David S. ist ein eher unpossierlicher Vertreter seiner Gattung. Zu seinem eigenen Prozess vor dem Frankfurter Amtsgericht erscheint er nicht nur zu spät, sondern in schweren Stiefeln, schwarzem Sweater, auf dem in Fraktur „Krawallbrüder“ prangt, und ultrakurzgeschorenen Haaren. „Ich find’s selber nicht so schön“, sagt der 24-Jährige, meint aber nicht sein Erscheinungsbild, sondern seine Tat.
Dabei ist ihm nicht so richtig klar, was er in der Nacht des 15. Juni dieses Jahres gegen 3.20 Uhr eigentlich falsch gemacht hat. Gefeiert hatte er, besoffen war er, und er wollte nach Hause. Also lief er die Gleise der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße entlang. Dort traf er auf einen Igel. David S. hielt es für eine erfrischende Idee, diesen Igel wie einen Ball vor sich herzutreten. Zum Zeitvertreib oder so, ganz genau weiß er das auch nicht mehr. Er weiß auch nicht mehr, wie oft er den Igel vor sich hergekickt hat. „Mehrmals wie einmal“, schätzt er.
Irgendwann hielt ihn eine Polizeistreife an. Die Beamten wollten ihm einfach nur sagen, dass er doch bitteschön seinen Fußball auf dem Gehweg kicken möge. Als sie merkten, dass der Fußball noch lebte, legten sie dem Besoffenen, der als geübter Trinker noch voll bei Sinnen war, Handschellen an. David S. verstand die Aufregung nicht, er versteht sie bis heute nicht, meine Güte, der Igel war eben da – „wenn’s ein Passant gewesen wäre, hätte ich vielleicht den verprügelt“. Da hätte er wohl auch mehr Verständnis für das Gerichtsverfahren gehabt.
Vier Monate auf Bewährung
Es ist ja nicht so, dass er keine Vorstrafen hätte. Er ist schon verurteilt worden, mehrmals wie einmal. Wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Schwarzfahrens. Aber Menschen und Sachen kaputtmachen ist ja eine Sache, Tiere kaputtmachen eine andere. Der Igel habe noch geatmet, als man ihn von den Stiefeln seines Peinigers trennte, sagen die beiden als Zeugen geladenen Polizisten. Aber dann sei er doch „verstorben“. David S. findet das ja selber nicht so schön. Aber so schlimm halt auch wieder nicht.
David S. hätte gerne seinen Springer-Stiefel wieder. Denjenigen, den die Polizei kassiert hat. Als Beweismittel. Weil im Leder noch Stacheln des Opfers steckten. David S. liebt Springer-Stiefel. „Ich habe nur Springer-Stiefel. Aber ich bin kein politischer Aktivist.“ Aber er bekommt den Stiefel nicht. Der Stiefel ist Tatwerkzeug. „Ein Mörder kriegt sein Messer ja auch nicht wieder.“ David S. versteht nicht. Er ist doch kein Mörder, und der Stiefel kein Messer.
Wegen „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“ wird David S. zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 400 Euro an eine Tierschutzorganisation zahlen. Es ist die höchste Strafe, die er bislang kassiert hat. Seine Vita zeige, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, dass er „gewaltgeneigt gegenüber Menschen und Tieren“ sei. Die Richterin hofft, dass ihm das Urteil eine Lehre sein werde.
David S. nimmt das Urteil ungerührt entgegen. Aber das er seinen Stiefel nicht wiederkriegt, das fuchst ihn sichtlich.

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