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10. Mai 2012

Blockupy-Verbot: Plan B für Blockupy

 Von Felix Helbig
Die Polizei hat aus den Erfahrungen am 30. März gelernt und bereitet sich für alle Eventualitäten vor. Foto: Michael Schick

Die Stadt Frankfurt hat die Blockupy-Protesttage verboten. Ob dieses Verbot Bestand hat, darüber müssen Richter entscheiden. Die Polizei bereitet sich vorsorglich auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit einem Blockadeversuch.

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Die Stadt Frankfurt hat die Blockupy-Protesttage verboten. Ob dieses Verbot Bestand hat, darüber müssen Richter entscheiden. Die Polizei bereitet sich vorsorglich auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit einem Blockadeversuch.

Man muss die verantwortlichen Sicherheitsexperten der Stadt nicht der Naivität zeihen, die Vorbereitungen für das Himmelfahrtswochenende spielen längst in zwei verschiedenen Sphären. Vordergründig gehen Ordnungsdezernat und Polizeipräsidium zwar weiter davon aus, dass die Verbotsverfügungen für die Blockupy-Proteste gegen die europäische Krisenpolitik vom 16. bis 19. Mai bestehen bleiben. Dass die Gerichte zustimmen. Dass sich die Menschen daran halten. Und brav daheim bleiben.

Im Hintergrund aber laufen längst die Vorbereitungen für das, was intern unter dem Stichwort Maiproteste verhandelt wird. Es gibt einen Plan B für Blockupy.

Natürlich orientiere man sich an der aktuellen Rechtslage und gehe also davon aus, dass das Verbot Bestand habe, heißt es im Polizeipräsidium. Polizeiarbeit bedeute aber auch, für alle anderen Fälle vor- und weiterzuplanen, sagt Polizeivizepräsident Gerhard Bereswill. „Die Polizei sieht dann ihren Auftrag darin, sowohl die Interessen der Bürger als auch der Geschäftswelt zu wahren und gleichzeitig das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sicherzustellen. Die Vorbereitungen dafür werden wir auf jeden Fall treffen müssen.“ Man werde gegebenenfalls mit „allen Kräften“ für eine friedliche Veranstaltung eintreten. Für Straftäter gebe es auch in der kommenden Woche keinen Raum, so Bereswill. Details der Vorbereitungen gibt die Polizei grundsätzlich nicht preis.

Drei Szenarien sind denkbar: Nach einem Erörterungstermin zwischen Anmeldern und Versammlungsbehörde am Samstagmorgen vor dem Verwaltungsgericht wird die Kammer wohl frühestens am Montag über das Verbot entscheiden; und es entweder bestehen lassen, kassieren oder einen Kompromiss zwischen beiden Seiten herstellen. Als sicher gilt für alle Beteiligten, dass in jedem Fall mehrere tausend Demonstranten nach Frankfurt kommen werden. „Egal wie die Entscheidung ausfällt, den Blockadeversuch wird es so oder so geben“, sagt Werner Rätz von Attac, der Anmelder der Demonstration am Samstag ist.

Blockupy-Hotline

Die Polizei hat für die Blockupy-Proteste ab heute ein kostenloses Servicetelefon für Fragen und Hinweise von Bürgern unter der Nummer 0800/1008011 eingerichtet. Sie ist zunächst tagsüber erreichbar, ab kommenden Mittwoch dann rund um die Uhr.

Außerdem gibt es eine E-Mail-Adresse: maiproteste.ppffm@polizei.hessen.de

„Die Blockade der Europäischen Zentralbank ist eine Form des zivilen Ungehorsams und als solche natürlich nicht angemeldet. Sie kann also auch gar nicht verboten werden“, sagt Rätz. Wünschenswert für alle angemeldeten Aktionen sei aber, einen Kompromiss zu finden, „damit wir Rechtssicherheit haben und besser koordinieren können“. In täglichen Organisationsrunden würden derzeit die Konzepte für Ordner und Infrastruktur bearbeitet, um die vielen erwarteten Menschen unterzubringen. „Da wäre es natürlich schön, wenn die Unsicherheit weg wäre. Aber im Augenblick gibt es leider überhaupt keine Bewegung bei der Stadt“, sagt Rätz.

Geht es nach dem ehemaligen Rektor der Goethe-Universität, dem Staatsrechtler Erhard Denninger, wird sich die Stadt aber bewegen müssen. Er geht nicht davon aus, dass das von der Stadt verhängte Totalverbot vor dem Verwaltungsgericht bestehen wird. „Das wäre nach aller Regel rechtswidrig, man kann eine Demonstration nicht so schlechthin verbieten“, sagt Denninger. Wichtig sei, dass die Verhandlungsführer auf beiden Seiten bereit seien, einen friedlichen Verlauf herzustellen. Dabei gehe es vor allem um die Kooperationsbereitschaft, wie sie der so genannte Brokdorf-Beschluss, die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht, einforderte. „Ein Verbot kann immer nur das letzte Mittel sein“, sagt Denninger.

Allerdings liegen die Verhandlungsführer genau in diesem Punkt weit auseinander. Während es im Ordnungsdezernat heißt, es habe vor dem Verbot „intensive Gespräche“ gegeben, in denen den Anmeldern zahlreiche Alternativen vorgeschlagen worden seien, erklärt Rätz das Gegenteil. Die Stadt habe „keinerlei Vorschläge zur Ermöglichung von Protesten“ vorgelegt und weitere Gesprächsangebote mit den Verbotsverfügungen beantwortet.

Auch die Banken ergreifen Vorsichtsmaßnahmen

Ungeachtet dieser Auseinandersetzung bereiten sich die Banken schon intensiv auf den kommenden Freitag vor, auch wenn sie sich bei Fragen danach eher zugeknöpft geben. „Wir werden alle Maßnahmen einleiten, um die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten“, sagt EZB-Sprecher William Lelieveldt. Und man werde natürlich „alles tun, um die Kontinuität aller entscheidenden Funktionen und Geschäfte zu gewährleisten und handlungsfähig zu bleiben“. Details nennt die EZB zwar nicht, der Hinweis auf die Kontinuität aber gibt schon Aufschluss: Banken verfügen grundsätzlich über ein so genanntes Betriebskontinuitätsmanagement, das bei unvorhergesehenen Ereignissen dafür sorgt, dass laufende Prozesse automatisch auf andere Systeme und Standorte umgeleitet und dort fortgesetzt werden. Blockupy werde dabei gewissermaßen wie ein Stromausfall betrachtet, sagt ein Banksprecher.

Und gewiss nicht wie ein Anlass zum Faulenzen. Entgegen anderslautender Meldungen erwäge die Hessische Landesbank „definitiv nicht“, ihren Mitarbeitern am Freitag einfach frei zu geben, sagt Helaba-Sprecher Wolfgang Kuß. Man arbeite noch an dem Thema, für den Fall einer Blockade gebe es aber Pläne. „Bei den lebenswichtigen Geschäften gibt es immer Ausweichmöglichkeiten.“

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