Im Prozess um Fluglärm und Nachtstarts am Frankfurter Flughafen will das Bundesverwaltungsgericht offenbar nicht über Schadstoffbelastungen beraten. Entsprechende Anträge der Stadt Offenbach seien wohl erst nach Ende der Revisionsfrist eingegangen, sagte der Senatsvorsitzende Rüdiger Rubel am Dienstag zu Beginn des Verfahrens in Leipzig.
Das Gericht erinnerte auch an Entscheidungsspielräume der Verwaltung bei der Planfeststellung, die dann von den Gerichten zu überprüfen sei. „Das Gericht plant nicht selbst“, stellte der Verwaltungsrichter fest und setzte damit zu hohen Erwartungen an das Urteil, das erst in einigen Wochen erwartet wird, erste Grenzen.
Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts prüft seit Dienstag in mündlicher Verhandlung die Planfeststellung des Landes Hessen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dagegen geklagt haben Privatleute, fünf Kommunen aus dem Rhein-Main-Gebiet und das Klinikum Offenbach. Außerdem wendet sich das Land Hessen gegen das erstinstanzliche Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die vorgesehene Nachtflugregelung kassiert hatte. Das Land - vertreten von Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) - hielt den im Landtag umstrittenen Antrag am Dienstag ausdrücklich aufrecht.
2000 Menschen ziehen durch den Frankfurter Flughafen und fordern die Stilllegung der neuen Landebahn.
Foto: Chris HartungWichtigster Streitpunkt in der mündlichen Verhandlung ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hat. Davon dürften durchschnittlich 17 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr stattfinden.
Unmittelbar vor Beginn der Verhandlung haben nahe des Gerichts rund 30 Menschen gegen Fluglärm protestiert. Mit Transparenten und Schildern machten sie ihren Unmut deutlich. Am heutigen Dienstag wird der vierte Senat in mündlicher Verhandlung die Planfeststellung des Landes Hessen zum Ausbau des zentralen deutschen Drehkreuzes prüfen. Die neue Landebahn war im Oktober in Betrieb gegangen.
Der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) erwartet vom Prozess eine Bestätigung des Nachtflugverbots. „Die Gesundheit von Millionen lärmgeplagten Menschen muss geschützt werden. Davor müssen rein wirtschaftliche Interessen zurückstehen“, sagte Monika Ganseforth, stellvertretende VCD-Bundesvorsitzende, laut Mitteilung am Dienstag.
Auf die Notwendigkeit eines Nachtflugverbots hätten sich bereits die Beteiligten im Mediationsverfahren für den Flughafenausbau im Jahr 2000 geeinigt. Die hessische Landesregierung scheine jedoch wenig bis kaum Interesse für die Bedürfnisse der Bürger zu zeigen. Die Leipziger Entscheidung könne Signalwirkung für ganz Deutschland haben, meint der VCD, der wie das Umweltbundesamt ein bundesweites Nachtflugverbot fordert.
Die deutsche Industrie hält Nachtflüge dagegen auch in Zukunft für unverzichtbar. Aus Anlass der Verhandlung des Bundesverwaltungsgericht äußerten sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Flughafenverband ADV am Dienstag in diesem Sinne. In der gemeinsamen Erklärung heißt es, die Sorgen der Fluglärm betroffenen Anwohner müssten ernst genommen werden. Nachtflüge seien aber unverzichtbar für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
Die Wirtschaft sei auf leistungsfähige Flughäfen mit wettbewerbsfähigen Betriebszeiten dringend angewiesen, sagte Dieter Schweer von der Hauptgeschäftsführung des BDI. Ralph Beisel vom Flughafenverband ADV warnte vor einer Verkehrsverlagerung auf die Straße und versicherte, der Frankfurter Flughafen unternehme enorme Anstrengungen, um die Lärmbelastung zu verringern.
Von Neu-Isenburg ist der Bürgermeister samt Erstem Stadtrat angereist. Der Rathauschef von Raunheim ist da, die Offenbacher sind gleich mit zehn Mann und Frau vertreten. Auch das Ehepaar Herrlein aus Frankfurt-Sachsenhausen hat sich für zwei Nächte in einem Leipziger Hotel einquartiert. „Die beiden nächsten Tage sind von entscheidender Bedeutung“, sagt Thomas Will (SPD), Landrat von Groß-Gerau und Sprecher der Initiative Zukunft Rhein-Main. „Nun wird sich zeigen, wie die Region weiter mit dem Flughafen umgehen wird.“
Eine Großstadt erstickt im Lärm. Und sie wird in ihren Entwicklungsmöglichkeiten förmlich stranguliert. Schon jetzt müssen die Offenbacher bei der vorherrschenden Betriebsrichtung West täglich 700 Landeanflüge erdulden. Künftig werden es sogar 1000 Maschinen sein, die in drei Einflugschneisen über die Stadt hinwegbrausen. Diese Bündelung sorgt für hohe Dauerschallpegel. 80 Prozent des Stadtgebietes liegen deshalb in Lärmschutzzonen, die gegenüber 2009 nochmals gewaltig ausgedehnt wurden und für die eine strikte Bau- und Siedlungsbeschränkung gilt. Aufgrund dieser bundesweit beispiellosen Verlärmung sieht Offenbach seine Planungshoheit und Selbstverwaltung unzulässig eingeschränkt. Die 120.000-Einwohner-Kommune nimmt daher mit ihrer Anfechtung der Bau- und Betriebsgenehmigung der neuen Landebahn eine Vorreiterrolle unter den kommunalen Klägern ein. In einem Hilfsantrag fordert sie, die Rechtsverletzung durch weitergehende Auflagen zum aktiven und passiven Lärmschutz zu mindern. (mu.)
