliert, als sie weiter steigende Preise befürchteten und deshalb langfristige Termingeschäfte mit hohen Preisen abschlossen. Tatsächlich sind die Preise eingebrochen Krawinkel: "Doch diese Stadtwerke müssen jetzt den teurer eingekauften Strom verkaufen - das ist ein Faktor für die jüngsten Strompreiserhöhungen." (mit rtr)

Autor:  Ursula Knapp und Frank-Thomas Wenzel
Datum:  24 | 3 | 2010
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