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Kindsmörder Gäfgen verklagt Hessen: Jenseits der Schmerzgrenze

Kindsmörder Magnus Gäfgen sieht sich von der Polizei misshandelt – weil er zu Boden gedrückt, mit der Waffe bedroht und durch ungemähtes Gras hat laufen müssen.

Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen wieder vor Gericht (17.03.2011). Er verlangt Schmerzensgeld.
Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen wieder vor Gericht (17.03.2011). Er verlangt Schmerzensgeld.
Foto: dpa
Frankfurt/Main –  

Als die eigentliche Neuigkeit kommt, haben die meisten bereits den Saal des Landgerichts verlassen. Die meisten Zuschauer, sogar der Kläger Magnus Gäfgen, der 10000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen haben will. Da nennt Wolfgang Daschner, Polizeibeamter im Ruhestand, erstmals den Namen des Mannes, der ihm Rückendeckung aus Wiesbaden gegeben haben soll, als er dem Kindermörder Gäfgen Folter androhte: Norbert Nedela, ehemaliger Chef des hessischen Landeskriminalamtes, soll sich mit dem damaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei einig gewesen sein, dem verstockten Gäfgen „die Instrumente zu zeigen“. In diesem Fall die Instrumente der Angst.

Die erfasst auch manchen der verbliebenen Zuhörer. Daschner redet von Folter, als gehöre die zum Alltag in deutschen Polizeiwachen, spricht von „unmittelbarem Zwang“, der gang und gäbe sei. Er sagt sogar, dass der Polizeibeamte, der Gäfgen als „Experte für Schmerz“ angekündigt worden war, tatsächlich bereits angefragt gewesen sei und aus seinem Urlaub geholt werden sollte. Immerhin: Der Folterer in spe habe eine „Übungsleiterlizenz des Deutschen Sportbundes“ gehabt, sagt Daschner.

Bereits zuvor hatte der ehemalige Jura-Student Gäfgen die Schmerzgrenze der Zuhörer unbarmherzig ausgelotet. Der Entführer und Mörder Jakob von Metzlers gab dem Gericht eine Lektion in Selbstmitleid: Bei seiner Verhaftung in der Tiefgarage sei er von den Polizeibeamten angebrüllt, mit Waffen bedroht und zu Boden gedrückt worden. Der ihn später vernehmende Polizeibeamte Ortwin Ennigkeit habe ihm bei der Vernehmung „sehr schmerzhaft mit der Handkante gegen die Brust gehauen, sich seinem Gesicht „bis auf 20 Zentimeter“ genähert, ihn angeschrien, mit Folter bedroht. „Hilflosigkeit, Ausweglosigkeit, Angst“ habe Gäfgen nach eigenen Worten gespürt. Der Gipfel ist erreicht, als Gäfgen jammert, er habe die 100 Meter unasphaltierten Feldweg bis zum Fundort der Leiche des Kindes in dünnen Überschuhen laufen müssen und sich dabei am ungemähten Gras wehgetan. Richter Christoph Hefter muss das aufgebrachte Publikum zur Ordnung rufen, das seinen Unmut immer lauter artikuliert.

Gäfgen selbst lässt das kalt. Er wirkt ruhig und gefasst. Er trägt einen schwarzen Anzug und ein weißes Hemd, lediglich die Topffrisur verrät, dass hier ein Knacki und kein Jura-Student ist. Er wirkt größer als im ersten Prozess, was aber wohl daran liegt, dass sein neuer Anwalt Michael Heuchemer zumindest körperlich ein paar Nummer kleiner als Gäfgens Ex-Verteidiger Ulrich Endres ist. Wenn es um das Opfer geht, reden die Richter, die Anwälte des Landes Hessen und die Zeugen von „Jakob“. Gäfgen nennt ihn nur „das Kind“ oder „der Junge“ – es klingt, als würde er am liebsten „das Objekt“ sagen. Allerdings ist Gäfgen auch in der komfortablen Lage, sich ohnehin keine Sympathien mehr verscherzen zu können.

Der Sachverständige Norbert Nedopil kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass Gäfgen sehr wohl an einer posttraumatischen Störung leide – und diese auch durch dessen Vernehmung ausgelöst worden sei, die „durchaus der Androhung von Folter und damit auch der psychischen Überflutung und der Ausweglosigkeit, wie sie bei Folterungen in totalitären Staaten erfolge, gleichzusetzen“ sei. Doch wahrscheinlich wäre Gäfgen auch ohne diese Situation traumatisiert: durch das Zerplatzen seiner Lebenslüge, durch die Vernichtung seiner eigenen Zukunftsaussichten, aber vor allem durch den Mord an Jakob. „Er will wieder in den Spiegel gucken können“, analysiert Nedopil, bei dem Gäfgen allerdings keinerlei Angaben zu der Entführung und dem Mord gemacht hatte. Einen kausalen Zusammenhang zwischen Folterandrohung und Traumatisierung will Nedopil nicht ausdrücklich nennen – es könne, müsse aber nicht so sein. „Mit großer Wahrscheinlichkeit“ spiele die Androhung keine entscheidende Rolle. Gäfgen-Anwalt Heuchemer wertet es als Erfolg, dass Nedopil immerhin klar sagt, die Vernehmung hätte ihren Teil zur Traumatisierung beigetragen.

Der vernehmende Beamte Ennigkeit bestreitet, Gäfgen körperlich misshandelt zu haben. „Ich habe diesen Menschen niemals angefasst“, sagt er, er habe sich vor „dessen Kälte“ gegruselt. Zudem stellt sich Ennigkeit auf den Standpunkt, er habe die Folter lediglich angekündigt, nicht angedroht – eine juristische Spitzfindigkeit, der auch Richter Hefter nicht so recht folgen kann.

Ennigkeit und Daschner waren in der Vergangenheit beide wegen Nötigung im Amt zu Geldstrafen verurteilt worden. Ennigkeit nennt das heute „ein politisches Urteil“, das beide nur akzeptiert hätten, weil Daschner endlich seine Ruhe hätte haben wollen.

Politisch wird Daschner gegen Ende dann auch noch. Er sei stets davon ausgegangen, dass Nedala das Hessische Innenministerium über alles auf dem Laufenden gehalten habe. Erst später habe Nedela ihm gesagt, dass er lediglich Staatssekretär Udo Corts „in groben Zügen“ über den Fall unterrichtet habe.
Den Befehl zum Foltern hätte Daschner nach eigenen Angaben nicht gegeben. Das hätte er seinem damaligen Chef, dem Polizeipräsidenten Harald Weiss-Bollandt, überlassen, der an dem Tag der Folterandrohung aus dem Urlaub zurückgekommen sei.

Weiss-Bollandt kann man dazu nicht mehr befragen. Er ist im vergangenen Oktober gestorben.

Autor:  Stefan Behr
Datum:  17 | 3 | 2011
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