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24. Januar 2013

Aus dem Gericht: Hertha geh`s nicht

 Von Stefan Behr
Justitia Foto: FR

Ein erpresstes Freibier beschäftigt völlig grundlos das Amtsgericht Frankfurt. Immerhin weiß der Angeklagte am Ende des Prozesses, dass er eigentlich wegen gar nichts angeklagt war.

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An was er sich denn erinnern könne, fragt die Richterin am Amtsgericht den angeklagten Tobias B. Dessen Antwort ist knapp: „Bier!“

Tobias B., 22 Jahre alt und Fahrzeuglackierer, ist aber nicht wegen Bier angeklagt. Sondern wegen räuberischer Erpressung. Oder nur wegen Erpressung. Oder nur wegen Nötigung. So genau weiß man das am Anfang des Prozesses nicht. Am Ende weiß man immerhin, dass er wegen gar nichts angeklagt ist. Das trifft es ganz gut.

Am 26. Februar 2012 wollte Matthias H., 33 Jahre alt, Lagerfachkraft und trotz dreijährigen Aufenthalts am Main immer noch Fan von Hertha BSC, mit seinem Kumpel, ebenfalls Herthaner, ein Bier im Irish Pub in der Berger Straße trinken. Die Stimmung in der Kneipe war wohl so, wie die Stimmung eben in einer Kneipe ist, wenn die voller Eintracht-Fans ist, die Eintracht in der 2. Liga spielt und gerade eben 2:4 gegen Paderborn verloren hat.

Unterhaltung der besonderen Art

Jedenfalls sollen Tobias B. und andere anwesende SGE-Jünger zu Matthias H. und seinem Kumpel – beide in Fan-Schals und -Shirt gewandet – gesagt haben, dass das ja schön sei, dass auch mal Hertha-Fans hier wären, und man könne sich ja draußen vor der Tür treffen, um sich da ein bisschen zu „unterhalten“.

Man habe keine Lust, sich auf diese Weise zu „unterhalten“, sagten die beiden Herthaner. Ob denn ein spendiertes Bier die „Unterhaltung“ ersetzen könne? Eins nicht, zehn schon, war die Antwort, und so investierten, frei nach dem Motto Schwerter zu Zapfhähnen, Matthias H. und sein Kumpel 36 Euro in Friedensbier. Was so lange gutging, bis die Polizei vorbeikam. Da erstatteten die beiden Herthaner Anzeige.

Keine Lust auf Strafverfolgung

Tobias B. kann sich an nichts mehr erinnern außer Bier. Matthias H. erkennt Tobias B. zudem nicht wieder. Eigentlich, sagt er im Zeugenstand, seien sie auch gar nicht direkt bedroht worden. Eher indirekt. Und geredet und getrunken habe man zusammen mit den Eintracht-Fans: „Man hat versucht, sich über Fußball zu unterhalten – relativ distanziert, aber friedlich.“ Ein Polizist erzählt im Zeugenstand, dass Matthias H.s Kumpel nicht mit auf die Wache kommen wollte, um Anzeige zu erstatten, bevor er nicht sein Bier ausgetrunken habe. Und eine andere Zeugin, 26 Jahre alt, Erzieherin und ziemlich friedliebend, beschwört, dass sie als Eintracht-Fan sich mit den Herthanern locker und über zwei Themen „super unterhalten“ habe: Fußball und Frauen.

Am Ende fragen sich alle, warum sie überhaupt hier sitzen, selbst der Staatsanwalt, der irgendwie die Lust an der Strafverfolgung verloren hat. Das Verfahren wird eingestellt. Tobias B. muss 250 Euro an den evangelischen Regionalverband, Abteilung Täter-Opfer-Ausgleich, zahlen. Immer noch ein Haufen Geld. Schade um das schöne Bier.

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