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Schiesserei in Jobcenter: Schwerter und Kneipchen

Wenn Polizisten in Frankfurt zur Dienstwaffe greifen... liegt in dem meisten Fällen ein zweifelsfreier Fall von Notwehr vor. In ein paar Fällen der letzten Jahre aber ergeben sich merkwürdige Fragen. Nicht nur an die Polizisten.

Einschussloch, Bürgerhospital, Januar 2010
Einschussloch, Bürgerhospital, Januar 2010
Foto: FR/Kraus

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Polizeieinsatz in Frankfurt tödlich endet. In der jüngsten Vergangenheit gab es gar eine Vielzahl dieser Fälle.

Im November 2009 wurde ein 48-Jähriger in Nieder-Eschbach von zwei Polizeikugeln tödlich getroffen. Er hatte wegen eines Unterhaltsstreits vor der Tür seiner Ex-Frau randaliert, Nachbarn riefen die Polizei. Als die Beamten eintrafen, zielte der Mann mit einer Schusswaffe auf sie.

Vor und nach der Notwehr

Ihre Waffen einsetzen dürfen Polizisten nur in Extremsituationen. Dazu zählen neben Notwehr die Situationen, in denen eine schwere Straftat oder das Entkommen des Täters anders nicht zu verhindern sind. Der Gebrauch der Waffe muss dabei zuvor angedroht werden – auch ein Warnschuss gilt.

Geübt werden Notwehrsituationen auch im polizeilichen Schießtraining. Dazu gehören auch „Deutschüsse“ – also das Ziehen der Waffe und sofortiges Abdrücken ohne genaues Anvisieren des Ziels. In einigen Bundesländern ist es für Polizisten Pflicht, die Waffe stets durchgeladen zu tragen.

Laut einem Gutachten sind fast alle Polizisten nach der Abgabe eines Todesschusses traumatisiert. Lediglich ein Drittel kehrt bald in den Dienst zurück. Das zweite Drittel wechselt in den Innendienst, das letzte Drittel leidet dauerhaft an den Folgen und bleibt auf lange Sicht therapiebedürftig. (dpa/skb)

Im Januar 2010 feuerten zwei Polizisten im Hof des Bürgerhospitals auf einen 28-Jährigen, der sich zuvor einen lautstarken Streit mit einer Bekannten geliefert hatte. Als die Beamten eintrafen, ging der Mann mit einem Messer auf sie los – das sich später als eher harmloses Küchen-Kneipchen herausstellte. Im Juli 2010 schließlich erschossen Polizeibeamte einen 38-jährigen Bewohner des Sozialzentrums am Burghof. Der Mann hatte die Polizei selbst informiert und behauptet, er habe eine Geisel – was sich später als Lüge herausstellte. Den anrückenden Beamten stürmte er mit einem Samurai-Schwert entgegen.

"Suicide by cop"

Derselbe Mann hatte bereits vier Jahre zuvor die Polizei beschäftigt, als er sich in Königstein eine Nachbarin als Geisel genommen hatte und sich mit ihr elf Stunden verschanzte, bis ein Spezialeinsatzkommando die Wohnung stürmte und dem Mann in die Schulter schoss. Er wurde dafür im November 2007 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, aber bereits im Januar 2010 entlassen. Vor Gericht sagte seine damalige Geisel, eine alte Dame, ihr Nachbar habe sich ihr gegenüber so höflich verhalten, wie es die Situation erlaubt habe – sie habe nicht sonderlich um ihr Leben gefürchtet. Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht, er habe die Tat begangen, damit die Polizisten ihn erschießen. Er sei seines Lebens überdrüssig gewesen. So etwas kommt immer wieder einmal vor, es gibt dafür sogar einen eigenen Fachbegriff: „suicide by cop“.

In diesem Fall war – wie auch bei dem Mann, der in Nieder-Eschbach mit einer Schusswaffe auf die Beamten anlegte – der Sachverhalt relativ klar: Es waren eindeutig Fälle von Notwehr. Mitte Dezember vergangenen Jahres stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt dann die Ermittlungen gegen die Beamten, die die tödlichen Schüsse in Bonames abgegeben hatten, ein. Es habe keinerlei Hinweise auf ein schuldhaftes Verhalten der Beamten gefunden werden können, sagt Thomas Bechtel, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Tödliches Schälmesser?

Etwas anders sieht es bei dem Verfahren gegen die Polizisten aus, die den 28-Jährigen am Bürgerhospital erschossen haben. Da gab es von Anfang an Fragen – etwa die, inwieweit ein Kneipchen tatsächlich als lebensbedrohlich angesehen werden kann. Wenn die Beamten denn überhaupt in der Lage waren, das Messer als eher harmlos zu erkennen. In diesem Fall stehen die Ermittlungen zwar eher am Ende, doch derzeit wartet die Staatsanwaltschaft laut Bechtel noch auf ein ergänzendes rechtsmedizinisches Gutachten. Wann mit dem abschließenden Bericht zu rechnen ist, ist noch nicht ganz klar. Wobei demnächst auch der neue Vorfall vom Jobcenter die Staatsanwaltschaft beschäftigen wird.

Autor:  Stefan Behr
Datum:  19 | 5 | 2011
Kommentare:  1
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