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Urteil gegen Uniklinikum: Kleiner Sieg für Leiharbeiter

Am Frankfurter Uniklinikum dürfen auch ausgegliederte Beschäftigte in den Personalrat gewählt werden. Für Verdi ist das ein erster Schritt gegen das "Lohndumping" der Geschäftsleitung.

Das Uniklinikum von oben – hier der Hubschrauberlandeplatz.
Das Uniklinikum von oben – hier der Hubschrauberlandeplatz.
Foto: Monika Müller

In einem Streit um Leiharbeiter am Universitätsklinikum Frankfurt hat der Hessische Verwaltungsgerichthof (VGH) die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt. In einem gestern veröffentlichten Beschluss bestätigten die Kasseler Richter das Recht der Leih-Arbeitnehmer, an Personalratswahlen des Klinikums teilzunehmen und sich dort selbst zu Personalräten wählen zu lassen. Jedenfalls, wenn sie für einen ausreichenden Zeitraum in die Organisation eingegliedert waren. Der Beschluss gelte auch für vergleichbare Fälle

Die Leiharbeitsfirma, um die es in dem konkreten Fall ging, ist eine Tochtergesellschaft des Klinikums: Die Rhein-Main Personalservice GmbH wurde 2005 gegründet und überlässt dem Universitätskrankenhaus unter anderem Küchen- und Servicekräfte, aber auch Pflegehelferinnen. Fragt man bei der Klinikumsleitung an, warum sie auf eine solche Konstruktion setzt, verweist sie auf „wirtschaftliche Gründe“.

Uniklinikum

Träger des Universitätsklinikums Frankfurt ist das Land Hessen. Seit 2001 hat das Krankenhaus die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts.

Die Tochtergesellschaft Rhein-Main-Personalservice GmbH wurde 2005 gegründet und überlässt dem Klinikum ihre Beschäftigten als Leiharbeitnehmer. Nach Angaben von Verdi hat die GmbH derzeit rund 420 Beschäftigte. Die Landesregierung gab die Zahl der Vollzeitstellen im Mai 2010 mit 340 an.

Das Uniklinikum hat zwei weitere Tochtergesellschaften: eine für „Facility-Management“ und eine für Reinigung, Sterilisation und Sicherheit. (kaj)

Die Gewerkschaft Verdi in Frankfurt freilich buchstabiert die Ziele anders: Aus ihrer Sicht sollte die Tochtergesellschaft den Flächentarif knacken und „Lohndumping“ betreiben. Bis Mitte 2010 nämlich wurden die Mitarbeiter nach einem Vertrag mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) bezahlt. Die christlichen Gewerkschaften aber sind für niedrige Tarifabschlüsse verschrien. Die CGZP ist auch genau jene Organisation, der das Bundesarbeitsgericht am 14. Dezember absprach, überhaupt Tarifverträge abschließen zu können.

Allerspätestens nach diesem Beschluss sieht man es bei Verdi in Frankfurt an der Zeit, die klinikumseigene Leiharbeitsfirma aufzulösen und alle Beschäftigten wieder in den Mutterbetrieb zu holen. Als Gewerschaftsmitglied kämpft auch Klinikums-Personalrat Uwe Richtmann dafür.

Er ist der Mann, mit dessen Fall sich der VGH hatte befassen müssen: Der EDV-Fachmann war Betriebsratsvorsitzender der Rhein-Main Personalservice GmbH. Erfolgreich focht er mit Kollegen eine Personalratswahl am Uni-Klinikum an, bei der die Leiharbeitnehmer nicht hatten mitstimmen dürfen. Bei der Neuwahl wurde er zusätzlich dort zum stellvertretenden Personalratsvorsitzenden gewählt. Das war in Ordnung, bestätigte nun der VGH. Eine Stellungnahme des Klinikums dazu, warum den Leiharbeitern Wahlrechte verweigert werden sollten, wollte man dort gestern nicht abgeben. Auch mögliche Folgen und Kosten der BAG-Entscheidung vom Dezember wollte man nicht kommentieren. Inzwischen gelte ein Zeitarbeits-Tarifvertrag mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, betonte die Pressestelle.

Richtmann hingegen weiß von Klagen auf gleiche Bezahlung für Leiharbeiter. Er weiß aber auch, welche Hürden auf dem Verhandlungsweg liegen, wenn es darum geht, alle Beschäftigte wieder in den Tarif des Öffentlichen Dienstes zu holen: „Wiesbaden“, also die Landesregierung – „zahlt auch nicht gern für die Unikliniken“.

(Az.: 22A 959/10.PV)

Autor:  Katja Schmidt
Datum:  3 | 1 | 2011
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