Sie hatten auf Schallschutzfenster gehofft – ein ganzes Jahr lang. Jetzt sind Sonja und Kai Rohde bitter enttäuscht. Denn für ihre Wohnung in der Hochheimer Südstadt, über die seit Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn bei Ostwind Jets in 400 Metern Höhe fliegen, hat ihnen das Regierungspräsidium Darmstadt lediglich vier Lüfter für die Schlafzimmer genehmigt. Mehr Lärmschutz gibt’s auch in der Einflugschneise nicht.
Kai Rohde kann das nicht begreifen. Bis zu 80 Dezibel laut seien die Flugzeuge, wenn sie bei Ostwind auf die Nordwest-Landebahn zusteuerten, sagt der Familienvater, der mit seiner Frau und drei Kindern in Hochheim wohnt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Lärmbelastung gewaltig, vibrierten die Gläser im Schrank.
Als im Zuge der neuen Lärmschutzbereichsverordnung, die die Landesregierung im Oktober 2011 beschlossen hat, 16.000 Haushalte in der Region kurzfristig Geld für Schalldämmung in Aussicht gestellt bekamen, waren die Rohdes bei den ersten, die alle Unterlagen zusammensuchten, die die komplizierten Formulare ausfüllten und einen Antrag beim RP in Darmstadt stellten.
Rund 1500 Menschen haben am Montagabend (12.11.2012) im Terminal 1 gegen Fluglärm protestiert. Zugleich wurde das einjährige Bestehen der Montagsdemos gefeiert.
Foto: Monika MüllerJetzt – zwölf Monate später – ist die Antwort ernüchternd: Für 1889,72 Euro inklusive Mehrwertsteuer dürfe die Familie Lüfter für die Schlafzimmer anschaffen. Nach Einreichen der Rechnung würden die Kosten erstattet, teilt die Behörde mit. Sonja und Kai Rohde sind maßlos enttäuscht. Weil sie und ihre Kinder stark unter dem Fluglärm leiden und weil sie nicht verstehen können, auf welcher Basis die Entscheidung überhaupt getroffen wurde. Im August habe sich ein Gutachter die Wohnung an der Moselstraße, Baujahr 1969, angesehen, die Räume vermessen, die mit Sperrholz verkleideten und mit Schaumstoff ausgestopften Rollladenkästen abgeklopft, sagt Kai Rohde. „Wir haben weder Schallschutzfenster noch gut gedämmte Wände. Deshalb ist es ja so laut.“
Der vom RP beauftragte Experte kam trotzdem zu der Erkenntnis, dass außer den Lüftern keine weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich seien. Die Immobilie liege innerhalb der Nachtschutzzone, wo für Aufenthaltsräume ein Bauschall-Dämmmaß von 27 Dezibel vorgeschrieben sei. Das sei erreicht, heißt es im Brief der Behörde, den die Rohdes vor kurzem erhalten haben.
„Lärm wird nicht gemessen, sondern berechnet“, hatte der frühere Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) bereits im Herbst 2011 im Zusammenhang mit der Lärmschutzverordnung angekündigt. Nicole Ohly-Müller, Sprecherin des RP Darmstadt, bestätigte auf Anfrage der FR, dass die beauftragten Gutachter nicht mit dem Lärmmessgerät unterwegs seien.
Grundlage der Entscheidung, ob Lärmschutzfenster genehmigt werden oder nicht, sei die zweite Fluglärmschutzverordnung, derzufolge die Belastung nach DIN 4109 zu berechnen ist. Dass es Diskrepanzen gebe, wenn das Gesetz auf das subjektive Empfinden der Bürger stoße, räumt die RP-Sprecherin ein und fügt hinzu: „Der Weg der Klage steht jedem offen.“
Kai und Sonja Rohde wollen die Entscheidung des RP keinesfalls so hinnehmen. „Wir werden Widerspruch einlegen und die Berechnungsgrundlage anfordern“, kündigt der 38-Jährige an, der sich in den letzten Monaten vom Ausbaubefürworter zum scharfen Kritiker gewandelt hat und mittlerweile selbst die Forderung nach Stilllegung der Nordwest-Landebahn unterstützen würde.
Lärm ist inzwischen eine der schlimmsten Umweltbelastungen in Deutschland. Gerade wer nachts unter Lärm zu leiden hat, geht häufiger zum Arzt. Wir untersuchen, was die Dauerbeschallung mit dem Körper anstellt.
Foto: dpaAllein wirtschaftliche Aspekte stünden im Vordergrund, ist Kai Rohde überzeugt. „Ein Lüfter kostet halt nur ein Zehntel eines Lärmschutzfensters.“ Auch die lange Bearbeitungszeit des Antrags deute darauf hin, dass Flughafenbetreiber Fraport, der für den Schallschutz zahlen soll, Zeit gewinnen wolle. Das Regierungspräsidium macht indes das komplizierte Verfahren, Unterlagen, die in vielen Fällen nachträglich angefordert hätten werden müssen und die Notwendigkeit eines Vor-Ort-Termins bei jedem Antragsteller für die Zeitverzögerung verantwortlich. Personalmangel gebe es nicht mehr in der Behörde, sagt Nicole Ohly-Müller.
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