Der 19-jährige Alex erklärt das ACTA-Abkommen so: „Das ist als würden Sie in einen Kochkurs gehen, danach für einen Freund ein Gericht kochen, das sie dort gelernt haben und wenn derjenige Sie dann nach dem Rezept fragt, dürfen Sie es ihm nicht geben.“ Gegen das Anti Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, protestierten am Samstagnachmittag rund 2000 Menschen in Frankfurt. Mit Plakaten und Sprechgesängen zogen die Protestierenden vom Kaisersack in Richtung Rossmarkt.
Das Handelsabkommen soll Urheberrechte weltweit schützen, indem es etwa Internetanbieter verpflichtet, die Aktivitäten ihrer Nutzer im Netz zu überwachen. Am Freitag hatte das Auswärtige Amt in Deutschland die Weisung zur Unterzeichung zunächst wieder zurückgezogen. Online-Plattformen wie Wikipedia, Facebook und Youtube würden in großem Maße durch das Abkommen eingeschränkt. Die amerikanische Wikipedia-Seite demonstrierte kürzlich ihre Ablehnung des Gesetzes, indem beim Aufruf der Seite einen Tag lang lediglich der Schriftzug „Imagine a World Without Free Knowledge“ und ein kurzer Erklärungstext auf schwarzem Hintergrund erschienen.
Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte ACTA-Vertrag regelt unter anderem die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. Kritiker sehen darin dagegen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Deutschland will ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, hatte am Freitag ein Sprecher des Auswärtigen Amts gesagt.
Das Urheberrecht schützt Leistungen des menschlichen Geistes. Durch das deutsche Urheberrechtsgesetz wird der Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes geschützt. Damit dient das Gesetz den ideellen und materiellen Interessen des Urhebers.
Dem Urheber steht „eine angemessene Vergütung“ zu, soweit ein anderer als der Urheber das Werk nutzt. Auch wenn der Urheber und der Nutzer keine Absprache über eine solche Vergütung getroffen haben, gilt nach dem Urheberrechtsgesetz „die angemessene Vergütung als vereinbart“. Damit wird dem Urheber ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung eingeräumt.
70 Jahre nach dem Tode des Urhebers erlischt grundsätzlich das Urheberrecht. Soweit es mehrere Urheber gibt, erlischt es 70 Jahre nach dem Tode des am längsten lebenden Miturhebers. Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen und gegen Marken- und Produktfälschung vorzugehen. Das Abkommen ergänzt das Trips-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Der Acta-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans zurück.
Die Verhandlungen über Acta standen unter dem Druck von Interessengruppen insbesondere der US-amerikanischen Film- und Musikindustrie. Das fertige Vertragswerk wurde bis zum Januar von der EU und zehn weiteren Staaten
unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert. Das Abkommen muss zudem noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden.
Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Die Bundesregierung hat erklärt, dass Acta nichts an der deutschen Rechtslage ändere. Allerdings wird von Kritikern wie Befürwortern darauf hingewiesen, dass viele Acta-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen.
Unter dem Eindruck massiver Proteste haben Polen, die Slowakei, Tschechien und Lettland jüngst die Ratifizierung von Acta vorerst ausgesetzt. Auch Deutschland wird das Abkommen zunächst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt zog die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück, wie am Freitag bekannt wurde.
Folgende Länder haben über Acta verhandelt: die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten, ferner Australien, Japan, Kanada, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die USA. An den ersten
Verhandlungsrunden nahmen auch Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate teil.
Die Vorbereitungen für Acta hatten mit dem G8-Gipfel 2006 begonnen. Seit Juni 2008 wurde konkret verhandelt. Im Dezember 2011 gab der Rat der 27 EU-Minister grünes Licht für ACTA.
Im Januar 2012 unterzeichneten in Tokio 22 EU-Staaten das Abkommen. Am 29. Februar soll das Abkommen im Außenhandelsausschuss des EU-Parlaments debattiert werden, im Juli soll das Plenum darüber abstimmen.
„Wenn etwa jemand ein Video von einer Party auf sein Facebook-Profil stellt und im Hintergrund irgendwelche urheberrechtlich geschützte Musik zu hören ist, wäre das dann schon illegal“, regt sich der 21-jährige Demonstrant Ray auf. „Außerdem dürften alle Skype-Gespräche abgehört werden!“
Der Großteil der Frankfurter Demonstranten ist unter 30, mit dem Internet aufgewachsen und empfindet eine Überwachung in diesem Bereich als massiven Eingriff in seinen persönlichen Freiraum.
"ACTA kills"
Manche gehen sogar noch weiter und zeigen eine weitere Facette dessen auf, was sich ändern würde, sollte die EU das Abkommen ratifizieren: „ACTA kills“ steht auf einem Plakat. Der Träger möchte damit darauf hinweisen, dass auch günstige Generika, die in Entwicklungsländern oft Alternative zum teuren Originalmedikament sind, durch das neue Gesetz illegal würden. „Es würde einfach ein Riesen-Hick-Hack geben, wer jetzt zuerst die Idee hatte, eine bestimmte Pille auf den Markt zu bringen“, erklärt der Student Matthias.
Er hofft wie der Rest des Protestzugs, dass auch jene EU-Mitgliedsstaaten, die die Unterzeichnung bisher noch nicht abgelehnt haben, erkennen, welche Gefahren mit dem Abkommen einhergehen würden. Wo er sich über die neusten Entwicklungen informiert? „Auf Youtube und Facebook.“

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