Bier, nachgerechnet: Peinlich und kleinlich ist die Geschichte eines Hotelgasts, der sich jeden Abend während seines Urlaubs das ein oder andere Bier genehmigt. Allerdings, so bemängelt der Gast, sind die Gläser nicht ordentlich gefüllt - der Gerstensaft ende stets ein Zentimeter unter dem Eichstrich. Wieder zuhause, rechnet er die vorenthaltene Menge genau aus und versucht, das finanzielle Äquivalent erstattet zu bekommen - vergeblich. (Quelle: TUI)
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Fehlendes Frühstück: Ein Urlauber bucht eine Reise mit drei Übernachtungen und Frühstück. Doch der Flieger zurück hebt früher ab als gedacht, ein Essen am Morgen fällt aus. Der Kunde beschwert er sich bei TUI - und will das Frühstück finanziell erstattet bekommen. Der Haken: Er hat den Flug bei einem anderen Anbieter gebucht. (Quelle: TUI)
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Schnarcher-Einzelzimmer: Die Ehefrau verweist einen Reisenden aus dem Doppelzimmer - angeblich, weil er des Nachts zu laut schnarcht. Der Mann nimmt sich ein Einzelzimmer - und versucht, die Extrakosten auf den Reiseveranstalter abzuwälzen. (Quelle: L'Tur)
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Cognac gefällig? Als ihr Flug von Fuerteventura zurück in die Heimat umgebucht wird, es aber angeblich bis zur letzten Minute unklar bliebt, ob in der Ausweich-Maschine noch Platz ist, bringt das einer Reisenden einen derartigen seelischen Stress, dass sie zum Cognac greifen muss. Klar, dass sie die Flasche gerne bezahlt haben will. Es bleibt beim Wollen. (Quelle: L'Tur)
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Stundenhotel: Das Fünf-Sterne-Hotel eines Brasilienurlaubers will die neue lokale Bekanntschaft nicht aufs Zimmer lassen. Er weicht mit ihr in ein Stundenhotel aus - und fordert die Erstattung der Kosten. Begründung: Brasilien sei für Sex-Tourismus bekannt; das Hotel müsse das akzeptieren. (Quelle: L'Tur)
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Hochzeit mit Folgen: In Las Vegas will ein Urlauber seine Freundin heiraten. Das klappt auch. In Deutschland erklärt das Sozialamt die Ehe als rechtskräftig - und streicht staatliche Hilfen. Da dämmert es dem Reisenden, dass er doch keine ganz so echte Heirat habe wollte. Den Schaden, den ihm die Las-Vegas-Aktion bringt, will er erstattet wissen. Doch das klappt nicht. (Quelle: Neckermann)
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Ärger mit dem Gulli: Ein Gast auf Teneriffa beschwert sich über angeblich laut klappernde Gullideckel auf der Straße vor dem Hotel. Der Veranstalter habe ihm angeboten, das Zimmer zu wechseln oder in ein anderes Hotel umziehen. Das habe er abgelehnt und darauf bestanden, der Veranstalter müsse sich mit dem städtischen Straßenbauamt in Verbindung zu setzen, um das Klappern zu beseitigen - was dieser nicht tat. (Quelle: Neckermann)
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Nicht jede Beanstandung ist Unsinn. Wir nennen fünf berechtigte Fälle.
Fall 1: Herr N. bucht für die Familie eine Pauschalreise nach Griechenland. Der Kinderspielplatz ist nicht zu benutzen, der Miniclub fehlt und Handtücher bleiben ungewechselt. Die Dusche spuckt nur Chlor oder Salzwasser aus. Der Gast reklamiert die Mängel vor Ort. Der Reiseveranstalter räumt eine Preisminderung von weniger als zehn Prozent ein. Viel zu wenig, sagt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).
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Fall 2: Ein Urlauber will China entdecken - und bestellt eine teure Rundreise. Während der werden ihm aufgewärmte Essensreste serviert, Straßenlärm raubt den Schlaf und gebuchte Besichtigungen fallen aus. Außerdem findet er Schimmel an den Wänden. Die Mängel werden ordnungsgemäß berichtet. Der Veranstalter weigert sich, Geld zu erstatten. (Quelle: EVZ)
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Fall 3: Einem Türkeiurlauber wird das Silvesterfest richtig verdorben. Das Essen ist ungenießbar. Der Hotelbesitzer füllt sein Haus mit Familie und Freunden und feiert mit ihnen. Er läuft den Abend über mit einer Pistole am Gürtel umher. Der Reisende bekommt eine Wiedergutmachung. (Quelle: L'Tur)
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Fall 4: Ein Pauschalreisender bucht online den Urlaub nach Gran Canaria. Dort erwarten ihn schmutzige Bungalows und Gestank. Zum Essen gibt es verschimmeltes Brot. All-inclusive sind nur die Kakerlaken. Der Reisende beschwert sich umgehend, die Entschädigung von 207 Euro liegt aber weit unter dem Mindestanspruch, sagt die Europäische Verbraucherzentrale.
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Fall 5: Ein Urlauber bestellt einen Kurzurlaub mit Flug und Hotel für zwei Personen. In London angekommen erfährt er, dass für die letzte Nacht ein Schlafplatz fehlt. Den Straßen des regnerischen Londons abgeneigt, fliegt das Paar einen Tag früher zurück. Die Flugkosten werden nicht erstattet - obwohl eigentlich ein Anspruch darauf besteht. (Quelle: EVZ)
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Skurrile und handfeste Urlaubsmängel
Fall 5: Ein Urlauber bestellt einen Kurzurlaub mit Flug und Hotel für zwei Personen. In London angekommen erfährt er, dass für die letzte Nacht ein Schlafplatz fehlt. Den Straßen des regnerischen Londons abgeneigt, fliegt das Paar einen Tag früher zurück. Die Flugkosten werden nicht erstattet - obwohl eigentlich ein Anspruch darauf besteht. (Quelle: EVZ)
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