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Bürgerbeteiligung: Endlager Gorleben nicht nach Atomrecht

Ein Standort für Strahlenmüll wird nach Atomrecht erkundet. Richtig? Nicht unbedingt. Die schwarz-gelbe Regierung will in Gorleben offenbar die alte, heftig kritisierte Tradition fortsetzen. Von Joachim Wille

Zaun des Erkundungsbergwerks in Gorleben.
Zaun des Erkundungsbergwerks in Gorleben.
Foto: Andreas Conradt/PubliXviewinG/ddp

Ein Standort für Strahlenmüll wird nach Atomrecht erkundet. Richtig? Nicht unbedingt. Die schwarz-gelbe Regierung will in Gorleben offenbar die alte, heftig kritisierte Tradition fortsetzen: Sie möchte den Salzstock weiter nach dem Bergrecht aus den 80er Jahren untersuchen lassen, das bis zum Gorleben-Erkundungsstopp 2000 die Grundlage für die Untertage-Arbeiten war. Atomgegnern und Oppositionsparteien zeigten sich darüber empört.

Union und FDP haben sich auf Gorleben eingeschossen, wo bereits 1,5 Milliarden Euro investiert wurden. Es soll zumindest vorerst keine neue Endlagersuche geben. Eine Auswahl "von einer weißen Landkarte aus" hatten die Ex-Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und Sigmar Gabriel (SPD) vorgehabt, waren damit aber gescheitert.

Zaun des Erkundungsbergwerks in Gorleben.
Zaun des Erkundungsbergwerks in Gorleben.
Foto: Andreas Conradt/PubliXviewinG/ddp

Im schwarz-gelben Vertrag heißt es nun, das Gorleben-Moratorium solle "unverzüglich" aufgehoben werden, "um ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortzusetzen". Und: "Der gesamte Prozess wird öffentlich und transparent gestaltet."

Offiziell ist eine Entscheidung über das weitere Vorgehen noch nicht gefallen, betonte Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) am Dienstag. Es könnten "auch" atomrechtliche Vorschriften angewandt werden. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau ist das dem Ministerium unterstehende Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angewiesen worden, den Antrag zur Verlängerung des bisherigen "Rahmenbetriebsplans" für das Bergwerk vorzubereiten, der Ende September ausläuft.

Die Zeit dafür ist knapp, denn die Genehmigung braucht rund sechs Monate. An einem neuen Betriebsplan wird dagegen noch nicht gearbeitet.

Der ursprüngliche Plan stammt von 1983. Er wurde von der Kohl-Regierung aufgestellt, die sich entgegen dem Rat von Wissenschaftlern dafür entschied, nur einen Standort zu untersuchen. Das Bergrecht - es regelt eigentlich den Abbau von Bodenschätzen - sah damals keine Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Seit 1990 gilt eine neue Fassung des Bergrechts, die mehr Mitwirkung der Bürger vorsieht. Wird der 83er Plan einfach fortgeschrieben, kommt das nicht zum Tragen. Das Atomrecht schreibt eine breite Bürgerbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ohnehin vor.

Röttgen sicherte derweil zu, die Bevölkerung beim weiteren Prozedere mit einzubeziehen. Die Öffentlichkeit müsse gewährleistet werden, sagte er. "Akzeptanz der Bürger ist für uns entscheidend, aber auch, dass Politik vor dieser Aufgabe nicht wegläuft."

"Keine Spur von Transparenz"

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg moniert: "Röttgen kneift und scheut die öffentliche Auseinandersetzung um die flagranten Defizite." Solange der "Uraltplan" von 1983 gelte, gebe es kein Beteiligungs- und Klagerecht. Es gebe "keine Spur von Transparenz und Fairness".

SPD-Vizefraktionschef Ulrich Kelber sagte der FR, Röttgen setzte das "Täuschen und Tricksen" fort, mit dem die Kohl-Regierung Gorleben habe durchpauken wollen. Die Grünen-Politikerin Sylvia Kotting-Uhl kommentierte: Die Pläne erhärteten den Verdacht, dass Union und FDP "den Schwarzbau Gorleben so schnell wie möglich fertigstellen wollen".

Autor:  Joachim Wille
Datum:  3 | 3 | 2010
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