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Kleinkrieg im Präsidium: Dauerstreit um Fahnder als Fallstrick?

Die Männer, über die man später womöglich einmal sagen wird, sie hätten die Präsidentin des Landeskriminalamts gestürzt, haben die Öffentlichkeit nicht gesucht. Jochen Z. und Jürgen V. sind ruhige Typen. Sie sind, das sagen Kollegen, gute Polizisten, die ihre Arbeit souverän verrichten. Nein, Jochen Z . und Jürgen V. hätten das alles nicht gebraucht. Aber ob sie es wollten oder nicht: Nun stecken sie mittendrin in einer der größten Polizei-Affären, die es in Hessen in den vergangenen Jahren gegeben hat.

Eines ist sicher: Die Frankfurter Polizei – und vor allem ihre frühere Vizepräsidentin Sabine Thurau – hätte sich die ganze Angelegenheit ersparen können. Es gab keinen Grund, die teils absurden Vorwürfe gegen Z. und V. mit dieser Vehemenz zu verfolgen. Vermutlich wären sie längst vergessen, wenn Thurau nicht in beiden Verfahren tätig geworden wäre. Nun richten sich die Vorwürfe gegen sie. Wegen Falschaussage im Prozess gegen Jürgen V. Und weil sie sich im Fall Jochen Z. der Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht haben soll.

Thurau und Jochen Z. führten Jahre lang einen erbitterten Kleinkrieg gegeneinander. Der 53-jährige Polizeihauptkommissar war Leiter der Fahndung im Präsidium. Seine Einheit galt als effektiv. Doch Z. hatte Feinde in den eigenen Reihen. Bei der Fahndung herrschten Neid und Missgunst, man konnte nur für oder gegen Jochen Z. sein. Und seine Gegner fuhren schwere Geschütze auf, warfen ihm alle möglichen Verfehlungen vor: Er habe sich Karten für Eintracht-Spiele erschlichen und einen privaten Unfall eines Kollegen als Dienstunfall deklariert, um nur zwei von vielen Beispielen zu nennen.

Nichts davon stimmte. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Zwar war Z. tatsächlich bei Eintracht-Spielen, ohne sich Karten zu kaufen. Aber um genau diese Besuche hatte ihn der damalige Einsatzleiter im Stadion, Hans-Jürgen Moog, im Vorfeld der WM 2006 gebeten. Der Fahndungstrupp sollte sich in der Arena auskennen. Und der Kollege, für den Z. eine Erklärung über einen Dienstunfall ausfüllte, war nicht privat unter die Räder gekommen, sondern zusammengeschlagen worden, nachdem er bei Ermittlungen in einer Disco als Polizist enttarnt worden war.

Als Zeugin gelogen?

Dennoch machte Thurau gegen Z. im Präsidium Stimmung. So sehr, dass mittlerweile der Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger im Raum steht. Jahrelang arbeitete Z. gar nicht, mittlerweile wurde er versetzt. Er macht für diese Entwicklung nur eine Person verantwortlich: Sabine Thurau.

Wer über Jochen Z. spricht, muss auch über Jürgen V. sprechen, einen der besten Beamten bei der Fahndung. Die Vorwürfe gegen ihn haben etwas mehr Substanz. Der 44-Jährige soll im März 2006 eine Dienstreise nach Brasilien in eine Lustreise umgewandelt haben. Sein Auftrag war, einen Gefangenen in São Paulo abzuholen und nach Deutschland zu bringen. Doch V. flog erst einmal nach Rio und fuhr dann mit dem Auto nach São Paulo, um den Job zu erledigen. V. berief sich auf einen Kollegen, der verantwortlich für die Buchung von Dienstreisen war. Der hatte ihm geraten, sich in Rio einzuquartieren. In São Paulo gebe es nur ein Hotel, das sicher genug für einen deutschen Polizeibeamten sei. Das sei ausgebucht gewesen. Das Amtsgericht aber verurteilte V. zu einer Geldstrafe von 2500 Euro. Der Polizist hat Berufung eingelegt.

Eine Zeugin in dem Verfahren war: Sabine Thurau. Sie wurde gefragt, seit wann ihr die Querelen bei der Fahndung bekannt gewesen seien. Ihre Antwort, so der Vorwurf, sei gelogen gewesen. Außerdem soll sie V. ein besonderes Angebot gemacht haben: Sage er gegen Z. aus, werde er keinen Ärger bekommen. Vor Gericht bestritt sie dies. Auch diese Aussage soll gelogen gewesen sein.

Die Affäre Thurau dürfte Polizei und Justiz noch länger beschäftigen. Und so lange werden auch Jochen Z. und Jürgen V. in der Öffentlichkeit stehen. Ob sie wollen oder nicht.

Autor:  Georg Leppert
Datum:  10 | 11 | 2010
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