Es ist ein trivialer Fall von Rassismus, der da vor dem Frankfurter Landgericht verhandelt wird. Kein großes Ding, eher etwas Alltägliches. Was es keinesfalls besser macht.
Am 3. September 2012 besteigt der 71 Jahre alte Rentner Gerold M. gegen 20.20 Uhr am Hauptbahnhof einen Bus der Linie 37. Er hat zuvor mit einem Freund Bier getrunken, jetzt will er retour in seine Seniorenwohnanlage. Gerold M. ist schwerbehindert. Er sieht nicht mehr gut, er hört fast nichts mehr, er ist Diabetiker, ein Bein hat man ihm abgenommen, am anderen fehlen ein paar Zehen. Früher hat der in Frankfurt geborene M. als Wirt gearbeitet. Und im Bus erlaubt sich M. einen Ton, wie ihn sich in der Regel nur Frankfurter Wirte gegenüber ihren Gästen herausnehmen, wenn die keine Haspel zum Bembel bestellen.
Auf Gerold M.s Stammsitz, direkt hinter dem Busfahrer, sitzt ein sechsjähriger Junge mit sichtbarem chinesischen Migrationshintergrund. Der Platz ist nicht als Behindertensitz ausgewiesen, es sind jede Menge andere Plätze frei, aber M. sagt dem Jungen, er solle abhauen. Als er das nicht tut, zerrt der Rentner an ihm rum – vergebens. Dann pflanzt er sich direkt neben ihn.
Die Mutter des Jungen sagt M., dass er ihren Sohn nicht anzufassen habe. M. verbittet sich die Einmischung – „Schlitzaugen“ hätten hier gar nichts zu sagen. Das ist der Zeitpunkt, an dem es Jürgen B. zu bunt wird.
Jürgen B., 37 Jahre alt, hat keinen Migrationshintergrund außerdem Feierabend. Aber rassistische Pöbeleien will der Fahrkartenkontrolleur der VGF auch in seiner Freizeit nicht dulden. Er bietet Gerold M. seinen eigenen Platz an. Der will nicht. Dann will er M.s Schwerbehindertenausweis und Fahrkarte sehen. Beides hat M. nicht dabei. Aber er pöbelt munter weiter – jetzt gegen Kontrolleur und „Schlitzauge“.
Jetzt wiederum langt es Galib S. Der 35 Jahre alte Busfahrer hat nämlich auch Migrationshintergrund, wenn auch keinen chinesischen. Er fordert Gerold M. auf, den Bus zu verlassen. Der weigert sich. Sollen sie doch alle die Polizei rufen, die Busfahrer, Kontrolleure und Schlitzaugen dieser Welt. Was die denn auch tun.
Der völlig migrationshintergrundlose Polizist nimmt M.s Personalien auf. M. landet wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht. Hier habe man nicht landen müssen, sagt die Mutter im Zeugenstand. Solche Ausfälle sei sie gewöhnt: „Ich lebe seit 13 Jahren in Deutschland.“ Aber ihrem Sohn habe sie immer gesagt: „Du bist hier geboren. Du bist hier aufgewachsen.“ Er müsse sich nicht bepöbeln lassen.
Gerold M. entschuldigt sich. Es tue ihm leid. Er habe einen Zuckerschock gehabt und nicht gewusst, was er sage. Das Verfahren wird gegen eine Zahlung von 300 Euro an Pro Asyl eingestellt.
Einen Anwalt hat Gerold M. nicht mitgebracht. Stattdessen seinen Pfleger. Mit Herrn M., sagt sein Pfleger, sei eigentlich ganz in Ordnung, wenn er gerade keinen Zuckerschock habe. Dann sei es schwer, ihn an der Kandare zu halten. Ansonsten könne man gut mit ihm auskommen. Aber der Pfleger – Murat C. ist sein Name – kommt auch nicht aus China.
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