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Verbraucherschützer Krawinkel: "Ausschläge stärker als bei Strom"

Der Bundesgerichtshof kippt die Gas-Ölpreis-Kopplung. Erwartet die Kunden nun ein Tarifdschungel? Verbraucherschützer Holger Krawinkel spricht im FR-Interview über die Folgen der Entscheidung.

Holger Krawinkel ist der Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.
Holger Krawinkel ist der Energieexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

Der BGH hat sich erstmals grundsätzlich mit dem Thema Gas-Ölpreis-Kopplung beschäftigt. Das war doch überfällig?

Bei der Ölpreisbindung auf der unteren Ebene gab es ja immer wieder merkwürdige Verzögerungen. Das war eine permanente Quelle von Intransparenz.

Sie meinen den Vorwurf, dass bei steigendem Ölpreis der Gaspreis übermäßig erhöht wurde...

...und dass bei sinkenden Ölpreisen der Gaspreis nicht ausreichend abgesenkt wurde. Das war besonders kritisch, als wir wenig Wettbewerb auf dem Gasmarkt hatten. Je mehr Konkurrenz wir haben, umso weniger ist diese Intransparenz zu befürchten, weil der Kunde ganz einfach zu einem billigeren Anbieter wechseln kann. Je mehr Wettbewerb, umso geringer das Missbrauchspotenzial bei der Ölpreisbindung.

Das Gericht hat die Gas-Ölpreis-Kopplung gekippt. Was passiert nun?

Es muss ein neues Verfahren gefunden werden, wie Preise in den Lieferverträgen festgelegt werden. Naheliegend ist, sich an Börsenpreisen zu orientieren. An der Leipziger Energiebörse wird auch Gas gehandelt. Ob dies günstigere Tarife für die Verbraucher bringt, muss sich erst noch zeigen. In jedem Fall wird der Markt transparenter und damit steigt die Chance auf mehr Wettbewerb.

Funktioniert der Wettbewerb denn überall in Deutschland?

In großen Städten wie Berlin oder Frankfurt haben die Kunden genug Möglichkeiten ihren Gasanbieter zu wählen. In ländlichen Regionen wird es schwerer.

Woran liegt das?

Ländliche Gebiete sind für Anbieter wenig attraktiv, weil wir mehr als 800 Gasnetzbetreiber haben.

Wo liegt da das Problem?

Wer in einer Großstadt Gas anbieten will, muss mit nur einem Netzbetreiber einen Vertrag abschließen, der das Gas gleich zu mehreren tausend Kunden bringt. Wer in einer ländlichen Region die gleiche Zahl von Kunden erreichen will, muss Verträge im Zweifelsfall mit einem Dutzend oder mehr Netzbetreibern abschließen. Das verursacht enorme Kosten, zumal Margen gering sind.

Muss die Bundesnetzagentur die Aufsicht verstärken?

Fest steht: Wer mehr Wettbewerb will, braucht größere zusammenhängende Gasnetzgebiete. Die Netzagentur macht da einiges, indem sie die komplexen Prozesse zwischen Netzbetreiber und Gasverkäufer stärker standardisiert.

Bedeutet Wettbewerb auch Tarifdschungel?

Tatsächlich ist denkbar, dass es zwischen den verschiedenen Anbietern beim Preis noch stärkere Ausschläge als beim Strom geben wird. Es wird deshalb immer wichtiger, dass der Kunde sich beim Anbieterwechsel genau anschaut, ob er es mit einem seriösen Anbieter zu tun hat. Wir werden mehr flankierende Maßnahmen brauchen. Dazu gehört, dass die Netzagentur schwarzen Schafen konsequent die rote Karte zeigt.

(Interview: Frank-Thomas Wenzel)

Datum:  24 | 3 | 2010
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