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08. Mai 2012

Blockupy in Frankfurt: Linkspartei klagt gegen Verbot von Blockupy

 Von Claus-Jürgen Göpfert und Felix Helbig
Widerstand: Der Slogan ist Programm.  Foto: Michael Schick

Der Frankfurter Ordnungsdezernent Markus Frank ist für Gespräche mit den Organisatoren der Blockupy-Proteste bereit, verlangt aber, dass diese einen Verzicht auf Blockaden und Gewalt gewährleisten. Die Linkspartei klagt gegen das Blockupy-Verbot.

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Ordnungsdezernent Markus Frank verlangt von den Organisatoren der geplanten Blockupy-Proteste den Verzicht auf Blockaden. „Wir wollen nur Blockaden und Ausschreitungen verhindern, nicht aber eine Demonstration“, sagte er der FR. Wenn der Verzicht auf Blockaden und Gewalt gewährleistet sei, „stehe ich zum Gespräch zur Verfügung“, so der Stadtrat. Die Anmelder der Aktionstage im Mai, darunter auch die Partei Die Linke, hatten am Montag die in der vergangenen Woche angekündigte Verbotsverfügung der Stadt zugestellt bekommen. Sie wollen nun dagegen vorgehen.

Klage gegen Verbot von Blockupy

Die Linke in Hessen geht nach eigenen Angaben juristisch gegen das Verbot der Blockupy-Aktionen am Himmelfahrtswochenende vor. Gegen das Verbot sei beim Frankfurter Ordnungsamt Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Frankfurt „die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt“ worden, teilte der Linke-Landesvorsitzende Ulrich Wilken am Montagabend mit. Er betonte, die Partei werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, „um gegen die grundgesetzwidrige Einschränkung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts“ vorzugehen.

Das Blockupy-Bündnis wies die Darstellung Franks zurück, wonach für die Protesttage vom 16. bis 19. Mai in Trainingscamps gewalttätige Aktionen vorbereitet würden. „Es ist eine sehr verzerrte Argumentation, wenn jetzt schon Blockadetrainings kriminalisiert werden“, sagte Blockupy-Sprecher Martin Behrsing der FR. Tatsächlich habe es in Frankfurt und Berlin mehrere Aktionstrainings gegeben, bei denen sich Passanten und Presse vom „deeskalierenden Verhalten“ der Aktionsteilnehmer hätten überzeugen können, so Behrsing weiter.

Unterstützer pochen auf Demonstrationsrecht

Die frühere SPD-Landesvorsitzende Andrea Ypsilanti sowie weitere prominente Sozialdemokraten, Grüne und Linke gehören zu den Unterzeichnern einer Protest-Resolution, in der die Rücknahme des Verbots der Blockupy-Demonstrationen gefordert wird. Die Stadt Frankfurt hatte am 4. Mai die Aktionen gegen die Krisenpolitik der Europäischen Union untersagt, weil sie gewalttätige Ausschreitungen in Frankfurt fürchtet.

In der Protest-Resolution heißt es, dieses Verbot bedeute eine „offene Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Demonstrationsrechts“. Die Unterzeichner bestehen darauf, dass der Protest gegen die EU „auch im Frankfurter Bankenviertel und am Sitz der EZB stattfinden kann“. Das entspreche der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

„Was auf dem Tahrirplatz in Kairo, an der Puerta del Sol in Madrid oder im Zucotti-Park in New York möglich war, muss auch in Frankfurt am Main möglich sein“, urteilen die Unterzeichner. Alle Demokratinnen und Demokraten seien „aufs Äußerste entsetzt“ über das Vorgehen der Stadt. Die Anmelder habe die Kommune über das Verbot der insgesamt mehr als 15 Aktionen von „Blockupy“ nur in einem Fall direkt informiert, „auch das erheblich verspätet“.

Neben der Frankfurter SPD-Landtagsabgeordneten Ypsilanti gehören zu den Unterzeichnern auch der Vize-Fraktionschef der SPD im Landtag, Thomas Spies, und der Bundesvorsitzende der Jungsozialisten, Sascha Vogt. Zu den prominenten Unterstützern der Grünen zählen Sina Doughan, Bundessprecherin der Grünen Jugend, sowie die Bundestagsabgeordneten Sven Christian Kindler und Gerhard Schick sowie Astrid Rothe-Beinlich, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen. Von den Linken ist unter anderen die stellvertretende Bundesvorsitzende Sahra Wagenknecht dabei.

Die Protest-Resolution trägt außerdem die Unterschriften vieler Wissenschaftler aus Frankreich, Italien, der Schweiz, Mexico, Australien, Pakistan und etlichen anderen Ländern. (mit dpa)

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