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Bankenprüfung: Finanzamt macht Tempo

Die Finanzämter versuchen seit einiger Zeit, die großen Banken mit dem Angebot einer „zeitnahen Betriebsprüfung“ zur intensiven Zusammenarbeit zu bewegen. Der Vorteil für die Kreditinstitute: Sie hätten rasch Rechts- und Planungssicherheit

Die Finanzbehörden wollen die Betriebsprüfung bei Banken forcieren. Foto: dpa
FRANKFURT –  

Die großen Banken und die Finanzämter – das ist ein Kapitel für sich. Nicht immer ist es für die Steuerbehörden leicht, den Finessen der Institute auf der Spur zu bleiben.

Seit einiger Zeit versuchen sie, die großen Banken mit dem Angebot einer „zeitnahen Betriebsprüfung“ zur intensiven Zusammenarbeit zu bewegen. Der Vorteil für die Kreditinstitute: Sie hätten rasch Rechts- und Planungssicherheit, würden auch in konjunkturell schlechteren Zeiten nicht von hohen Steuer-Nachforderungen überrascht.

Im Frankfurter Finanzamt V arbeiten diejenigen, die diese heikle Aufgabe im Auftrag des Landes Hessen lösen sollen. Im fünften Stockwerk des Behördenbaus, nicht weit von den Bankentürmen, saß die neue hessische Finanz-Staatssekretärin Luise Hölscher (CDU) jetzt mit Betriebsprüfern für diese und andere Großunternehmen zusammen.

Wille zur Mitarbeit gefordert

Johannes Brack ist Vorsteher dieses Finanzamts. Bei der Bankenprüfung, sagt er, sei sein Amt inzwischen effektiver als die Finanzämter bundesweit. Man habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert, ergänzt ein Kollege. Insgesamt brauche es bis zum rechtskräftigen Steuerbescheid bei großen Firmen mittlerweile ein Jahr weniger als noch Mitte des Jahrzehnts.

Wenn die Banken die schnelle Prüfung wollen, die innerhalb von ein oder zwei Jahren abgeschlossen wird, müssen sie allerdings den „Willen zu einer verstärkten Kooperation“ mitbringen. So heißt es in einem Flugblatt, mit dem die Finanzbehörde gezielt für die „zeitnahe Betriebsprüfung von Großbetrieben und Konzernen“ wirbt. Konkret heißt das: Die Unternehmen müssen alle wesentlichen Akten schon zu Beginn der Prüfung zur Verfügung stellen. Außerdem fordert das Finanzamt, dass die Banken genügend Mitarbeiter haben, „die im wesentlichen für diese Arbeit entlastet werden und entscheidungsbefugt sind“. Für die Firmen scheint die Sache attraktiv zu sein: In immerhin 30 Fällen habe man ein solches Verfahren bereits vereinbart, berichten die Prüfer am Bankenstandort Frankfurt.

Gegen gesetzliche Regelung

„Es geht immer nur zusammen“, stellt Finanzamts-Vorsteher Brack fest, in Kooperation zwischen Bank und Behörde. Die zeitnahe Prüfung sei mithin „nicht überall umsetzbar“. Von einer gesetzlichen Regelung, wie er in der Bundespolitik diskutiert wird, hält der Amtschef daher nichts. „Eine Regelung dazu brauchen wir nicht“, versichert er der Staatssekretärin aus Wiesbaden: „Man kann das auch so leben.“ Auf Betreiben der FDP hatten die Berliner Regierenden im Koalitionsvertrag vereinbart, dafür zu sorgen, dass der Gedanke der zeitnahen Betriebsprüfung verwirklicht werde.

Die Staatssekretärin sitzt an einem Ort, der in Hessen für Furore gesorgt hat. Hier, im Finanzamt Frankfurt V, saßen jene Steuerfahnder, die ebenfalls in Bankenfällen unterwegs waren, ehe sie mit falschen psychiatrischen Gutachten aus dem Dienst gemobbt wurden. Doch auf diesen Fall gehen die Beteiligten nicht ein. Es geht um das Alltagsgeschäft.

Am Ende lobt Politikerin Hölscher die hessischen Betriebsprüfer. Bei der Prüfung von Großbetrieben im ersten Halbjahr 2010 stünden sie mit zusätzlich erzielten Steuern von 1,1 Milliarden Euro „in der Spitzengruppe der Bundesländer“. Für das gesamte Jahr rechne sie sogar mit 3,3 Milliarden Euro aus dieser Quelle.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  20 | 10 | 2010
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