Die Zusammenhänge islamistischer Terrorcamps sind undurchsichtig, sie erstrecken sich über unzählige Länder, viele Namen tauchen dabei auf, seit Jahren schon. Nur wenige Journalisten kennen sich da wirklich aus, der Stuttgarter Franz Feyder ist sicherlich einer von ihnen. Seine Aussage, er habe Rechercheergebnisse, nach denen sich Arid U. in einem Camp im Kosovo habe ausbilden lassen, ehe er Soldaten am Frankfurter Flughafen erschoss, hatte deshalb viel Aufmerksamkeit erregt. Kurz vor seinem Abschluss schien der Prozess vor dem Oberlandesgericht im Januar doch noch einmal eine Wende zu nehmen. Dieser Anschein ist am Donnerstag verflogen.
Feyder, der sich seit Jahren mit islamistischem Terrorismus beschäftigt, hat seine Aussage auf der Zeugenbank gehörig relativiert. Von einer Ausbildung war am Donnerstag nicht mehr die Rede, stattdessen davon, dass drei Männer den Angeklagten auf von Feyder vorgezeigten Bildern identifiziert hatten, im Sommer 2010 in einer kleinen Stadt im Kosovo gewesen zu sein. In einer Stadt, in der es möglicherweise auch islamistische Sommercamps gegeben hat. So genau weiß Feyder das auch nicht. Arid U. jedenfalls habe sich dort „im Umfeld des Gebetsraums“ bewegt. Von einer nachweislichen Ausbildung kann demnach keine Rede sein.
Die Frage, ob U. sich hat ausbilden lassen, wäre für das Strafmaß von erheblicher Bedeutung. U. selbst hatte stets angegeben, sich im Internet selbst radikalisiert zu haben, bislang war deshalb von ihm als Einzeltäter ausgegangen worden. Hätte er sich ausbilden lassen, wäre von einer besonderen Schwere der Schuld zu sprechen gewesen. Sie festzustellen, fordert die Bundesanwaltschaft dennoch weiterhin. Aus Feyder bekamen die Bundesanwälte nicht mehr heraus, er machte von seinem Recht als Journalist Gebrauch, seine Quellen zu schützen, weil diese sonst mit Leib und Leben bedroht seien.
Arid U., die Bundesanwälte konnten nicht umhin, das festzustellen, hat diese Aussage Feyders „zum ersten Mal mit einem sichtbaren Interesse verfolgt und nicht teilnahmslos auf die Tischplatte gestarrt“. U. selbst erklärte dagegen, er wäre „fast eingeschlafen“, dies sei „ein ziemlich unnötiger Verhandlungstag gewesen“.
Das wird der nächste sicherlich nicht, denn am 14. Februar soll das Urteil gegen Arid U. verkündet werden.

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