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Amtsgericht Frankfurt: Geldstrafe für Ex-Radrennprofi Thurau

Der ehemalige Radrennsportler Dietrich Thurau muss eine Geldstrafe in Höhe von fast 40.000 Euro wegen Unterschlagung zahlen. Der gebürtige Frankfurter hat in der Vergangenheit immer wieder Ärger mit der Justiz gehabt.

1977 während der Tour de France: Dietrich Thurau zu seinen besten Zeiten.
1977 während der Tour de France: Dietrich Thurau zu seinen besten Zeiten.
Foto: picture-alliance / dpa

Die anwesenden Journalisten diskutieren so manche Fragen. Kommt er oder kommt er nicht? Eindeutige Meinung: er kommt nicht. Vielleicht wegen Magenverstimmung, vielleicht wegen Gegenwinds. Mal gucken. Andere Frage: Ausnahmeathlet oder Rumpelstilzchen? Beides, sagen die einen. Nichts von beidem, sagen die anderen.

Dietrich Thurau war mal der beste Radfahrer Deutschlands. 15 Tage lang trug Thurau 1977 das Gelbe Trikot bei der Tour de France. Jetzt lebt er in der Schweiz. Heute muss sich Thurau vor dem Amtsgericht wegen Untreue verantworten. Das Opfer: Thuraus Vater, der seit einem Fahrradunfall querschnittsgelähmt ist. Knapp 50.000 Euro der Versicherung, die eigentlich an das Pflegeheim gehen sollten, habe der Sohn, der sich um die Sache kümmern sollte, in die eigene Tasche gesteckt. Thuraus Vater tritt in dem Prozess als Adhäsionskläger auf – das heißt, dass er mögliche Entschädigungen bereits im Straf- und nicht erst im Zivilprozess regeln kann.

Schnee stoppt den Ex-Radler

Aber heute gibt’s nichts zu regeln. Thurau kommt nicht. Und sein Vater bleibt darum auch im Heim, aus dem er nur deswegen nicht rausgeschmissen wurde, weil er das Geld aus eigener Kraft hatte auftreiben können. Gegen 9 Uhr hatte der Junior auf der Gericht-Geschäftsstelle angerufen. In der Schweiz schneie es von Zeit zu Zeit, so wie heut’, und er könne nicht kommen, weil er eingeschneit sei. Viel besser als Gegenwind ist diese Ausrede allerdings auch nicht. Eigentlich hätte Thurau bereits im November vor dem Amtsgericht antreten sollen. Doch da gab’s Probleme bei der Zustellung. Der Eidgenosse Thurau ist ein scheues Wesen.

Didi, sagen manche Journalisten, sei unverschuldet in Not geraten und friste heute in der Schweiz ein kümmerliches Dasein. Herr Thurau, sagt der Staatsanwalt, der ein bisschen in den Akten geschmökert hat, komme heute nach Aktenlage auf ein Monatsgehalt von 7700 Schweizer Franken, für was auch immer. In Abwesenheit ergeht ein Strafbefehl: 210 Tagessätze à 190 Euro. Macht zusammen 39.900 Euro.

Geldstrafe für Dietrich Thurau

Bildergalerie ( 5 Bilder )

Zwei Wochen Zeit hat Thurau jetzt, um Einspruch einzulegen. Tut er das, gibt es einen neuen Termin. Thurau hatte schon einige Gerichtstermine, seit er nicht mehr radelt. Mal ging es um Insolvenzdelikte, mal um Körperverletzung, mal um Mieter-Mobbing, mal um Urkundenfälschung, und einmal trat er einen armen Hund. In seinem Zentralregister findet sich von alledem nichts mehr – juristisch ist er wieder so sauber wie ein Rad-Profi nur sein kann.

Einem Einspruch steht also nichts mehr im Wege, denn 39.900 Euro sind ein Haufen Geld. Und wenn’s wirklich um die Wurst geht, konnte Didi Thurau immer schnell sein. Wobei auch das manchen nicht recht ist. 1985 wurde Thurau von der Tour de France ausgeschlossen. Er hatte während des Zeitfahrens regelwidrig den Windschatten eines anderen Fahrers ausgenutzt. Aber der Rausschmiss rührte daher, dass Thurau einem Rennkommissar, der ihm eine Strafe aufgedrückt hatte, ohne viel Federlesens ans Schlafittchen ging. Ein komplizierter Charakter war er schon immer.

Autor:  Stefan Behr
Datum:  27 | 1 | 2012
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