Es gibt Geschichten, die klingen so dämlich, dass sie einfach wahr sein müssen. Aber auch bei denen sollte man keinesfalls übertreiben.
Der Vorwurf, der Hans G. gemacht wird, wiegt schwer. Er soll im Oktober 2008 mit seinem Auto nahe der Sandelmühle in einer Tempo-30-Zone zwei Frauen überfahren und sich dann aus dem Staub gemacht haben. Eine 70-Jährige starb, ihre Schwiegertochter wurde schwer verletzt.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte der 58-jährige Kioskbetreiber G. das Frankfurter Amtsgericht mit einer Geschichte von singulärer Schönheit beglückt. Demnach habe er sein Auto an einen flüchtigen Bekannten namens „Peter“ verliehen. Er wisse nicht, wie dieser Peter mit Nachnahmen heiße oder wo er wohne, er sei zudem nach dem Unfall aus seinem Leben diffundiert, ohne weitere Spuren zu hinterlassen. Die ganze Geschichte klang dermaßen krude und an den Haaren herbeigezogen, dass das Gericht nicht umhin konnte, G. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen – ohne Bewährung.
Dagegen kämpft G., der Berufung eingelegt hatte, jetzt vor dem Landgericht. Und präsentiert einen neuen Zeugen, von dem im Prozess zuvor noch nie die Rede war: Joe. Joe ist ein flüchtiger Kumpel, man kennt sich vom Biertrinken und Lottospielen.
Als Joe nach dem ersten Prozess das – immerhin verpixelte – Foto seines Freundes in der Zeitung gesehen habe, da sei ihm plötzlich eingefallen, dass er ja an diesem Tag mit Hans in der Kneipe gesessen habe, zum Zeitpunkt des fraglichen Unfalls. Später habe der Hans dem Joe noch erzählt, dass der doofe Peter sein Auto „zu Klump gefahren“ habe, was den Hans erboste, den Joe aber zu der Bemerkung veranlasst habe „Frauen und Autos verleiht man nicht“. „Blöder Spruch“, sagt der Gelegenheits-Bauarbeiter Joe heute. Weiter nachgefragt habe er aber nicht.
Gedächtniswunder
Joe kann man getrost als Gedächtniswunder bezeichnen. Er weiß zwar nicht mehr so genau, was er am Montag dieser Woche getrieben hat, aber an den Tag vor ungefähr zwei Jahren, da erinnert er sich genau, an jedes Detail. An Uhrzeiten, gesprochene Sätze, an die Klamotten, die damals getragen wurden, und an das Wetter. „Gutes Wetter“ sei an dem Tag gewesen, sagt Joe. Es habe geregnet, sagt die Staatsanwaltschaft. Könne sein, sagt Joe, aber es sei immerhin nicht allzu kalt gewesen.
Staatsanwaltschaft und Gericht mühen sich redlich, Joe in die Zange zu nehmen, aber der kontert beharrliches Nachfragen mit konsequenter hessischer Wurstigkeit. Über den Fall habe er mit Hans G. übrigens nie gesprochen, warum auch? Auch nicht drei Tage zuvor, als er bei ihm im Kiosk seinen Lotto-Schein abgegeben habe. Warum auch?
Den ominösen Peter kenne er übrigens auch. Und habe Hans G. an diesem Tag mit ihm gesehen. Wie der Peter denn aussieht, wie er heißt, wo er wohnt – all das würde das Gericht gerne wissen. Aber Joe weiß es nicht, und es ist ihm auch wurscht. Der Prozess wird fortgesetzt.

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