Auf Frankfurts Straßen sind uniformierte Polizisten unterwegs, die keine Straftaten bekämpfen sollen. Kaum zu glauben, aber wahr: Ihr Vorgesetzter hat ihnen ausdrücklich „untersagt“, Kriminalitätsbekämpfung zu betreiben. Die betreffenden Polizisten werden für die Bewachung von Gebäuden gebraucht.
Wenn es um Geld statt Straftaten geht, sind ihnen allerdings keine Grenzen gesetzt. Bei Verkehrsdelikten sollen die Staatsdiener genau hinschauen und dadurch mindestens 30 Euro im Monat an Verwarnungsgeld eintreiben. Das geht aus Dokumenten hervor, die der Frankfurter Rundschau vorliegen.
Die Vorwürfe betreffen die Wachpolizei, eine Truppe mit schlechterem Verdienst als ihre Kollegen von der Vollzugspolizei. Mehr als 500 Wachpolizisten gibt es in Hessen. Fast jeder Dritte davon tut in Frankfurt Dienst. Eingesetzt werden sie meist, um Gebäude zu bewachen, zum Beispiel Konsulate oder Polizeikasernen.
Anfang 2008 wurde die „Direktion Sonderdienste“ umstrukturiert, zu der die Wachpolizisten gehören. Bei einer Mitarbeiter-Besprechung im Februar 2008 erhielten sie eine klare Ansage ihres Zugführers, was sie zu tun und insbesondere zu unterlassen hätten. Darin hieß es: „Ab sofort ist es den Bediensteten der Wachpolizei untersagt, in ihrer Streifen- bzw. Bereitschaftszeit Kriminalitätsbekämpfung – insbesondere RG-Streife (Rauschgift-Streife, d. Red.) – zu betreiben.“
Die Anweisung sei bis heute nicht rückgängig gemacht worden, heißt es aus der Wachpolizei. Allerdings werde sie, nachdem aufmüpfige Kollegen protestiert hatten, nur noch mündlich erteilt. Das Verbot der Kriminalitätsbekämpfung wird in dem Vermerk als „strikte Anordnung“ bezeichnet. „Verstöße hiergegen werden vermutlich ebenfalls in Zukunft sanktioniert“, droht der Zugführer aus der „Direktion Sonderdienste“.
Der Rechtsanwalt Alexander Herbert, den die FR auf den Fall angesprochen hat, nennt die Anweisung „hoch problematisch“. Der Jurist fügt hinzu: „Ich halte das für eine Anordnung, die so nicht geht.“ Es gelte für alle Polizisten der Grundsatz, dass sie Straftäter zu verfolgen hätten. „Das ist doch der eigentliche Job, den sie haben“, sagt der Anwalt aus Offenbach, der selbst Polizisten vertritt – wenn auch nicht in dieser Sache.
Seit Anfang des Jahres häufen sich Vorwürfe über die Führungskultur der hessischen Polizei. Es geht etwa um Fälle von Mobbing, das Führen schwarzer Akten oder das Anfertigen zweifelhafter psychologischer Gutachten.
Die Frankfurter Polizei spielt dabei eine Hauptrolle. Hier wurde der Leiter der Fahndung von Kollegen angeschwärzt und daraufhin vom Dienst suspendiert. Die Vorwürfe erwiesen sich als unbegründet. Polizeipräsident Achim Thiel und seine damalige Stellvertreterin Sabine Thurau, heute Präsidentin des Landeskriminalamts, stehen deswegen unter Druck. Thurau ist vorläufig intern versetzt worden.
Die Vorkommnisse bei den Wachpolizisten in Frankfurt haben damit nicht unmittelbar zu tun. Jedoch schlägt laut Insidern auch hier der Streit über die Einsatzmöglichkeiten stark auf das Betriebsklima. Nach der Anfrage der FR beim Innenministerium soll Druck auf Bedienstete ausgeübt worden sein.
Innenminister Boris Rhein (CDU) hat in den ersten 100 Tagen im Amt öffentlichkeitswirksam Konsequenzen gezogen. Der Minister hat den hessischen Polizeipräsidenten ausgewechselt, einen landesweiten Ansprechpartner für Polizisten mit Problemen eingesetzt und den Polizeipsychologen das Anfertigen von Gutachten entzogen. Die Opposition fordert entschiedene Aufklärung und weitere Schritte, etwa die Einsetzung eines unabhängigen Ombudsmannes, der nicht dem Ministerium untersteht.
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) war als Innenminister im Amt, als die jetzt zum Vorschein gekommenen Problemfälle sich ereigneten. Er nimmt dazu aber nicht Stellung, sondern verweist auf seinen Nachfolger.
Eine „neue Führungskultur“ hatte Minister Boris Rhein zu Anfang noch angemahnt. Inzwischen spricht er nur noch von „Einzelfällen“. Angeblich gebe es landesweit nur drei davon, sagte er in der vergangenen Woche im Innenausschuss des Landtags. Die Opposition hingegen sieht in der Polizei insgesamt ein „System Bouffier“ am Wirken, mit dem aufmüpfige Beamte kleingemacht würden. pit
Kritiker vermuten, dass die Polizeiführung mit der Anweisung ihre Statistik schönen wollte. Nach dem Motto: Je weniger Taschen nach Drogen durchsucht werden, desto weniger Delikte tauchen auch in den offiziellen Zahlen auf.
