Am 14. März 1997, gegen 11 Uhr vormittags, fielen am Frankfurter Gericht Schüsse, die das Gesicht der Frankfurter Justiz nachhaltig ändern sollten. Der Auslöser? Eigentlich eine Bagatelle, ein Scheidungsprozess, wie er tagtäglich reihenweise im Gebäude B des Justizkomplexes geführt wird.
Doch dieses Mal war alles anders: Der Noch-Ehemann, ein Polizist, hatte seine Dienstwaffe mit in das Gerichtsgebäude gebracht, er feuerte auf seine Frau und deren Anwältin. Die Ehefrau des Polizisten starb, die Anwältin wurde schwer verletzt.
Seitdem herrschen strenge Sitten bei Gericht. Die Behörde reagierte schnell: Seit April 1997 muss jeder, der das Gericht betritt, durch eine Schleuse. Alle Gegenstände aus Metall müssen auf’s Fließband, wenn der Besucher beim Gang durch das Sicherheitstor dennoch den Piepton auslöst, wird er abgetastet.
Das führt zwar manchmal zu Verdruss, etwa, wenn eine Schulklasse das Gericht besucht und es zu langen Wartezeiten kommt. Aber schon längst haben alle Betroffenen akzeptiert, dass man diese Prozedur selbst in der Gerichtskantine über sich ergehen lassen muss.
Dabei überwog am Anfang die Skepsis: Das Gericht, sagten viele, dürfe sich nicht abschotten, vor allem nicht bei vermeintlich harmlosen Zivilprozessen. Das bezeichnete der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Harth bereits im vergangenen Jahr als „Quatsch“. Und erklärte: Wenn die Emotionen hochkochen, dann bei Familiengerichtsprozessen. Bei einem Strafverfahren geht es dagegen meist gesittet zu, zudem gibt es dort Wachleute.“
Dass die Kontrollen Sinn ergeben, beweisen die Waffen, die 2010 an den Gerichtstüren beschlagnahmt wurden: 1970 Schusswaffen, 6080 Messer, 1180 Gaspistolen oder -sprays, 24 Schlagstöcke sowie 2981 andere Gegenstände, die als Waffe genutzt werden können.

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