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Skurrile und handfeste Urlaubsmängel

Fall 5: Ein Urlauber bestellt einen Kurzurlaub mit Flug und Hotel für zwei Personen. In London angekommen erfährt er, dass für die letzte Nacht ein Schlafplatz fehlt. Den Straßen des regnerischen Londons abgeneigt, fliegt das Paar einen Tag früher zurück. Die Flugkosten werden nicht erstattet - obwohl eigentlich ein Anspruch darauf besteht. (Quelle: EVZ)

Foto: dpa
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