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21. Dezember 2012

Amtsgericht Frankfurt: Der Bewährungsstrafen-Totalversager

 Von 
Justitia Foto: FR

Rachid B. hat sich als Dieb auf alte, gebrechliche Frauen spezialisiert – was ihn immer mal wieder vor den Kadi führt. Lange kommt er mit Bewährungsstrafen davon. Doch jetzt hat ein Richter ihn zu einer Haftstrafe verurteilt. Seine Opfer leiden bis heute unter seinen Taten.

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Es ist noch gar nicht so lange her, gut zwei Jahre, da verurteilte das Amtsgericht Frankfurt Rachid B. wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Er hatte sich das Vertrauen einer alten Frau erschlichen, sich als Sohn eines ihr bekannten Weihnachtsbaumverkäufers vorgestellt. Er wusste gut Bescheid, denn tatsächlich verkaufte Rachid B. aushilfsweise dort Weihnachtsbäume.

Er sprach mit der gebrechlichen Frau über deren Krankheit, behauptete, seine Schwester leide an derselben, plauderte mit ihr über ihren kurz zuvor gestorbenen Ehemann. Währenddessen räumte er ihre Wohnung aus. Bargeld, Schmuck – alles weg.

Rachid B. stand bereits damals unter Bewährung. Im Grunde ist das bisherige Leben des 25-Jährigen eine einzige Bewährung. Vorstrafe reiht sich an Vorstrafe. Bislang ziemlich konsequenzlos.

Vom Kiffen zum Koksen gewechselt

Das Amtsgericht stellte Rachid B. damals eine prima Prognose. Er zeige „echte Reue“, er sei dabei, sich eine „bürgerliche Existenz“ aufzubauen, schließlich war seine Ehefrau schwanger. Zudem habe er die Taten ja nur begangen, um „seine Cannabis-Sucht“ zu finanzieren. Rachid B. wurde eine Therapie gegen seine Sucht empfohlen, zudem wurde ihm ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt.

Tatsächlich hat Rachid B. an sich gearbeitet. Nur in die falsche Richtung. Eine Therapie hat er nie gemacht. Vom Kiffen ist er zum Koksen gewechselt. „Fünf Gramm am Tag“, sagt Rachid, und ein anerkennendes Raunen fährt durch die Schulklasse, die im Zuschauerraum sitzt. Sein Kind ist heute anderthalb. Und seine Ehefrau? „Die hat mich rausgeschmissen“, sagt er. Beim Bewährungshelfer war Rachid B. ein paar Mal. Aber nur, wenn er gerade keine alten Frauen bestahl. Also eher selten.

Neun Taten wirft die Staatsanwaltschaft Rachid B. vor, alle begangen von April bis Juni dieses Jahres. Gestanden hat er mehr. Die Masche war stets dieselbe. Rachid B. beobachtet alte Frauen beim Einkaufen oder Geldabheben. Dann verfolgte er sie und stellte sich vor der Haustür als Getränkelieferant, Nachbar oder Bekannter vor und drängte sich auf, die Taschen hochzutragen. Die waren danach immerhin leichter, weil stets das Portemonnaie fehlte. Um insgesamt etwa 5800 Euro soll Rachid B. in den zwei Monaten seine Opfer gebracht haben. Mit den geklauten Karten aus den Börsen hob er Geld ab. Von dem Geld kaufte er Drogen. Börsen und Papiere schmiss er weg.

Alle Opfer haben heute Angst

Drei von Rachids Opfern sind noch rüstig genug, als Zeuginnen vor dem Amtsgericht zu erscheinen. Sie passen in Rachid B.s Beuteschema. Sie sind auf Krückstock oder Rollator angewiesen, sie tragen Vornamen wie Anneliese-Hermine, sie sagen „Trottoir“ statt „Bürgersteig“ und „D-Mark“ statt „Euro“, und wenn sie mal aufs Klo müssen, fragen sie, wo man denn hier „die Bequemlichkeiten aufsuchen“ könne. Und sie alle nehmen den „jungen Mann“ auf der Anklagebank ordentlich ins Gebet. „So werden Sie ihr Leben nicht meistern“, prophezeit ihm eine. „Sie haben doch auch Vater und Mutter“, sagt eine 91-Jährige, „was sollen die von Ihnen denken?“

Sie alle haben Angst. Eine schluckt seit dem Vorfall Antidepressiva, eine andere überlegt, eine mit Stahlseilen gesicherte Handtasche zu kaufen. Das Schlimmste sei nicht das fehlende Geld, sagt eine Zeugin. „Sondern dass man im eigenen Haus nicht sicher ist. Dass man als alter Mensch Freiwild ist.“ Dann wünscht sie allen, vom Richter über die Zuschauer bis zum Angeklagten, „ein friede- und freudvolles Weihnachtsfest“.

Könnte knifflig werden. Der Richter verurteilt Rachid B. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Für eine mögliche Bewährung ist das ein Jahr zu viel.

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