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Aufenthaltserlaubnis: Wankender Glaube

Bislang hatte er eine sehr hohe Meinung vom deutschen Rechtssystem - doch diese ist jetzt erschüttert: Ein Anwalt türkischer Herkunft kämpft im Labyrinth der Bürokratie um eine Aufenthaltserlaubnis - und damit um seine Existenz.

        

Anwalt Ahmet Caglayan wehrt sich jetzt öffentlich.
Anwalt Ahmet Caglayan wehrt sich jetzt öffentlich.
Foto: Andreas Arnold

Eigentlich hat Ahmet Caglayan eine sehr hohe Meinung vom deutschen Rechtssystem. „Die Rechtsstaatlichkeit ist hier viel weiter fortgeschritten als in der Türkei“, sagt der 28-Jährige. Nicht zuletzt diese Überzeugung, hat ihn in seinem Entschluss bestärkt, sich in Deutschland als Anwalt selbstständig zu machen. Doch in den vergangenen Monaten ist sein Bild von der deutschen Rechtsstaatlichkeit gewaltig ins Wanken geraten. Um sich selbstständig zu machen, bräuchte er eine Aufenthaltserlaubnis. Doch die wird ihm von der Frankfurter Ausländerbehörde verweigert.

Caglayans Geschichte beginnt im August 2010, nachdem er das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat. Schon zu Referendarszeiten hat ihm eine Anwaltskanzlei im badischen Wiesloch angeboten, als freier Mitarbeiter für sie tätig zu werden. Im Klartext bedeutet das: Caglayan macht sich selbstständig, kann aber die Infrastruktur der Kanzlei nutzen und erste Mandantenkontakte knüpfen. Ein festes Monatsgehalt bekommt er nicht.

Genau an dieser Selbstständigkeit wird sich einige Monate später der Ärger mit der Ausländerbehörde entzünden. Ende August aber scheint die Welt noch in Ordnung. Caglayan stellt den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit gemäß Paragraf 21 des Aufenthaltsgesetzes. Er legt alle erforderlichen Unterlagen vor. Nur die Zulassungsbescheinigung der Rechtsanwaltskammer fehlt ihm. Sobald er diese vorlegen kann, verspricht seine Sachbearbeiterin, erhalte er seine Aufenthaltserlaubnis.

Bis dahin war Caglayans Leben das eines Mustereinwanderers. In Istanbul besucht er eine deutsche Auslandsschule und erwirbt das deutsche Abitur. 2002 beginnt er sein Jurastudium mit Stationen in Trier, Münster und Hamburg. Auf das erste Staatsexamen folgen das Referendariat in Frankfurt und das zweite Staatsexamen. Im Dezember legt Caglayan seinen Zulassungsbescheid vor. Die Ausländerbehörde aber meldet sich erst Anfang Februar und verlangt plötzlich einen Nachweis über seinen Nettolohn, den Caglayan als Selbstständiger nicht vorlegen kann. Eine Rentabilitätsvorschau, die laut Gesetz zulässig ist, akzeptiert die Behörde nicht. Stattdessen besteht sie auf der Bescheinigung eines Steuerberaters. Da aber Caglayan noch keine Umsätze erzielt, fallen keine Steuern an.

Zwei Monate verhandelt Caglayan mit der Ausländerbehörde. Ende März verlangt er Akteneinsicht und droht mit Klage. Plötzlich gibt sich die Behörde einsichtig. Als er seine Aufenthaltsgenehmigung abholen will, wartet aber die nächste Überraschung. Das Amt knüpft die Erlaubnis an die Bedingung, dass er ausschließlich als freier Mitarbeiter der Anwaltskanzlei in Wiesloch tätig ist. „Aber als Anwalt muss mich jeder mandatieren können. Sonst zwingt man mich in die Scheinselbstständigkeit“, so Caglayan.

Am 18. April reicht es dem Juristen endgültig. Er reicht Klage ein und beantragt ein Eilverfahren, da seine noch gültige Aufenthaltserlaubnis zum 25. Juni abläuft. Inzwischen hat er zwar noch nicht einen Cent verdient, muss aber bereits Kammer- und Rentenbeiträge abführen. Den Anspruch auf einen Existenzgründerzuschuss hat er eingebüßt – da er keine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen konnte.

Einen Tag später erhält Caglayan überraschend einen Brief, in dem die Ausländerbehörde eingesteht, dass die Auflage abgeändert werden muss. In zähen Verhandlungen einigt man sich darauf, dass der junge Jurist seine Klage zurückzieht und im Gegenzug eine Aufenthaltserlaubnis erhält, mit der Maßgabe, nur als Rechtsanwalt tätig sein zu dürfen, aber immerhin von Jedermann Mandate annehmen zu können.

Caglayans Freude hält nicht lange an. Als er sich am 30. Juni seine Aufenthaltsgenehmigung abholen will, verkündet ihm eine neue Sachbearbeiterin, dass dies nicht gehe. Seine alte Aufenthaltserlaubnis sei abgelaufen, er sei zu spät dran und müsse den Antrag neu einreichen – inklusive des Nachweises, dass er bei der Kanzlei in Wiesloch eingestellt sei. Wenige Tage später flattert eine Anzeige ins Haus, wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz – schließlich ist seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen.

„Ich habe mich in diesem Land noch nie so unwillkommen gefühlt“, sagt Caglayan. Ohne Aufenthaltserlaubnis kann er kein Konto eröffnen, keinen Handyvertrag abschließen. Deshalb hat sich der Jurist zum Gang an die Öffentlichkeit entschlossen, sowohl Bundestagsabgeordnete als auch das Frankfurter Ordnungsdezernat sind informiert. Beim Ordnungsamt, zu dem die Ausländerbehörde gehört, hieß es am Donnerstag, dass sich eine Lösung abzeichne. „Eigentlich ist das keine komplizierte Geschichte“, so ein Sprecher gegenüber der FR.

Autor:  Danijel Majic
Datum:  22 | 7 | 2011
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