Am späten Dienstagabend sind Richter Martin Becker und seine beiden ehrenamtlichen Kollegen aus ihrer Beratungsstube in Saal C 1.06 des Frankfurter Arbeitsgerichts zurückgekehrt und haben im Namen des Volkes ein Urteil gesprochen, es war schon dunkel draußen, die Stuhlreihen blieben leer. Solche Vorgänge sind durchaus üblich am Arbeitsgericht, die Öffentlichkeit muss hergestellt sein, auch dann, wenn Beratungen länger dauern. Und das haben sie im Fall der Steakhauskette Maredo gegen die eigene Belegschaft in der Freßgass.
Vielleicht ist die Entscheidung im Streit um gestohlene Waren auch deshalb nicht eindeutig ausgefallen: Während das Gericht die Kündigungen zweier Betriebsräte als rechtens anerkannte, wurde sie beim dritten Personalvertreter aufgehoben. Auf genaue Begründungen wird die Öffentlichkeit noch eine Weile warten müssen. Die Entscheidung ist aber ohnehin noch nicht rechtskräftig.
Für die Prozesse von mehr als einem Dutzend weiterer ehemaliger Maredo-Beschäftigter dürfte das Urteil allerdings eine gewisse Signalwirkung haben. Bei drei Mitarbeitern waren die Kündigungen bereits für rechtens erklärt worden, weitere Entscheidungen stehen noch aus.
Hintergrund des in Form und Umfang durchaus einzigartigen Rechtsstreits ist der Vorwurf der Steakhauskette gegen die Belegschaft, hauseigene Speisen verzehrt zu haben, ohne diese wie vereinbart zu bezahlen. Im November vergangenen Jahres hatte Maredo deshalb in einer denkwürdigen Mitarbeiterversammlung, die in einem Polizeieinsatz endete, den Personalchef in Begleitung von Rechtsanwälten und Sicherheitsbediensteten im Restaurant auflaufen lassen. Die Belegschaft wurde mit den Vorwürfen konfrontiert, man stellte es den Mitarbeitern schließlich frei, selbstständig zu kündigen. Ein gutes Dutzend tat dies.
Hinterher berichteten die Mitarbeiter von Bedrohungen, von Nötigung und Freiheitsberaubung, sie seien unter Druck zur Kündigung gedrängt worden. 14 von ihnen stellten Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft hat deshalb das Restaurant durchsucht.
Maredo bestreitet wiederum diese Vorwürfe. Die Mitarbeiter hätten systematisch gestohlen, das sei durch eine – zugegebenermaßen heimlich – installierte Videoüberwachung und verdeckte Ermittler belegt. Auch dagegen klagen die Mitarbeiter. Sie sehen hinter der Aktion das Ziel, die oftmals langjährigen Angestellten durch billigere zu ersetzen.
Vor dem Arbeitsgericht spielte die Beweisführung seitens Maredo eine eher untergeordnete Rolle. Dort ging es schlicht um die Frage, wer wann was mit wessen Duldung gegessen und nicht bezahlt hat, ob es sich dabei um eine allgemein anerkannte Gepflogenheit handelte oder um einen Regelverstoß. Es ist deshalb sehr viel über einzelne Oliven und Baguettestückchen gesprochen worden vor Gericht und darüber, ob diese hätten weggeworfen werden müssen oder mit Sour Cream bestrichen werden durften. Das Gericht hat das nun nicht eindeutig entschieden.
Es hat zwei Kündigungen wegen vergleichsweise geringer Vorwürfe bestätigt. Der dritte Betriebsrat, der zugleich der Betriebsleitung angehörte und laut Maredo deshalb zusätzlich seine Aufsichtspflicht verletzte, gewann hingegen sein Verfahren. Die Begründung wird auch deshalb mit Spannung erwartet.
Für Maredo ist die Entscheidung ein Sieg. „In fünf von sechs Fällen hat das Gericht zugunsten des Unternehmens entschieden, die Diebstähle durch die ehemaligen Mitarbeiter sind leider eindeutig. Wir sehen unsere Auffassung deshalb in vollem Umfang bestätigt“, ließ Maredo durch eine PR-Agentur mitteilen. Der Rechtsanwalt der Betriebsräte, Armin Franzmann, zeigte sich am Mittwoch geschockt, er könne das Urteil „nicht nachvollziehen“. Man werde nun in Revision gehen.
Es ist allerdings damit zu rechnen, dass Maredo das in dem einen verlorenen Fall auch tut. Der Betriebsrat dürfte andernfalls wieder im Restaurant arbeiten.
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