Seit einem Jahr ist er in Kraft. Tausende von Mietern in Frankfurt haben mittlerweile Mieterhöhungen nach dem neuen Mietspiegel erhalten. Die allermeisten, weil sie in Bockenheim oder der Innenstadt wohnen und nun die neuen Innenstadt-Zuschläge I und II in Höhe von 1,24 und 1,87 Euro pro Quadratmeter zahlen müssen. Die Mieten erhöhen sich um 70 Euro und mehr. Gleichzeitig steigen die Nebenkosten. Viele schaffen das finanziell nicht mehr.
Überall in den neuen Lagen formiert sich der Protest. Mit Briefen ans Wohnungsdezernat, an die Oberbürgermeisterin, in Appellen an die Fraktionen, den einmal beschlossenen „Wahnsinn mit den Lagen“ wieder rückgängig zu machen. Die stereotype Antwort lautete meist: Der Spiegel ist wissenschaftlich fundiert erhoben, damit qualifiziert, rechtlich nicht anfechtbar und nicht zu ändern.
Den qualifizierten Mietspiegel regelt Paragraf 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit den „Zusatzvorschriften und Empfehlungen“ sowie „die Hinweise des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen“ (BMVBW).
Folgende Grundregeln gelten danach:
1. Die Daten müssen repräsentativ sein und nach wissenschaftlichen Methoden ausgewertet werden, anerkannt sind die Tabellen- und die Regressionsmethode.
2. Die Erstellung muss im Einzelnen dokumentiert werden.
3. Die Gemeinde muss den Mietspiegel anerkennen, etwa durch den Beschluss einer Interessensvertreter-Kommission und des Stadtparlaments.
4. Qualifizierte Mietspiegel müssen spätestens im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung (Verbraucherpreis-Index) angepasst werden (Fortschreibung) und nach vier Jahren neu erstellt werden.
Sind diese Grundsätze eingehalten, dann gilt der Mietspiegel als qualifiziert, im Gegensatz zum „einfachen“ Mietspiegel. Damit werden die angegebenen Vergleichsmieten auch juristisch als verlässlich eingestuft. Entsprechend urteilen die Gerichte im Streitfall. Das war das Bestreben des Gesetzgebers bei der Mietsrechtsreform 2001.
Der aktuelle Mietspiegel 2010 ist unter www.frankfurt.de, Suchwort Mietspiegel, einzusehen. (ox.)
Anders formuliert: Eine Klage vor Gericht gegen eine Erhöhung nach dem neuen Mietspiegel hat überhaupt keine Chance.
Grundsätzlicher Vorwurf an die Stadt
Mieter-Initiativen wie der Aktionskreis „Wir Bockenheimer bleiben hier“ aber gehen nun mit einem grundsätzlichen Vorwurf an die Stadt in die Offensive: Der neue Mietspiegel 2010 ist nach ihrer Einschätzung nicht qualifiziert und damit auch nicht „gerichtsfest“. Ein wesentliches Element, damit ein Mietspiegel qualifiziert genannt werden darf, nämlich fehle: „die Dokumentation“. Diese gehört zu den Grundregeln. In der Dokumentation müssen „die Erstellung im Einzelnen dokumentiert werden“ und die angewandten Methoden „ausführlich und verständlich dargestellt werden“.
Obgleich der neue Mietspiegel nun schon seit einem Jahr in Kraft ist, liegt diese Dokumentation nicht vor. Mieter aus Bockenheim versuchten seit Monaten vergeblich, Einsicht zu nehmen, um eine plausible Erklärung insbesondere für die neue Lagen-Einteilung zu finden. Sie wollten wissen, warum etwa das Villenviertel an der Zeppelinallee gleichgesetzt werde mit Nachkriegsblocks von Wohnungsgesellschaften in der Großen Seestraße.
Die Dokumentation fehlt
Die Antwort aus Wohnungsdezernat und Amt laute immer nur: „Die Dokumentation ist nicht fertig.“ Waltraud Meier-Sienel, Leiterin des Wohnungsamts, bestätigte das auf FR-Anfrage. Das beauftragte Institut „InWis“ aus Bochum habe die Dokumentation bisher einfach nicht liefern können. Warum? „Wir kennen die Gründe nicht.“ Betroffene Mieter fühlen sich da mittlerweile an der Nase herumgeführt. Obgleich alle wüssten, dass die Dokumentation nicht existiere, werde die „rechtliche Situation vorgetäuscht“. Und es damit den Mietern unmöglich gemacht, den Mieterhöhungen zu widersprechen. Es reifen Überlegungen, eine Art Musterklage einzureichen.
Die Angelegenheit hat aber noch Weiterungen. Derzeit wird bereits am neuen Mietspiegel 2012 gearbeitet. Die MietspiegelKommission, in der Vertreter von Stadt, Mietern und Vermietern zusammensitzen, hat sich schon einmal getroffen. Und tatsächlich gibt es das Eingeständnis der Stadt: „Es gibt Ungereimtheiten im Mietspiegel 2010.“ Das bestätigt auch die Wohnungsamtsleiterin.
Neue Erhebung erst ab 2014
Gleichzeitig wurde aber auch diese Feststellung getroffen: „Nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Spiegel nach zwei Jahren nur fortgeschrieben werden. Eine neue Erhebung und damit eine Veränderung an der Lageneinteilung könnte es erst ab 2014 geben.“ Für eine Neuerhebung in diesem Jahr sei „kein Geld“ da. Auch fehle die Zeit. Der Mietspiegel 2010 läuft bereits Ende Mai aus.
Mieterschützer hatten sich damals in der Kommission gegen die Lagenzuschläge ausgesprochen. Die Kommission hatte sie dennoch beschlossen. Rolf Janßen vom Mieterschutzverein Frankfurt verlangt jetzt zumindest eine „detaillierte Überarbeitung“ der Lagen. „Völlig unbegreiflich bis absurd“ seien eine Reihe von Einteilungen. Beliebtes Beispiel für Letzteres ist der Lagenzuschlag an Heiligkreuz- und Breite Gasse. Dort wird ohnehin meistens stundenweise vermietet. Allerdings befürchten auch die Mieterschützer, dass es 2012 „lediglich eine Fortschreibung des Bestehenden“ geben wird.
Düsseldorf
Weinstadt
Waiblingen
Taunusstein
Esslingen am Neckar
Hamburg (7,27 Euro/Quadratmeter)
Norderstedt
Freiburg im Breisgau
Wiesbaden
Leonberg
Fellbach
Ditzingen
Frankfurt (7,48 Euro/Quadratmeter)
Tübingen
Köln (7,80 Euro/Quadratmeter)
Dachau
Stuttgart (7,89 Euro/Quadratmeter)
Leinfeld-Echterdingen
Germering
München (9,58 Euro/Quadratmeter)
Neuer Faktor Fluglärm
Eine ganz neue Komponente müsste voraussichtlich in einen neu erhobenen Mietspiegel eingebracht werden. In den Rechtsberatungen des Mieterschutzvereins häuften sich gerade die Anfragen, ob und wie Mietminderung wegen Fluglärms beantragt werden kann. Etwa für Mietwohnungen nördlich der Babenhäuser Landstraße im Wilhelm-Beer-Weg. Auch betroffene Eigentümer fragten besorgt nach, fürchteten eine anhaltende „Mieterflucht“ und hätten ein Interesse an Regelungen. Bislang wird aber im Frankfurter Mietspiegel in erster Linie der Verkehrslärm an Durchgangsstraßen berücksichtigt.

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