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22. Januar 2013

Mobilfunk: Angst vor Strahlung

 Von Patrick Schlereth
Angstmacher: ein Mobilfunkmast. Foto: imago

Bergen-Enkheimer wehren sich gegen die Installation einer Mobilfunkanlage auf ihrem Hausdach. Die Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte aber hat der Installation zugestimmt. Und die Bundesnetzagentur hat schon 2012 den Ort zur Installation bestimmt.

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Mobilfunkanlagen

Bei der jüngsten Datenerhebung der Bundesnetzagentur vom August 2011 gab es 69.667 Funkanlagenstandorte mit Mobilfunk in Deutschland.

In Hessen gab es 5092 von diesen Standorten. Damit liegt das Bundes-land auf dem fünften Platz, hinter Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Die tatsächliche Anzahl von Funkanlagen wird mit der Statistik nicht wiedergegeben, da die Anzahl der Standortmitbenutzungen nicht berücksichtigt wird.



Den Brief des Vermieters Nassauische Heimstätte bekam Julia Todd vor genau einer Woche. Das Schreiben informierte sie über eine vorübergehende Sperrung des Parkplatzes hinter ihrem Haus in Bergen-Enkheim. Erst auf den zweiten Blick sah sie das Kleingedruckte: Grund für die Sperrung ist die Montage einer „Kopfstation zur Übertragung von Fernmeldesignalen“ – eine Mobilfunkanlage des Netzbetreibers E-Plus auf der Dachfläche des Wohnhauses. Die Installation ist für die Zeit vom 27. Januar bis zum 9. Februar geplant und wurde schon im vergangenen Jahr beauftragt.

Todd ist sicher, dass die Strahlung der Mobilfunkanlage gesundheitliche Schäden hervorruft. Sie und die anderen Mieter seien nicht darüber informiert worden, ob die Grenzwerte überhaupt ausgemessen wurden oder die Häuser ausreichend gegen Strahlung geschützt sind. „Die Gebäude wurden 1955 gebaut, die Wände sind total hellhörig und durchlässig.“ Vom Baugenehmigungsverfahren wurde E-Plus durch die Bauaufsicht der Stadt freigestellt und ist damit verpflichtet, selbst auf die Einhaltung aller Vorschriften zu achten.

Einer Antenne folgen viele

Todd befürchtet, dass weitere Sendemasten auf das Dach gestellt werden, wenn die erste Anlage erst einmal installiert ist. „Die Nassauische Heimstätte hat eine moralische Verantwortung gegenüber uns Mietern“, findet sie. „Außerdem gibt es schon genug Sendemasten in Bergen-Enkheim.“ Maximal drei Stockwerke hätten die Häuser in der betroffenen Wohnsiedlung. Todd wohnt im obersten Stockwerk, das weniger als zehn Meter von der geplanten Anlage entfernt ist.

Die Standortbescheinigung für die Mobilfunkanlage wurde bereits im vergangenen Jahr von der Bundesnetzagentur erteilt. Was das bedeutet, erklärt Anja Schulte-Lutz, Pressereferentin des Bundesamtes für Strahlenschutz: „Wenn die geltenden Grenzwerte und Sicherheitsabstände eingehalten werden, sind nach heutigem Wissensstand keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten.“ Schulte-Lutz weist darauf hin, dass die Benutzung von Mobiltelefonen im Alltag wesentlich gefährlicher ist und man deshalb möglichst strahlungsarme Geräte benutzen sollte.

In der Sitzung des Ortsbeirats Bergen-Enkheim beschwert sich Todd über das Vorgehen der Nassauischen Heimstätte. Ortsvorsteherin Renate Müller-Friese (CDU) verspricht, einen Brief an die Geschäftsführung zu schreiben und die mangelnde Aufklärung der Bewohner zu kritisieren. „Mehr können wir nicht tun, da es sich um Privatrecht handelt und der Ortsbeirat eigentlich für städtische Belange zuständig ist“, sagt Müller-Friese.

Regelmäßige Beschwerden

Dass Mieter sich über die Installation von Mobilfunkanlagen auf ihren Häusern beschweren, komme regelmäßig vor, sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Frankfurt. Die Rechtsprechung gegenüber den Mietern sei jedoch relativ streng. „Vom Grundsatz her muss der Mieter einen Mangel nachweisen“, sagt Janßen. Ein Sachverständiger könne nachprüfen, ob die zulässigen Grenzwerte und Sicherheitsabstände eingehalten werden. „Da solche Prüfungen jedoch recht teuer sind, sollten das in erster Linie die Vermieter übernehmen“, sagt Janßen.

Todd und ihre Nachbarn haben 24 Unterschriften gegen die Installation der Mobilfunkanlage gesammelt, aus Zeitgründen kamen nicht mehr zusammen. Per Einschreiben verweisen sie auf gesundheitliche Folgen extremer Strahlung und legen Einspruch gegen die Montage ein, weil sie nicht „als Kollateralschaden zur Verfügung“ stehen wollen. Eine Antwort der Nassauischen Heimstätte steht noch aus.

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