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16. November 2012

Tödlicher Polizeieinsatz Bürgerhospital: Kein Prozess nach Todesschüssen

 Von 
Bild vom Tatort Foto: dpa

Die tödlichen Schüsse, die zwei Polizisten auf einen Studenten am Bürgerhospital abgegeben haben, werden kein gerichtliches Nachspiel haben. Die Eltern des Getöteten wollten eine Klage erzwingen. Das Oberlandesgericht lehnte dies jetzt ab.

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Um die tödlichen Schüsse von Polizisten auf einen Jurastudenten vor knapp drei Jahren auf dem Hinterhof des Frankfurter Bürgerhospitals wird es keinen Prozess geben. Wie das Oberlandesgericht (OLG) am Freitag bestätigte, hat es den Antrag der Eltern des Getöteten abgelehnt, eine Klage zu erzwingen.

Es sei davon auszugehen, dass die Polizisten in Notwehr handelten, als sie auf den 28-Jährigen schossen, begründete das Gericht. Die Aussagen der Polizisten stünden nicht im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen. Der Rechtsanwalt der Eltern, Hans Wolfgang Euler, kündigte an, Vorbereitungen für eine Verfassungsbeschwerde zu treffen: „Es ist ein schwarzer Tag für eine neutrale Justiz.“

Erster Schuss schon tödlich

Der Student hatte im Januar 2010 die Polizisten mit einem Messer bedroht, nachdem das Bürgerhospital ihn zur Behandlung an eine andere Klinik verwiesen und nicht eingelassen hatte. Als die vom Pförtner gerufenen Beamten auf den Hof fuhren, stürmte der Student auf sie zu, in der Hand ein Küchenkneipchen. Einer der Polizisten gab daraufhin einen Schuss auf den Körper des Studenten ab, ein anderer Polizist schoss zweimal auf seine Beine. Wie sich herausstellte, war bereits der erste Schuss tödlich.


Für Aufsehen gesorgt hatten Berichte, wonach die Beamten dem Mann am Boden liegend gegen den Kopf traten. Zudem hatte es Widersprüche in den Aussagen der Beamten gegeben, die das OLG allerdings verwarf. Der Mann war den Verletzungen erlegen.

Vorschriftsmäßig gehandelt

Nach Auffassung des OLG, das im Antrag auch Formfehler bemängelt, sind die Aussagen der Polizisten untereinander sowie zu jenen der Zeugen „im Kern übereinstimmend“. Die Beamten hätten in Notwehr und vorschriftsmäßig gehandelt. Das OLG bestätigte damit die Auffassung der Staatsanwaltschaft, die ihre Ermittlungen gegen die Beamten eingestellt hatte. Nach Ansicht Eulers stellt der Beschluss eine Verweigerung rechtlichen Gehörs dar. „Im Kern übereinstimmend ist nur, dass da jemand erschossen wurde“, sagte er. Eine Würdigung der Tatsache, dass die Auseinandersetzung damals anders abgelaufen sei, fehle komplett.

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