Er sei generell schon zufrieden mit dem Urteil des Oberlandesgerichts, diktierte der Bruder eines der Todesopfer den Journalisten nach der Urteilsverkündung in den Block. Er habe sich allerdings eine noch härtere Strafe erhofft. Doch diese Hoffnung hätte durch das deutsche Strafgesetzbuch bereits im Keim erstickt werden können. Härter geht’s nämlich nicht.
Lebenslang wegen zweifachen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung, dazu die besondere Schwere der Schuld – eine frühzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen. Wenn Arid U. wieder ein freier Mann ist, wird er auch ein vergleichsweise alter Mann sein. Eine anschließende Sicherungsverwahrung stand nie zur Debatte. Dazu hätte man bei Arid Uka einen Hang zu schädlichen Neigungen feststellen müssen. Dabei war es schon schwer genug, überhaupt irgendwelche Neigungen bei dem Angeklagten feststellen zu können.
Dass er sich im Internet, zumeist auf salafistischen Propaganda-Seiten, selbst radikalisiert habe, glaubte das Gericht dem Angeklagten. Die Behauptung eines Journalisten, der im Zeugenstand sagte, er habe Beweise, dass Arid Uka im Sommer 2010 an einem terroristischen Ausbildungslager auf dem Balkan teilgenommen habe, glaubte es nicht. Die Beweislage sei hier zumindest „nicht eindeutig“, zudem hatte sich der Journalist geweigert, seine Quellen offenzulegen.
„Er wollte Vergeltung“
Allerdings hielt es das Gericht aber auch für „nicht glaubhaft“, dass Arid Uka den Umgang mit Waffen allein bei seinen geliebten Ballerspielen gelernt haben könne. Immerhin seien alle sechs Schüsse, die er abfeuern konnte, bevor die Waffe den Dienst versagte, Treffer gewesen. Aber zu beweisen war die Ausbildung an der Waffe nicht. Ebenso blieb im Dunkeln, woher Arid Uka die Waffe überhaupt hatte. Hierzu hatte der 22-Jährige bis zum Prozessende keine Angaben gemacht.
„Die Terroranschläge vom 11. September habe ich immer verurteilt, weil das mit dem Islam eigentlich gar nichts zu tun hatte.“
„Wenn ich an dem Tag keine Soldaten getroffen hätte, wäre auch nichts passiert.“
„Es trifft zu, was die Anklage mir vorwirft (...) Ich wollte die Soldaten töten (...) Heute verstehe ich selber nicht mehr, dass es soweit kommen konnte.“
„Ich musste etwas tun und habe geglaubt, dass es keine Alternativen dazu gibt.“
„Er wollte niemals in den Dschihad ziehen.“
„Ein junger Mensch, der Amok gelaufen ist.“
„Unsere Familie ist zerstört.“
„Man war einfach ein verletzliches Ziel.“
„Wir erwarten natürlich, dass wir im Krieg unser Leben verlieren können. Wir erwarten so etwas aber nicht hier in Europa oder in den USA.“
„Er verfügt über ein sehr instabiles Selbstbild.“
„Es ging Arid Uka nicht um Kampf, sondern um Verteidigung der vermeintlich Schwachen.“
„Er hat sich zum Herren über Leben und Tod gemacht.“
„Er hat auch Einblick in die Welt eines dschihadistischen Amokläufers gewährt.“
„Ein gestandener Erwachsener war er noch nicht.“
Über die Motivation des Angeklagten aber waren Gericht und Bundesanwaltschaft sich einig: „Er wollte Vergeltung, er fühlte Wut und Hass.“ Die Untersuchung seines Computers brachte zutage, wie Arid Uka in relativ kurzer Zeit immer weiter in seine Wahnwelt abdriftete, wie er seine realen Freunde Stück für Stück aus seinem Facebook-Profil löschte und mit neuen füllte, die mit seinem neuen Alias „Abu Reyyan“ vermutlich viel mehr anfangen konnten. In Chats verteidigte Arid Uka „das Messern von Ungläubigen“, wenn es denn nur der heiligen Sache diene.
Arid Uka hat sich vor Gericht von dem salafistischen Gedankengut distanziert. Er sei ein Opfer der Propaganda geworden, die er erst jetzt als solche durchschaut habe. Doch von der besonderen Schwere der Schuld entband ihn das nach Auffassung des Gerichts nicht.
Jugendlicher, naiver Charakter
Für den Angeklagten, so das Gericht, spreche sein immer noch sehr jugendlicher, naiver Charakter. Die Tat beging Arid Uka wenige Tage nach Erreichen seines 21. Geburtstags – ein paar Tage früher, und er wäre wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht verurteilt worden – was eine Höchststrafe von zehn Jahren bedeutet hätte.
„Jetzt ist praktisch ausgeschlossen, dass der ideologisch verblendete Mörder, der den ersten vollendeten islamistischen Anschlag in Deutschland verübt hat, vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann“, freute sich kurz nach der Urteilsverkündung der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU).
Arid Uka selbst nahm das Urteil mit der Teilnahmslosigkeit hin, die er bereits den ganzen Prozess über an den Tag gelegt hat. Doch die Verhandlung hat auch ihn verändert. Zumindest optisch. Er hat sich ein Bärtchen wachsen lassen. Bis er wieder ein freier Mann ist, dürfte daraus ein veritabler Vollbart geworden sein.

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