Nach Angaben des Innenministeriums wurden aber die Aufgaben nur zwischen verschiedenen Teilen der Polizei verschoben. „So wurde der Vollzugsdienst von Objektschutzaufgaben entlastet; insoweit konnten Polizeivollzugsbeamte für die Kriminalitätsbekämpfung freigesetzt werden“, teilte der Sprecher des Ministeriums, Robert Schmitt, der FR mit.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Wachpolizisten nicht nur Gebäude schützen, sondern auch Geld bei Verkehrsdelikten eintreiben sollten. Den Wachpolizisten bleibe neben dem Objektschutz „ausschließlich die Streifentätigkeit im Verkehrsbereich“, heißt es in der Anordnung von 2008. Die Dienststellen-Leitung lege sogar „sehr großen Wert auf Barverwarnungen“.
Und dann wird es konkret: Jeder Mitarbeiter solle „mindestens 30 Euro im Monat an Barverwarnungen durchführen, was sicher nicht zu viel verlangt ist“. Auf der Dienststelle, so berichten Insider, hingen zeitweise „Hitlisten“ derjenigen Wachpolizisten mit dem größten finanziellen Erfolg bei Verkehrssündern. Bußgelder, die von Landesbediensteten eingetrieben werden, kommen in der Regel dem Landeshaushalt zugute.
Das hessische Innenministerium bestreitet, dass der Wachpolizei untersagt wurde, Kriminalität zu bekämpfen. Allerdings macht auch das Ministerium Einschränkungen geltend. Wachpolizisten könnten „Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung“ ausführen, allerdings nur „soweit ihre Aufgabenstellung nicht gefährdet ist“, teilte Ministeriumssprecher Schmitt mit. Das Ziel sei vielmehr, dass die Wachpolizisten „sich ihren Kernaufgaben widmen“ könnten, also insbesondere der Bewachung von Objekten.
Das Legalitätsprinzip gelte zwar für Wachpolizisten, so Schmitt weiter. „Allerdings werden Wachpolizisten wegen der oben beschriebenen spezifischen Aufgabenzuweisungen in ihrer nicht objektgebundenen Kontrolltätigkeit eingeschränkt, so dass Feststellungen über Straftaten im Rahmen von Streifen die Ausnahme sind.“
Mancher Insider sieht darin eine Aufforderung zum Wegschauen. Oder juristisch: Strafvereitelung im Amt. Denn in der Praxis müssten Wachpolizisten mit Nachteilen rechnen, wenn sie ihre Kollegen zu spät bei einem zu bewachenden Gebäude ablösten. Dadurch entstehe Druck, Straftaten am Straßenrand besser zu übersehen.
Das Innenministerium leugnet, dass es eine Aufforderung gebe, bestimmte Beträge an Bußgeldern für Verkehrsdelikte einzutreiben. „Eine Verpflichtung oder Aufforderung, Mindestsummen einzutreiben, bestand und besteht nicht“, teilte der Sprecher dazu mit. In der Anweisung an die Wachpolizisten von 2008 wurde jedoch die Summe von 30 Euro genannt.
Das war durchaus ernst gemeint, wie sich im Gespräch von Wachpolizisten mit ihren Vorgesetzten zeigte. Einer von ihnen, der nicht genug eingenommen hatte, wurde zur „Optimierung im Bereich der Erhebung von Barverwarnungen“ angehalten, wie der Chef schriftlich festhielt.
Bereits im Jahr 2006 waren alle „gefahrengeneigten Örtlichkeiten“ für die Frankfurter Wachpolizisten zum Tabu erklärt worden. Dazu zählen aus Polizeisicht das Bahnhofsviertel oder die Konstablerwache. Genau jene Orte also, an denen Wachpolizisten mit geübtem Blick unweigerlich Straftaten entdecken müssten. Zunächst konnte diese Regelung aber nicht umgesetzt werden, weil die Wachpolizisten gemeinsam mit Polizeibeamten in Hundertschaften eingesetzt wurden – auch in gefährlichen Gebieten.
Das änderte sich 2007. In einem Schreiben erinnerte die „Direktion Sonderdienste“ ihre Mitarbeiter an die Weisung, nicht an gefährliche Einsatzorte zu gehen. Damit trage man einer „Fürsorgepflicht“ Rechnung, da „eine ungenügende finanzielle Absicherung“ bestehe, heißt es in dem Text.
Darüber wundert sich so mancher Polizist. Denn im Bahnhofsviertel oder an der Konstablerwache sind Kräfte der Stadtpolizei unterwegs, die eine andere Ausbildung haben als Wachpolizisten.
Die Aussage über gefährliche Orte stößt bei Wachpolizisten auch deshalb auf Unverständnis, weil sie regelmäßig am Generalkonsulat der USA in Frankfurt Dienst schieben – einem der Orte, die als mögliches Terrorziel gelten. Dennoch urteilt das Innenministerium: „Das Generalkonsulat ist keine gefahrengeneigte Örtlichkeit.“ Das Ministerium räumt „Irritationen“ darüber ein, weil das Konsulat „auf Grund einer allgemeinen Gefährdungseinschätzung in die höchste Sicherheitsstufe eingestuft“ sei. Beim US-Konsulat lägen aber „konkrete Hinweise auf eine erhebliche Gefährdung“ nicht vor, fügt der Sprecher hinzu.

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