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Bauwahn: Wo Frankfurt zugebaut wird

Dicht an dicht stehen Wohnungen zusammen.
Dicht an dicht stehen Wohnungen zusammen.
Foto: Michael Schick

Höher, breiter, dichter: In Frankfurt wird es eng, nicht nur in der Innenstadt. Grünflächen gehen verloren, Nachbarn schauen sich gegenseitig in die Fenster. Manch einer fühlt sich schon in die Ecke gedrängt.

Drei Schritte die Haustür hinaus – und schon öffnet sich vor Familie K. der Abgrund. Vom ohnehin schmalen Hildegard-von-Bingen-Weg trennen Bauzaun und gestapelte Materialien ein weiteres Stück ab.

Dahinter geht es tief hinunter in eine gewaltige Baugrube. Die K.s hätten es „nicht für möglich gehalten“, dass auf diesem schmalen Stück, so dicht an ihrem Eigentum, derart voluminös gebaut werden darf. Ihre ohnehin durch Dauer-Baulärm hart strapazierten Nerven sind „endgültig am Ende“. In der Stadt geht nach ihrer Ansicht ein Gespenst um: „das hochverdichtete Bauen“.

Fünf Stöcke statt drei

Jedes Fitzelchen Bauland ist in Frankfurt hart umkämpft. Und wer es dann ergattert hat, der hat es meist so teuer erworben, dass er nach der „optimalen Ausnutzung“ strebt, wie das die Bauherren gerne sagen.

Zur Rechtslage

Wo, wie hoch, wie breit und was gebaut wird, das regelt grundsätzlich der Bebauungsplan für ein Viertel entsprechend dem Baugesetzbuch des Bundes.

Die Hessische Bauordnung befasst sich in Paragraf 62 mit der Beteiligung der Nachbarschaft bei Abweichung, Ausnahmen oder Befreiungen.

Aus der Nachbarschaft häufen sich die Beschwerden, dass auf dem letzten grünen Fleck eine Eigentumswohnanlage entsteht, die ganz dicht an die bestehende Bebauung heranreicht. Und auch Menschen, die bereits in der vergleichsweise neuen Eigentumswohnsiedlung leben, bekommen nach ihrem Empfinden im Zuge des städtischen Trends zur Verdichtung eine weitere, höhere Anlage „direkt vor die Nase geknallt“.

Im Mertonviertel, Hildegard-von Bingen-Weg, wehren sich die alteingesessenen Bewohner mit allen Mitteln. Nur wenige Meter entfernt, getrennt durch die etwa 4,50 Meter schmale Spielstraße, wird dort vor ihrer viergeschossigen Wohnanlage eine höhere, neue, fünfgeschossige errichtet. Es werde, so sagen es Anwohner, „höher, breiter, tiefer gebaut als anfangs geplant“.

"Aus energetischer Sicht nicht haltbar"

In der Tat hatte der Bebauungsplan (B537) für das Wohnen im Viertel einmal ziemlich anders ausgesehen. Wo jetzt in rechteckigen Blocks gebaut wird, waren einst ganz andere Formen vorgesehen. Längs und im leichten Bogen über Eck sollte gebaut werden. Vor allem aber sollte die Bebauung nur dreigeschossig sein. Die Bauherrin ist ganz offenbar vom geltenden Bebauungsplan befreit worden.

Michael Kummer, Leiter der Bauaufsicht, begründet dies mit einer „politischen Diskussion“ in den 90er Jahren, die dazu geführt habe, dass die vorgesehene Form der Bebauung „nicht mehr als sinnvoll“ erachtet worden sei. Die im Plan festgelegten „mäandernden“ Formen seien aus „energetischer Sicht“ nicht mehr haltbar gewesen.

Höher habe gebaut werden dürfen, da die „Altlastenentsorgung deutlich mehr Kosten“ verursacht hätte als gedacht, sagt Kummer. Im übrigen seien es nur „vier Geschosse und ein Staffelgeschoss“ und keine fünf.

Geteilte Meinungen

Die protestierenden Bewohner müssten auch wissen, dass ihre eigene Anlage sogar mal mit nur „zwei Vollgeschossen“ vorgesehen gewesen sei. Das bedeute, dass auch dort bereits vom Bebauungsplan abgewichen worden sei. Bauherrin fürs Wohnen im Geviert zwischen Lurgiallee, Olof-Palme-Straße und Emil-von-Behring-Straße ist die Merton Wohnprojekt GmbH, die zur Hälfte der GEA Real Estate GmbH und zur anderen der städtischen ABG Frankfurt Holding gehört.

ABG-Chef Frank Junker spricht von „moderaten Abweichungen“ vom alten Plan, da das Grundstück nach diesem schlecht ausgenutzt gewesen sei. Für die Nachbarn seien die Veränderungen durchaus „tragbar“, findet Junker.

Historisches Frankfurt

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Die Eigentümer in der Anlage gegenüber sehen das allerdings anders. Sie haben das Gefühl, es werde ihnen ein Hochhaus vors Fenster gesetzt. Von moderat könne gar keine Rede sein. Zweifel sind bei den Nachbarn im schmalen Hildegard-von-Bingen-Weg auch aufgekommen, ob denn die von der Hessischen Bauordnung vorgeschriebenen Abstände, das sind mindestens vier Meter bei zehn Meter Höhe, bei dem Neubau überhaupt eingehalten werden können.

Grundsätzlich haben sie den Eindruck, es werde mittlerweile ohne Rücksicht auf die Nachbarn „befreit“, um Bauflächen und Gewinne zu maximieren. Sie haben also Widerspruch eingelegt.

Die Stadt geht sorgfältig vor - zumindest laut Statistik

Michael Kummer von der Bauaufsicht widerspricht dem Eindruck der Nachbarn. Es werde immer „sehr sorgfältig“ abgewogen. Wie rücksichtsvoll die Stadt vorgehe, das belegten auch Zahlen. So habe es 2010 nur 35 Widerspruchsverfahren (drei Prozent des Gesamtaufkommens) gegen Genehmigungen der Bauaufsicht gegeben.

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In die noch nicht ausgewertete Statistik 2011 geht dann auch der Widerspruch der K.s ein. Die haben nun eine wenig ermutigende „Zwischennachricht“ von der Bauaufsicht erhalten. Darin heißt es unter anderem, dass Widerspruchsverfahren an keine Fristen gebunden seien. Sollten die K.s „dringenden Handlungsbedarf“ haben, stehe ihnen jederzeit das Eilverfahren bei Gericht offen.

Eine gewisse Eile ist nach Ansicht der K.s aber schon geboten. Es wird weiterhin heftig gebaut am Hildegard-von-Bingen-Weg und die Tiefgarage ist bereits gegründet.

Autor:  Jutta Ochs
Datum:  8 | 2 | 2012
Kommentare:  12
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