Nein, Frankfurts jüngstes Wohngebiet ist vom Fluglärm nicht beeinträchtigt. Zu diesem Urteil kommt zumindest das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Genehmigungsbehörde. Es geht um das ehemalige Henninger-Gelände am Hainer Weg in Sachsenhausen.
800 Wohnungen will die Milliardärsfamilie Hopp in den nächsten Jahren dort durch private Bauträger realisieren lassen. Der städtische Bebauungsplan wurde gerade erst, am 19. November, rechtskräftig. „Das Regierungspräsidium hat keine Einwände wegen Fluglärms erhoben“, sagt Mark Gellert, Sprecher von Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz (Grüne).
Das Gelände liege lediglich „am Rande“ der Einflugschneise zur neuen Nordwestlandebahn des Flughafens. „Es wird angeschnitten von der Flugroute“, so Gellert, „das spielt aber keine Rolle“. Allerdings: Das künftige Wohnhochhaus, das ab 2014 an die Stelle des heutigen Henninger-Turms treten soll, wird mit einer doppelschaligen Fassade ausgestattet – wegen des Fluglärms.
Insgesamt sehen die städtischen Planer Frankfurt von Siedlungsbeschränkungen infolge des Fluglärms relativ wenig betroffen. „Bei uns ist die Stadtentwicklung nicht weitgehend lahmgelegt wie in Offenbach“, sagt Gellert. Allerdings gibt es gar nicht so wenige Flächen auf Frankfurter Stadtgebiet, auf denen wegen der Lärmbelastung durch den Flughafen Wohnungen nicht mehr gebaut werden dürfen.
Das gilt in Sachsenhausen für die Grundstücke südlich des Sachsenhäuser Landwehrweges, für Flächen am Lerchesberg. Gesperrt für eine Wohnbebauung sind auch Flächen am Südrand von Oberrad. Besonders betroffen aber ist Bergen-Enkheim. 32 Hektar groß ist das Bauerwartungsgebiet zwischen Nordring und L3209. Hier könnte der Stadtteil wachsen, darf es aber zu großen Teilen nicht. In allen genannten Bereichen gilt: Bis zum Jahr 2020 kann der Lärmpegel durch Flugverkehr dort auf bis zu 60 Dezibel anwachsen. Unterstellt wird in dieser Prognose, dass das Verkehrsaufkommen auf Rhein-Main so weiter wächst wie von der Flughafengesellschaft Fraport prognostiziert.
Grundlage dafür, dass die 60 Dezibel den Siedlungsbeschränkungsbereich markieren, ist das Bundesgesetz „zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen“, das die Bundesregierung 2006 beschlossen hatte. Das Gesetz definiert eine „Tagschutzzone“ mit einem Dauerschallpegel von 60 Dezibel. Dort dürfen weder Krankenhäuser und Altenheime noch Kindergärten und Schulen gebaut werden.
Das Wahrzeichen des Stadtteils Sachsenhausen, der Henninger Turm, war mal das höchste Gebäude in der Stadt...
Foto: Andreas ArnoldFrankfurt Flughafen - Rhein-Main leidet und profitiert von dem Verkehrsknoten gleichermaßen: kurze Wege, aber viel Lärm für die Anwohner. Der Ausbau ist seit Jahrzehnten umstritten. Das Spezial.