Dem Frankfurter Flughafen drohen neue Arbeitsniederlegungen. Der Betreiber Fraport und die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) konnten am Freitagabend keine Einigung über einen neuen Tarifabschluss für die fast 200 Vorfeldmitarbeiter erzielen, wie GdF-Sprecher Matthias Maas der Nachrichtenagentur dapd sagte. Das Fraport-Angebot sei schlechter gewesen als jenes vor der Schlichtung, der Bereich Vorfeldaufsicht sei nicht einmal Teil der Offerte gewesen. Die Gewerkschaft will nun über ihr weiteres Vorgehen beraten. Die Vorfeldmitarbeiter hatten zuletzt fünf Tage lang gestreikt. Insgesamt fielen deshalb etwa 1200 Flüge aus.
Wenn man am Freitag mit beiden Parteien spricht, ist herauszuhören, dass die Chancen auf eine schnelle Einigung denkbar schlecht stehen. Die GdF droht mit immer schärferen Streikmaßnahmen, während die Betreiberin Fraport nur auf der Grundlage ihres letzten Angebots weiterverhandeln will. Wie dieses aussieht, sagt Fraport nicht. Laut Fraport fordert die GdF zwischen 64 und 73 Prozent mehr Geld für die Vorfeldmitarbeiter. Hinter den Kulissen sammelt die Betreiberin weiter kräftig Arbeitskräfte, die auch in den kommenden Tagen die Aufgaben der Streikenden übernehmen könnten.
Die Schäden gehen schnell in die Millionen, weil eine einmal nicht erbrachte Dienstleistung wie etwa ein Flug nicht zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt einfach nachproduziert werden kann. Die Fluggesellschaften haben anders als beispielsweise ein Autohersteller keine Chance, den Umsatz nachträglich reinzuholen. Auch bei der Fraport entfallen Start- und Landegebühren unwiederbringlich. Allein wegen der zweifachen Ankündigung eines dann doch abgesagten Lotsenstreiks im vergangenen August verlangen die Fluggesellschaften Lufthansa, Ryanair und Air Berlin von der GdF vor Gericht 3,2 Millionen Euro Schadensersatz. Das Verfahren läuft noch.
Schon allein die Summe der zusätzlichen Lohnkosten hat die Fraport-Manager zurückschrecken lassen. Der Betriebsrat spricht von bis zu 8 Millionen Euro Mehrkosten, die ein Drittel des Arbeitnehmerbeitrags zur Standortsicherung gleich wieder auffressen würden. Im Gegenzug für den teilweisen Lohnverzicht hatte die Fraport die Jobs garantiert. Auch akzeptiert das Unternehmen die von der GdF angebrachten Vergleichsgehälter aus München oder Berlin nur für die Gruppe der Vorfeldlotsen. Obwohl die Einweiser und Disponenten nicht verhandelt worden seien, soll Schlichter Ole von Beust für sie eine weitgehende Umsetzung von 60 bis 80 Prozent der GdF-Forderungen befürwortet haben.
Zunächst würden natürlich die Kosten steigen, obwohl Fraport unter starkem Preisdruck seitens der Airlines und hier insbesondere der Lufthansa steht. Die Flughafenbetreiberin hat es bislang verhindern können, dass andere Gewerkschaften außer Verdi mit ihr Tarifverträge abschließen. Dem Beispiel der Vorfeldkontrolleure könnten bald andere Gruppen folgen wie zum Beispiel die Feuerwehr, ohne die am Flughafen gar nichts läuft.
Den Streik dürfte die Fraport nicht ohne Rückendeckung ihres Hauptkunden und gleichzeitigen Großaktionärs Lufthansa zugelassen haben. Deren Personalchef Stefan Lauer kämpft seit Jahren gegen den steigenden Einfluss der kleinen Spartengewerkschaften, die es in seinem Bereich bei den Piloten und den Stewardessen gibt. Auf der anderen Seite ist die Lufthansa auch die Hauptleidtragende des Streiks an ihrem zentralen Drehkreuz. Sie könnte bei einem fortwährenden Arbeitskampf am ehesten Druck auf die Fraport ausüben.
Auch wenn es nur 200 von 20 000 Fraport-Beschäftigten sind: Die kleine Gewerkschaft hat nach eigenen Angaben auf dem Vorfeld 90 Prozent der betroffenen Belegschaft organisiert. Solange die Reihen geschlossen bleiben, ist die Fraport in ernsten Schwierigkeiten. Auch die Alternative einer Übertragung der Vorfeldkontrolle auf die bundeseigene Deutsche Flugsicherung brächte kostenmäßig nichts, denn dort hat die GdF ihre Haupt-Machtbasis und bereits im vergangenen Jahr deutliche Erhöhungen für die Beschäftigten durchgedrückt.
Kaum, wie der Verzicht der Fraport auf rechtliche Schritte gegen den Streik belegt. Der Zusammenschluss von Arbeitnehmern in Interessenvertretungen fußt auf dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit. Das Bundesarbeitsgericht hat erst im Jahr 2010 seine Rechtsprechung zur sogenannten Tarifeinheit geändert und entgegen früherer Grundsätze mehrere Tarifverträge in einem Betrieb zugelassen. Vorstöße vor allem der Arbeitgeber und zunächst auch der Gewerkschaften zu einer Gesetzesänderung verliefen im Sande. Allerdings ist es seit dem Arbeitsgerichtsurteil auch noch keiner neuen Spartengewerkschaft gelungen, einen Tarifvertrag abzuschließen.
Die Verhandlungen zwischen Fraport und GdF waren am Freitagmorgen an einem unbekannten Ort fortgesetzt worden. Begonnen hatten sie am Donnerstag. Bereits vor Beginn der Verhandlungen schienen die Fronten zwischen Gewerkschaft und Fraport verhärtet. Der Flughafenbetreiber kritisierte, einige der bisherigen Forderungen der GdF sprengten das Gehaltsgefüge insgesamt. Nach Fraport-Angaben wollten die Mitarbeiter der Vorfeldkontrolle zwischen 48 und 73 Prozent mehr Lohn. Die GdF bestritt diese Angaben.
Der Flugverkehr lief zwei Tage nach der Aussetzung der Streiks derweil wieder nach Plan. Wie Fraport mitteilte, gab es am Freitag keine streikbedingten Annullierungen mehr. Am Donnerstag waren dagegen als Folge des Ausstands noch 180 von 1.270 Verbindungen gestrichen worden. (dapd)

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