Es ist der Abend vor dem Tag, auf den viele Lärmgeplagte seit Monaten blicken. Am nächsten Morgen um 10 Uhr beginnt die mündliche Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, das nur einen Sprung entfernt vom Restaurant Mio liegt, in dem sich die Gemeinschaft der Musterkläger auf das Großereignis einstimmt. 50 Leute hatten sich angemeldet, viel mehr sind gekommen. Die Luft ist stickig, die Stimmung gut: Alle sind zuversichtlich. Manche aufgeregt: „Für uns ist das ja etwas Neues“, sagt Adolf Herrlein, dessen Klage aus dem Rechtsfond der Bürgerinitiative Sachsenhausenhausen finanziert wird. Er und seine Frau Angela fühlen sich als Stellvertreter für all jene, deren Alltag sich durch die neue Landebahn massiv zum schlechten verändert hat. „Wir vertreten alle privaten Betroffenen in der Region.“
Auf den Tischen stehen Schilder mit den Namen der acht Musterkläger. Die sie vertretenden Politiker und Anwälte betonen im Gespräch immer wieder, dass sie keine Gegner des Flughafens sind. Doch die Grenze des Erträglichen sei nach dem jüngsten Ausbau überschritten. Frankfurt sei auch nicht mit dem Großraumflughafen Berlin-Schönefeld vergleichbar, wo laut Bundesverwaltungsgericht lediglich zwischen 0 und 5 Uhr Ruhe herrschen muss, sagt Rechtsanwalt Tobias Lieber, der die Stadt Rüsselsheim vertritt. „In Schönefeld sind es 40.000 Betroffene, in Rhein-Main 120.000.“
Flugzeuge donnern im Halbminutentakt über das Rhein-Main-Gebiet. Die Anwohner ächzen unter der hohen Fluglärmbelastung durch die neue Landebahn am Frankfurter Flughafen. Lärm ist ungesund, aber ein ständiger Begleiter unseres Alltags. Wir zeigen, wo wieviel Lärm steckt.
Foto: dpaEs seien Fehler bei der Berechnung des Fluglärms gemacht worden, heißt es auch immer wieder. Die Region brauche ein Nachtflugverbot und weniger Flugbewegungen in den Nachtrandzeiten. Dass eine 120.000-Einwohner-Großstadt zu 80 Prozent in Lärmschutzzonen liege sei bundesweit einmalig, sagt Offenbachs Bürgermeister Paul-Gerhard Weiß. „Im Offenbacher Stadtkrankenhaus ist es so laut, dass man keine Fenster öffnen kann“, sagt Ingrid Wagner, die mit ihrem Mann für das Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) die Verhandlung beobachtet. Der ärgert sich darüber, wie schwierig es war eine Zuschauerkarte zu ergattern. Innerhalb einer Stunde seien sie vergeben worden, 14 Tage später habe es dann wieder welche gegeben, sagt Hartmut Wagner: „Das finde ich nicht in Ordnung.“ ´
Im Jahr 1936 wird der Flug- und Luftschiffhafen Rhein-Main im Südwesten Frankfurts eröffnet.
Foto: dpaThomas Norgall vom Bund Umwelt und Naturschutz (BUND) hat eine Karte in der Tasche, . Jenseits dessen, was die Richter urteilen sieht er die Politik in der Pflicht: „Wir brauchen eine neues Lärmschutzgesetz.“ In die Richtung geht auch die Argumentation von Thomas Jühe, Rathauschef von Raunheim und Vorsitzender der Lärmschutzkommission, der sich als einziger mit einem Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr zufrieden geben würde: Auf Bundesebene müsse die Gesetzgebung auf die neuen Erkenntnisse über die Gesundheitsbelastungen reagieren. Damit meint er die Schätzungen des Umweltbundesamts wonach der Fluglärm in Rhein-Main in den nächsten zehn Jahren 400 Millionen Euro nur für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Patienten kosten wird. Und die Landesregierung stünde auch in der Pflicht, fährt Jühe fort.Zu dem in der Mediation festgelegten Anti-Lärm-Pakt gehöre auch eine Lärmobergrenze. (mit dpa)
Frankfurt Flughafen - Rhein-Main leidet und profitiert von dem Verkehrsknoten gleichermaßen: kurze Wege, aber viel Lärm für die Anwohner. Der Ausbau ist seit Jahrzehnten umstritten. Das Spezial.