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Aus dem Gericht: Im Zweifel für den Angeklagten

Serkan K., der einen im Dezember 2009 einen 14-Jährigen in Frankfurt-Rödelheim totfuhr, wird zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der 26-Jährige, wegen Raubes schon vorbestraft und zur Unfallzeit auf Bewährung, flüchtete vom Unfallort.

Prozess gegen Unfallflüchtigen
Prozess gegen Unfallflüchtigen
Foto: FR/Arnold

"Saftladen!“ Selten hat sich ein Gerichtssaal während der Urteilsverkündung so schnell geleert wie gestern der große Saal II am Frankfurter Amtsgericht. Unter Protest verlässt das Publikum den Raum, der zuvor bis auf den letzten Platz gefüllt war. Gegen Ende seiner Urteilsbegründung redet Richter Andreas Klauke vor fast leeren Rängen. „Und sowas nennt sich Richter“, brüllt eine junge Frau beim Hinausstürmen.

Ein Jahr mit Bewährung für Serkan K. Für Fahrerflucht. Juristisch heißt das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Serkan K. hat am 12. Dezember 2009 auf der Rödelheimer Landstraße den 14-jährigen Marc S. totgefahren. Der Junge wurde 35 Meter durch die Luft geschleudert. Serkan K. stieg aus – und fuhr dann weiter, ohne sich um sein sterbendes Opfer zu kümmern. Der Junge erlag etwa zwei Stunden später seinen Verletzungen.

Fahrerflucht. Anklage und Urteil klingen für die Eltern von Marc S., die als Nebenkläger auftreten, wie Hohn, ebenso wie für Marcs ehemalige Mitschüler, die als Zuschauer gekommen sind.

Es stehen noch andere Vorwürfe im Raum. Fahrlässige Tötung etwa und unterlassene Hilfeleistung. Die Staatsanwaltschaft aber hat keine handfesten Beweise gefunden, die eine solche Anklage aus ihrer Sicht rechtfertigen könnten.

Gesehen hat den Unfall niemand. Ein Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Serkan K. den Unfall gar nicht hätte verhindern können. Zu schnell ist er wohl nicht gefahren. Ob er am Steuer telefoniert oder unter Drogeneinfluss stand, ist nicht ermittelbar. Er stellte sich erst Tage nach der Tat. Direkte Zeugen gibt es nicht.

Und Serkan K. schweigt. Er habe „unvermutet einen heftigen Schlag gespürt“, sagt sein Anwalt zu Prozessbeginn. „Von da an setzte seine Erinnerung aus. Sie setzte erst wieder ein, als er zu Hause war.“ Im Publikum wird das mit Gelächter und Buh-Rufen quittiert. Der 26-jährige Serkan K. schweigt, auch kein Wort der Entschuldigung kommt über die Lippen des kahlrasierten, bulligen Metallbaukonstruktionsmechanikers. Es wäre aber auch egal, was er sagt. Denn aus Sicht der Zuschauer ist die Szene längst zum Tribunal geworden.

Warum war der wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilte Serkan K. am Tattag überhaupt auf freiem Fuß? Warum kommt er als freier Mann zum Prozess, wo er doch gegen die Bewährung verstoßen hat, die ihm als Gegenleistung zum Erlass seiner Reststrafe auferlegt worden war? Es gibt Antworten, etwa die, das aus Gerichtssicht ein Bewährungsversagen lediglich bei gleichartigen Taten vorliegen kann, aber eigentlich will sie niemand wirklich hören.

So riesig, wie das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien ist, so kurz ist der Prozess. Zwei Zeuginnen werden gehört, die aber eigentlich auch nichts gesehen haben. Der Gutachter wird gehört, der eigentlich nichts beweisen, aber auch nichts ausschließen kann. Serkan K. schweigt.

Noch am Vormittag wird plädiert. Es sind sehr kluge Plädoyers, sowohl von Staatsanwaltschaft und Nebenklage als auch von K’s Verteidiger. Ein Jahr und acht Monate fordert die Staatsanwältin, die aber auch weiß: „Jedes Strafmaß, das hier rauskommen kann, wird nicht dem gerecht werden, was die Eltern erleiden.“

Die Eltern verfolgen das Geschehen kommentarlos. Das Recht, hier zu sitzen, haben sie sich beim Landgericht abgetrotzt – eigentlich ist Unfallflucht kein nebenklagefähiges Delikt. Sie halten die Erinnerung an ihren getöteten Sohn im Internet aufrecht, es gibt dort eine Seite, die Bilder von Marc zeigt, Bilder von seinem Grab, Zeitungsartikel über den Unfall; ein Gästebuch gibt es dort auch, in dem Besucher Trost spenden dürfen. Marcs Eltern hören sich die Urteilsbegründung bis zum Ende an.

Am Ende erfahren sie dann auch, dass sie die Kosten, die ihre Nebenklage verursacht hat, selber tragen müssen.

Autor:  Stefan Behr
Datum:  3 | 9 | 2010
Kommentare:  8
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